stas_mueller
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2004
- Beiträge
- 954
hi,
mir wurde von 1und1 gekündigt und zwar zum 27.03.09, weil ich für einige zeit die einzugsermächtigung widerrufen habe. das war vor ca. 1 jahr. dann habe ich sie wieder erteilt aber von einem anderen konto.
zu hause habe ich die schriftliche kündigung vorliegen. bei der hotline habe ich schon angerufen zwecks der kündigung. es hieß, die werden sich bei mir melden.
jetzt mein befürchtniss....da ich ja die einzugsermächtigung wieder erteilt hatte, könnte ich jetzt vielleicht irgendwelche probleme bekommen? ich möchte raus aus dem vertrag!
PS: kann jetzt 1und1 sagen, dass die kündigung wegen der wiedererteilung der einzugsermächtigung nichtig sei?
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mir wurde von 1und1 gekündigt und zwar zum 27.03.09, weil ich für einige zeit die einzugsermächtigung widerrufen habe. das war vor ca. 1 jahr. dann habe ich sie wieder erteilt aber von einem anderen konto.
zu hause habe ich die schriftliche kündigung vorliegen. bei der hotline habe ich schon angerufen zwecks der kündigung. es hieß, die werden sich bei mir melden.
jetzt mein befürchtniss....da ich ja die einzugsermächtigung wieder erteilt hatte, könnte ich jetzt vielleicht irgendwelche probleme bekommen? ich möchte raus aus dem vertrag!
PS: kann jetzt 1und1 sagen, dass die kündigung wegen der wiedererteilung der einzugsermächtigung nichtig sei?
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