Bei reklamation orginal verpackung?

Mr.Mystery

Lieutenant
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Jan. 2009
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Hey Jungs,
Ich wollte mal wissen wie das mit der Garantie etc genau aussieht. (wusste nicht genau wo hin ich den Thread stellen soll).

Wenn ich eine PC komponente (z.B. das Mainboard) wegen eines defekts reklamieren muss/möchte brauche ich natürlich das defekte teil und die quittung.
Nun meine Frage:
Muss ich den orginal Karton das Handbuch alle kabel etc. auch abgeben?

Meine 2. Frage wäre dazu noch:
Wenn ich in einer Filiale "A" bei Platz "A" einen artikel kaufe. Dieser hat nach ca 1em Jahr einen Defekt. Ich bin in der zeit aber umgezogen bzw. der artikel wurde weiter verkauft, verschenkt...
Kann ich den artikel dann auch in einer Filiale "A" bei Platz "B" umtauschen bzw zurückgeben?

(Ich hoffe die 2. Frage war verständlich ausgedrückt ^^)

Bitte um eure Hilfe
 
Originalverpackung nein (bietet sich aber i.d.R. für den Transport an), wegen Zubehör am besten Rückfrage halten - erfahrungsgemäß bei einem Mainboard nicht notwendig...

Frage 2: Es hängt von der Kette ab.

Also beide Fragen würde ich mit einem entschiedenen: Es kommt drauf an, allgemein kann man es nciht beantworten.
 
Also Media Markt wollte meine PS3 nackt und ohne Spiele, Kabel und Controller. Als ich im Internet (einige Zeit her) was umtauschen wollte, wollten die OVP, Zubehör und alles. Wahrscheinlich um es einfach gegen ein neues Paket auszutauschen.

*edit1: Ach ja, Media Markt war auch wo anders.
 
Mein Dell-Notebook hatte mal 'ne Macke, daraufhin sollte ich es ohne jegliches Zubehör (also auch ohne Netzteil) abholen lassen. Da ich die Original-Verpackung nicht mehr hatte, haben sie mir einen Ersatz-Versand-Karton geschickt.
 
Garantie hat man auch immer ohne Original-Verpackung, gibts auch genug Gerichtsurteile drüber. Einfach mal googeln.
 
Hallo,

man braucht auch nicht unbedingt einen Zahlungsbeleg.
Es reicht ein Zeuge aus, der den Kauf bestätigen kann.
 
Entweder du schickt alles direkt mit, was du noch eben hast, oder besser kurz anrufen dort wo du es gekauft hast und die bestätigen lassen was sie alles haben wollen.

Das hängt in der Regel davon ab welche Verträge die einzelnen Shops mit den jeweiligen Herstellern vereinbart haben.

zb. meine Casio Camera: Da wollten sie auch nur die blanke Kamera ohne Zubehör und ohne SD-Karte. Ich sollte die Kamera aber auch direkt zum Casio Support Deutschland schicken - welcher übrigens sehr kulant und schnell reagiert hat :)

mein Fernseher musste ich mit allem Zubehör und am besten in Originalverpackung (die ich zum Glück noch hatte) verschicken , war ein Röhrenfernseher 32" dementsprechend schwer - Marke Panasonic - sollte auch zum Händler geschickt werden.

@ moquai
stimmt Zahlungsbeleg braucht man nicht nur wenn es hart auf hart kommt ist der definitiv besser.
Hatte mal ein Problem mit comtech und einem Headset - schon viele Jahre her - damals war ich noch unwissend :), naja aufjedenfall wollten sie mir partout das Headset nicht umtasuchen obwohl nachweislich (Freund konnte es bestätigen) und der Aufkleber von Comtech mit der Filialnummer war noch drauf.

Sch... Filiale eben, will aber jetzt Comtech nicht verteufeln.
 
@moquai
Ähm... hast du dazu mal einen BEweis? Denn ich komme aus dem Großhandel und war auch im Einzelhandel und habe noch nie gehört das ein Laden Ware ohne Kaufbeleg zurück nehmen muss. DAs geht meist auf Kulanz das die trotzdem die Ware zurück nehmen. Ohne Kaufbeleg kannst du das Zeug sonst woher haben, außer es ist eine Kettenspezifische Marke. Und ein Zeuge? Na klar, der beste Freund? Das glaubt doch nicht mal ein Richter.
 
Eon-Deon dann solltest du in deinem Job mal lieber besser aufpassen. Für Garantie-Leistungen ist der Kassen-Zettel/Quittung/Bon total egal. Ich mus nur beweisen können, dass ich das Gerät im besagten Geschäft erstanden habe. Ob das nun ein Zeuge (auch der beste Freund würde dort gehen) oder ein Kontoauszug ist spielt dabei keine Rolle.
 
Ein Kontoauszug ist ein Beleg, gleichwertig mit einem Kassenzettel. Aber die Aussage eiens Freundes kannst du knicken.
Und es ist nicht mehr mein Job, zu langweillig.
 
Also ich bewahre gerne die Original Verpackungen auf. Macht sich bei einer Reklamierung irgendwie besser oder ;)
ausserdem ist oft die Ware nochmal geschützt und bei Versand nicht "nackt" Abgesehen Davon kann man Zubehör was mitgeliefert wurde dort gut aufbewahren und manchmal gibts ja auch Garantiekarten wie zb von be quiet. Dann kann man die net verlieren.
 
Selbst vor Gericht wird es sehr schwer mit einem Freund. Den es könnte jeder kommen und sagen "klar hat mein Bekannter das dort gekauft". Das zieht nicht wirklich.
In der Regel, bei kleineren Dingen, also wenn es nicht grade 300-400€ oder mehr sind, und der Laden das Produkt führt, wird umgetauscht.... das ist aber wie gesagt, eher aus Kulanz und weil man ärger vermeiden will.
Und wenn man einen doofen Verkäufer hat, wendet man sich eben an den Abteilungsleiter oder Betriebsleiter. Grade letztere sagen dann doch meist ja, weil man auch nicht möchte das sich solche Probleme herum sprechen. Und das will kein Laden.
Nur wen es wirklich hart auf hart kommt, und man keinerlei Beläge hat, hilft keine Aussage eines Freundes oder sonst wem.
 
Hallo,

nun, Du bist da ein wenig falsch informiert. Nochmal: Ein Zeuge reicht aus.
Desweiteren hat Kulanz nichts mit berechtigten Mängeln zu tun.
 
Viele Hersteller wollen auch nich mal nen Zeuge... Microsoft, Logitech, Samsung, uvm geben auch Garantie anhand Seriennummern bzw Produktionsdaten, allerdings werden die logischerweise nicht immer zum Vorteil des Kunden ausgelegt...
 
Hi,

@Eon-Deon, du hast schon eine etwas merkwürdige Vorstellung von einen Zeugen!

Als Zeuge wird eine natürliche Person bezeichnet, die hinsichtlich eines aufzuklärenden Sachverhaltes durch eigene Wahrnehmung Angaben zur Sache machen kann (Zeugnis ablegen).

Zur Info

Natürlich reicht ein Zeuge vor Gericht um einen Kauf einer bestimmten Ware zu bezeugen/bestätigen!
 
Hallo,

richtig, denn Gewährleistungsansprüche sind nicht vom Kassenbon abhängig.
Man muss nur beweisen, wann und wo man den Artikel erworben hat.
Und dafür reicht vor Gericht ein Zeuge aus. ;)
 
@moquai
Mit Kulanz meine ic das der Händler da keine Lust hat lange herum zu fackeln oder sich äerger mit dem Kunden einzufangen. Da hält man die Klappe und tauscht um, fertig. Man muss nicht immer alles wörtlich nehmen.

@herja
Theorie und Praxis sind zwei verschiedene Dinge.
 
Hallo,

naja, wenn ich Bier sage, dann meine ich nicht Wein.

Aber trotzdem vermute ich, dass Du geltende Rechte einfach nicht anerkennen willst.
Leider glauben auch noch viele Konsumenten, dass sie tatsächlich keine Rechte hätten, nur weil ein Verkäufer "das geht nicht, das machen wir nicht", zu ihnen sagt.

Inkompetente Verkäufer mit so einer Denkweise gibt es leider schon viel zu viel.
 
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