Falsche Angaben zu Artikel bei Ebay

Penislebra

Lt. Junior Grade
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Hallo Community,

Ich habe folgendes Problem. Ich habe bei Ebay einen Rechner gekauft, jedoch bekam ich nicht was beschrieben war, denn:

Beschrieben waren 10GB RAM, eingebaut sind jedoch nur 9GB!
Es sollte Vista Premium dabei sein, jedoch fehlt der Lizenzaufkleber, also ist die DVD nicht brauchbar!
Es waren 750Watt BeQuiet angegeben, jedoch nur 700Watt verbaut, sind zwar "nur" 50Watt weniger, diese machen jedoch den
Unterschied zwischen "Straight Power" und "Dark Power Pro" Serie aus, ca. 40€ Unterschied!
Das Gehäuse ist in katastrophalem Zustand, es ist ein Xaser XI Midi, bei dem die Meshgitter vorne als auch an der Seite
fehlen, die Plexiglasscheiben waren mit Klebeband gefestigt und sind beim auspacken abegefallen, außerdem sind sie völlig
zerkratzt!

Ich habe daraufhin dem Verkäufer eine freundliche E-Mail geschrieben mit der Auflistung der Mängel und um einen
vernünftigen Lösungsvorschlag "gebeten", dieser hat jedoch bis jetzt nicht geantwortet.

Deshalb meine Frage welche Möglichkeiten ich jetzt habe und wie die rechtliche Situation aussieht?


Danke für eure Hilfe.
 
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Geh zu deiner Bak, erklär den Sachverhalt und lass deine Überweisung Rückgängig machen, wenn möglich.
Dann wird der Verkäufer auch wieder mit dir "reden" wollen.
 
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Ich habe es zwar nie versucht, aber ich glaube nicht das meine Bank eine Überweisung rückgängig macht.
Da könnte jeder kommen nachdem er die Ware erhalten hat und geht zu seiner Bank und lässt die Überweisung rückgängig machen.
Der Verkäufer ist Privat, kein Händler.
 
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Du kannst denn Fall auch direkt bei ebay schildern, hatte sowas auch schon mal, da hat dann einer von ebay bei mir abgerufen und hat noch mal alles aufgenommen und kurze zeit später hat der Verkäufer sich bei mir gemeldet.Habe das dann mit dem geklärt. Aber falls es geht, das du dein Geld zurück holen kannst, dann wird der sich auch sicher bei dir wieder melden.
 
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Da muss ich empty123 leider zustimmen. Wenn du selber eine Überweisung tätigst, ist es nicht möglich diese rückgängig zu machen.

Ist der Verkäufer evtl. bei dir in der Nähe? Ein persönlicher Besuch verschafft immer Respekt! :D

Ich schlage dir mal den Weg vor, den ich gegangen bin als der erstandene Artikel nicht kam.

Du meldest es bei eBay - wartest die Frist ab
Zwischendurch kontaktierst du den Verkäufer nochmals per eMail
Nach Ablauf der Frist (sofern keine Lösung vorhanden) gehst du mit dem namen und den Bankdaten zur Polizei und erstattest Anzeige wg. Betrug.

Bei mir hats geholfen!
 
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Sich an Ebay wenden ist schonmal ein guter Schritt, auch wenn die wahrscheinlich nur den Account des Verkäufers oder so sperren oder diesen anschreiben. Ich denke nicht dass die dir dein Geld zurück geben können.

Wie heißt es so schön:
"Da Privat keine Garantie und Rücknahme usw."

Überweisungen von der Bank kannst du nicht zurückziehen lassen, da musst du auf den Empfänger hoffen, was ich aber nicht glaube wenn er sich nicht meldet.

Der Mensch lernt aus seinen Fehlern, hoffentlich du auch, sodass du dir keinen Rechner mehr bei Ebay holst.
 
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Wenn du über PayPal bezahlt hast kannst du den Kauf rückgängig machen, ansonsten kannst nur auf Kulanz hoffen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast übergebe die Angelegenheit deinem Anwalt.

Der Rechtsweg würde dich erstmal um die 500 Euro kosten und sich über Monate hinziehen.

Kostenlos könntest du per Einschreiben vom Kaufvertrag zurücktreten und den Artikel zurückschicken. Bekommst du den Kaufbetrag dann nicht erstattet könntest du Strafanzeige stellen und zivilrechtlich vorgehen (Anwalt), bedenke du hättest dann weder Ware noch dein Geld.

Bei mir hat eine Strafanzeige nichts geholfen, ich muss z.B. meine Forderung gerichtlich eintreiben was mich wohl um die 500 Euro kostet (Streitwert 320 Euro) da der Verkäufer wohl nicht solvent sein wird. Aber den Spass gönn ich mir, wirtschaftlich ist das aber nicht, im schlimmsten Fall 820 Euro in den Wind geschossen, das ist eher eine emotionale Angelegenheit :-)

MfG Hanussen
 
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CeeSA schrieb:
wenn der Verkäufer ein Händler ist, einfach Widerrufen.
bei einem Preis von über 40€ muss der Händler dann auch Porto für Rücksendung tragen.
auch bei Privat kann man unter Umständen widerrufen
Der Verkäufer hat falsche Angaben gemacht -> der käufer kann sich eine Nachbesserung aussuchen. Er kann also entweder auf die beschriebene Hardware bestehen oder einigt sich mit dem Verkäufer. Wenn der sich sturr stellt einfach ne Anzeige gegen ihn machen. Dann werden die immer ganz schnell und freundlich^^
 
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hi,

mein Kumpel und ich hatten auch schon jede Menge Probleme bei Ebay und Ebay hat sich nen schei***dreck darum gekümmert. Mein Kumpel wurde um 275€ betrogen und ebay kümmert sich nen dreck. die meinten doch zu ihm er solle sich an die staatsanwatschaft weden die denn betrugsfall bearbeitet und bis jetz kam keine antwort. Wir haben uns geschworen nichts mehr bei ebay zu kaufen was über 50 € ist. Ebay ist der größte mist überhaupt geworden. Kein schutz kein garnichts!! Da gibt es soo viele Betrüger das is heller wahnsinn. Aber zu deinem Problem: Vllt. klappt es ja ich weiß es nicht, aber Druck mal die Artikelbeschreibung vom Recher aus und mach Bilder von dem was du bekommen hast und geh damit zur Bank, vllt. drücken sie mal ein Auge zu ;) Ich kann es dir aber nicht versprechen.

mfg
 
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Ich kann aber versprechen, dass sie kein "Auge zudrücken", weil sie es nicht können. Ist das Geld überwiesen worden, bekommst du es nicht zurück. Das funktioniert nur, wenn der Händler eine Einzugsermächtigung hat, was bei Ebay wohl nicht der Fall ist. Somit überweist der Käufer und sobald die Überweisung raus ist, war es das.
 
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mhm wenn das so ist bekommt er das Geld nicht zurück, denn bei dem Problem von meinem Kumpel war es so, das der Ebay Händler die GTX 295 für 275€ angeboten hat. Hinterher hat sich herausgestellt das er die Karten nicht hat und bis jetzt hat keiner von den Leuten die diese Karte gekauft hatten das Geld wiederbekommen, denn der Rechtsanwalt und die Behörden kosten mehr als 275€.... Tja das ist halt Deutschland mit seiner Bürokratie...
 
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Naja, wenn der nicht total abgezockt ist, wird der schon reagieren wenn du den Anzeigst.
Wäre mein Vorgehen auf jeden Fall
 
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Oh Mann,

es wird dringend Zeit mal mit dem Unfug aufzuräumen, man könnte Geld durch seine Bank so mir-nichts-Dir-nichts zurückbuchen lassen:

Bei selbst überwiesenen Beträgen - egal, ob beleghaft oder online - geht das nur solange, wie das Geld noch nicht beim Empfänger gutgeschrieben wurde. Zwischenzeitlich ist ein teurer (!) Überweisungsrückruf bei der Hausbank zu stellen - das klappt höchstens gleichtägig, und das auch nur solange die Überweisung an eine Fremdbank ging. Bei hausinternen Überweisungen schaut man zuverlässig in die Röhre.

Das, was hier immer wieder gemeint ist, ist die Rückgabe einer Lastschrift "wegen Widerspruchs". Das kann man machen, wenn komplett unberechtigt vom eigenen Konto eingezogen worden ist oder die Lastschrift auf Basis einer Einzugsermächtigung (Regelfall) erstellt wurde. Lastschriften aus Abbuchungsaufträgen (selten und was komplett anderes als Einzugsermächtigungen!) kann man nicht zurückgeben.

Oh, und die immer wieder genannte Sechs-Wochen-Frist ab Belastung gilt erstmal nur zwischen den Banken. Für den Kunden fängt erst mit dem Rechnungsabschluß (üblicherweise zum Quartalsende) eine solche Frist zu laufen an, in der man den im jeweiligen Rechnungsabschluß enthaltenen Belastungen widersprechen müsste. Erst danach geht nix mehr.

Da hier aber völlig unklar ist, wie der Threadstarter bezahlt hat, ist jeder Tipp in Richtung Bank sinnlos. Im Zweifel wird er per Überweisung (wo inzwischen wohl keine Bank mehr was machen kann) oder Paypal (Käuferschutz?) bezahlt haben.

So oder so kommt er wohl nur über einen Anwalt weiter...

Beste Grüße,

Frank
 
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Ja und das wurde hier im Grunde doch nun auch schon zwei mal geschrieben. Nicht ganz so ausführlich, aber immerhin wurde es erwähnt. ;)
 
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@AvenDexx

Mir ist klar, daß ich dem Threadstarter damit nicht entscheidend weiterhelfe. Aber ich lese dieses unqualifizierte Geblubber wegen "Überweisung zurückholen" jetzt schon zum x-ten Mal - da musste ich mal einschreiten. Obs was bringt? Mir hats jetzt erstmal geholfen;-)
 
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Ich danke euch für eure Anworten!
Ich werde ihm eine Mail schreiben in der ich ihm eine Frist setze sich mit mir in Verbindung zu setzen, wenn er das nicht tut gehe ich zur Polizei und erstatte Anzeige.

Danke
 
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Hi,

kann mich den anderen nur anschließen, die chance da was zu machen sind äußerst gering. Außer du schaltest nen anwalt ein, der dann druck macht, aber ich glaub das übersteigt das kosten/nutzen verhältnis etwas.

Was mich etwas stutzig macht:
Beschrieben waren 10GB RAM, eingebaut sind jedoch nur 9GB!

Was is denn das für ne höllenmaschine .. und wie sollen 9 oder 10 gb ram in ein system passen? 3x3, 5x2? Hab ich noch nich gesehn. Oder sind das 2x4+1 (2) gb? Das is dann aber ein komisches system, da kannste den einen riegel schonma rauswerfen.

Na, viel glück noch bei der sache,
Uschi
 
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Wieso brennen hier eigentlich alle darauf, dass sich der TO von dem Vertrag lösen soll? Er hat einen Rechner wie beschrieben gekauft (die Ebay-Artikelbechreibung ist ja nunmal Grundlage für den Kaufvertrag) und diesen nicht bzw. mangelhaft erhalten.

Es ist die vertragliche Pflicht des Verkäufers, diese Mängel zu beseitigen. Darauf würde ich auch pochen. Ob bei einer Strafanzeige etwas rumkommt, wage ich zu bezweifeln (Für den Tatbestand des Betruges müssten der Vorsatz und die Bereicherungsabsicht gegeben sein), verschafft der Stimme des TO beim verkäufer aber vielleicht etwas Gewicht.

Ich würde den Verkäufer zur Behebung der Mängel auffordern, soweit angebracht käme auch eine Minderung in Betracht (beim Netzteil z.B. könnte es einfacher und sinnvoller sein, die Preisdifferenz geltend zu machen). Wenn jedoch Bock/Zeit/Nerven fehlen, um das auszudiskutieren, würde ich auch dazu raten, die Rückabwicklung über ebay zu versuchen.
 
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