Garantiefall nicht korrekt abgewickelt

Lost_Byte

Admiral
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Hallo,
ich habe ein Belinea o.book4 mit einem Hardwaredefekt (Courser bei Bedienung über das Touchpad spinnt manchmal rum). Wegen dieses Defekts war der Laptop schon 3 mal als Garantiefall weg und es wird einfach nicht besser.
Kann man da irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten, damit ich endlich mal wieder ein funktionierendes Notebook von denen zurück bekomme oder mein Geld zurück kriege?
Ich habe mal irgendwo einen Paragraphen gefunden, in dem steht, dass man, sofern der Mangel nach 2 maliger Reperatur nicht beseitigt ist, man vom Kaufvertrag zurück treten kann. Hierfür müsste ich natürlich alles zurück schicken. Das Problem dabei wär allerdings wieder, dass ich die Windowslizenz privat verkauft habe. Des weiteren weiß ich nicht mehr, ob sich das nur auf Gewährleistung oder auch auf Garantie zutrifft.
Weiß da jemand etwas genaueres?

Vielen Dank schon einmal im Vorraus

PS.: Die Garantie wickel hhr-Service ab

PPS.: Habe meinen unklaren Ausdruck berichtigt. Courser spinnt bei Bedienung über das Touchpad. Nicht die Maus.
 
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Ich bin gerade leicht irritiert.
Deine Maus spinnt manchmal und du schickst deinen Laptop ein. Mehrfach. Es bringt alles nichts. Die Maus spinnt weiterhin.

Wieso schickst du nicht die Maus ein oder holst direkt eine andere?
 
Meinst du dein Touchpad von der maus sry ka wie mans schreibt. Aufjedenfall kann es auch sein das sie nicht zu blöd sind weil es nix zum reparieren gibt sondern du sry aber gabs schon öfters. Kommst vll ab und an mitm 2ten Finger drauf oder hast fettige finger kann alles dazu führen das die maus nicht so will wie du
 
Vlt. meint er ja das Touchpad ;)

/edit: naja, bin ich immerhin ned der einzige der das denkt ;)
 
Der Hersteller oder Support-Unternehmer hat 3 mal die Möglichkeit der nachbesserung. wenn damit der fehler nicht behoben werden kann, hat der Kunde das Recht auf Wandel.
Allerdings muß hier alles zurückgegeben werden und es kommt drauf an, wie der Reagiert wenn etwas fehlt.
Er hat in jedem Fall das Recht entsprechend fehlende oder Wertmindernde Teile in Rechnung zu stellen.
Der Zeitraum in dem diese drei Reparaturen stattfanden ist glaube ich auch entscheidend.
 
Was du meist ist § 440 BGB (hat nichts mit der Herstellergarantie zu tun):

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG024101377

Ohne die Lizenz wird das allerdings schwierig werden da du ja alles zurückgeben musst. Von daher, einfach mit denen Reden und mal gucken.

Alternative Idee (wenns z.B. das Touchpad ist) wäre über eine Minderung nachzudenken, sprich eine Extra-Maus dazu und einige Euro dazu.
 
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Der Fehler besteht darin, dass bei bedienung über das Touchpad der Maus auf einmal wild über den Bildschirm springt, alles mögliche anklickt und nach ein paar Sekunden gar nicht mehr reagiert. Wenn man dann ne richtige Maus anschließt funktioniert der Courser damit normal, aber reagiert immer noch nicht wieder auf das Touchpad (oder die Tasten davon)
nen Video davon habe ich bei Youtube hochgeladen. Siehe hier. Das habe ich denen auch in besserer Qualität zukommen lassen.

Das Problem tritt ja sporadisch auf und endet damit, dass es gar nicht mehr reagiert. Außerdem mach ich mit dem Touchpad garantiert keine Rechtsklicks und wenn es daran liegen würde, dass ich mit nem Finger aus Versehen da drauf kam, dann würde die nach dem rumspinnen ja wieder funktionieren und nicht einfach nur still stehen bleiben.

Kann man vielleicht auch schon etwas durch nen bösen Anruf erreichen? Kann man dabei dann vlt. mit irgendwelchen konsequenzen drohen?
 
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Dann ist nicht Gewährleistungsrecht maßgeblich sondern die Bestimmungen der Garantie. Es ist daher immer empfehlenswert bei einem Sachmangel seine Rechte ggü. dem Verkäufer geltend zu machen.
 
Audioslave36 schrieb:
Der Hersteller oder Support-Unternehmer hat 3 mal die Möglichkeit der nachbesserung. wenn damit der fehler nicht behoben werden kann, hat der Kunde das Recht auf Wandel.
ist wieder märchenstunde?
der hersteller hat mit der gewährleistung genau 0 am hut. hier gehts um garantieleistungen und da sind die garantiebedingungen des herstellers maßgebend.

die gewährleistungspflicht (inkl. wandlung, 2maliger reparaturversuch etc.) bezieht sich einzig und allein auf den händler. garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers!

solche "ratschläge" können unter umständen recht teuer werden - und für den daraus entstehenden schaden willst du sicherlich nicht aufkommen. also mach dich bitte erstmal schlau, bevor du solch einen halbwissens-murks als tatsache hinstellst!

@te
wenn du das gerät vor weniger als 6 monaten gekauft hast, kontaktiere den händler und lass dir ein funktionierendes geben. nach den 6 monaten hast du diese möglichkeit zwar auch noch, allerdings gibts da das problem der beweislastumkehr ;)

in dem fall gilt: lies dir die garantiebedingungen durch und nimm kontakt mit dem hersteller/garantieabwickler auf. setz denen ggf. auch eine angemessene frist.
 
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