Unterhaltsvorschuss Frage

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DimiBrudalski

Lt. Commander
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Aug. 2007
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Meine von mir getrennte Freundin und ich haben zusammen eine Tochter

Leben zu Zeit nicht zusammen (Jeder hat eine eigene Wohnung)
Tochter mal bei mir mal bei ihr!


Jetzt hat sie vom Arbeitsamt ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss bekommen und es wird ihr gesagt sie sollte es beantragen nun das wollen wir nicht ,und es unter uns ausmachen!


Hat jemand damit Erfahrung?
 
Wenn Du Unterhalt für deine Tochter zahalst braucht sie auch keinen Antrag auf Unthaltsvorschuss zu beantragen.

Solltest Du nicht in der lage sein den Unterhalt zu zahlen so kann sie eine Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Du wirst diesen aber wenn Du mal wieder Geld verdienst diesen wieder zurück zahlen müssen.

Wenn sie aber Arbeitlos ist so wird Ihr der Unterhalt auf das ALG angerechnet.

Mfg.
 
Ja gut wenn sie es aber net braucht und wir für die kleine Sorgen ,können wir es doch für uns entscheiden!
 
Sie kann den Atrag stellen, muss es aber nicht.

Bei mir war es so das sie mich voll ausbluten ließen.
 
Echt bin zur Zeit auch Arbeitslos und sie will mich nicht ausbluten lassen daher einigen wir uns!
 
wer hat denn das sorgerecht? wo lebt die kleine, also wo ist sie gemeldet/wer ist als erziehungsberechtigter eingetragen?

sowas klärt man immer mit den zuständigen ämtern, erst recht, wenn man keine ahnung hat -> jugendamt (siehe werkam)

amtsvormundschaft wäre allerdings die ausnahme, und zwar wenn sich die eltern nicht einigen können oder die regelungen für das kind unzumutbar sind. ob das so ist, entscheidet aber ebenfalls das JA und so schnell übernehmen die keine vormundschaft ;)

sei dir aber gewiss, dass unterhaltsansprüche auch rückwirkend geltend gemacht werden können. und ein privatrechtlicher vertrag von wegen "ich verzichte auf den kindesunterhalt" dürfte rechtlich fragwürdig sein.

das thema ist für ein computerforum viel zu komplex. noch dazu mit bruchstückhaften informationen, die wahllos zusammengewürfelt gepostet werden...
 
Sorge Recht ja wir beide beide Mama und mal bei mir Haupsitz aber bei Mama gemldet bei Mama Erziehungsberechtigter wir beide!

Wir sorgen beide dafür, das es unserm Kind Gut geht und es ihm an nichts fehlt!Solange wir das für uns entscheiden können ,hat doch niemand irgendwelche Zahlungen festzulegen ob wir zusammen leben oder nicht!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Erziehungsberechtigter dürft eigentlich nur der sein wo das Kind gemeldet ist bzw. in welchem Haushalt es lebt.

Wie schon erwähnt, klärt das mit dem Jungendamt ab. Sonst gibt es böse Überraschungen.
 
Super die Kleine ist ca.15 Tage vom Monat bei mir .habe ich dann kein Rechte?
 
Was soll diese unsinnige Diskusion mit Rechten? Kläre das mit dem Jungendamt ab dann weisst Du mehr und ihr seid auf der Sicheren seite.
 
Auch noch Frech werden, na Toll.
 
Dann würde ich etwas freundlicher auf Fragen reagieren und immer schön höflich bleiben.
Wie schon gesagt wäre das zuständige Amt wohl die beste Anlaufstelle.
 
Hast Du doch auch zu genüge bekommen, oder nicht?
 
Ich geb Dir und die Mutter deiner Tochter dringend den Rat, euch an eine offizielle Stelle zu wenden die sich wirklich damit auskennen. Natürlich könnt ihr beide Erziehungsberechtigt sein und du hast auch deine Rechte aber auch deine Pflichten.

Die Ämter sind da nicht so "tolerant" wie du dir das evtl. vorstellst. Auch wenn deine Tochter die hälfte der Zeit bei dir verbringst, gehst du in der Regel leer aus. Das Amt zahlt nur einmal für deine Tochter. Wenn du dann noch den Antrag auf Unterhaltsvorschuss verweigerst wird das Arbeitsamt für deine Tochter gar nichts zahlen.

Hier mal nen Link zu ner Hilfsseite, ruf da mal an und Frag was es bei dir so in der Nähe gibt: http://www.verband-solidaritaet.de/index.php?option=com_content&task=view&id=56&Itemid=187
 
Ein Computerforum ist eine denkbar ungünstige Anlaufstelle für solche Fragen.
Da gibt es bessere, offizielle Ansprechpartner.
 
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