Gewärleistung Probleme

B

Bumbelbee

Gast
Hi @ all!

Und zwar habe ich folgendes Problem, mein Zotac 9300 Wifi ist mir letzte Woche kaputt gegangen (geht nur noch ein Ramslot).

Hab daraufhin heute beim Support von Zotac angerufen um mein Board ein zu schicken. Daraufhin wurde mir gesagt, dass Zotac das nicht selber macht und ich mich an den Händler wenden soll.

Gut dachte ich mir ist ja kein Problem! Nun ist es leider so, dass der Händler bei welchem das Board gekauft wurde insolvent ist und es die Firma nicht mehr gibt!

Hab daraufhin wieder bei Zotac angerufen und das Problem geschildert. Der Mitarbeiter meinte dann, ich soll versuchen einen fremden Händler bitten, für mich die Gewährleistung in anspruch zu nehmen, da Zotac keine Hersteller Garantie sondern nur eine Händler Garantie anbietet!

Und jetzt kommt der Oberhammer! Finde ich keinen Händler der das für mich macht, muss ich auf meine Kosten das Board bei Zotac einschicken welches nach England geht und dann wieder zurück! Kosten belaufen sich auf rund 40€ die ich selber tragen muss laut Zotac Support! Das kann doch nicht wahr sein oder? Das Board ist 3 Monate alt ich habe eine gesetzliche Gewährleistung, es kann doch nicht sein, dass ich als Kund nun der Depp bin!

Und der beste spruch war, ich soll mich nicht so anstellen, 2 Gigabyte Arbeitsspeicher wären doch genug!
 
Die gesetzliche gewährleistung hat doch mit Zotac nichts zu tun. Die bieten eine Garantie und stellen selbstverständlich die Bedingungen dazu. Da sie deinem ursprümglichen Händler die Kosten sicher auch erstatten würden, könntest du bei Zotac um eine entsprechende Zusage bitten und mit dieser noch einmal beim Händler deines Vertrauens vorstellig werden.

Halt, nein. Das war ja garnicht Forumskonform. Als ich nehme alles zurück und sage: Verklag die! Lass sie nicht damit durchkommen! Und anzeigen sicherheitshalber auch noch!
 
Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Verkäufer, wenn der nicht mehr existiert, gibt es eben keinen Anspruchsgegner. Ohne Herstellergarantie schaut der Käufer dann in die Röhre, thats life...
 
Gut zu wissen! Dann ist Zotac in Zukunft für mich Passe! Kunderservice unter aller Kanone, verkaufen in meinem Falle schrott und anstatt sich ''Kulant'' zu zeigen bin ich der Dumme
 
Bitte nicht schon wieder Gewährleistung und Garantie durcheinanderwerfen!
Egal wie oft man versucht das aufzuklären..... :freak:

Es ist völlig egal, ob der Händler pleite ist. Da die Zotac-Webeite z.Zt. nicht erreichbar ist, dieser Link hier.
Zotac hat eine verlängerte Produktgarantie für Motherboards und Grafikkarten angekündigt, in dem zusätzlich zur regulären Garantiezeit von zwei Jahren drei Jahre für Endverbraucher in Europa, Afrika, Indien, Mittlerer Osten und Russland hinzugefügt werden.
Ruf da noch einmal an und lass Dich nicht wieder abwimmeln. Du hast als Endkunde sehr wohl Garantieansprüche. Das hat mit dem Händler rein gar nichts zu tun.
Ich habe auch mein Notebook reklamieren dürfen und habe die Garantieansprüche auch ohne den Händler geltend machen können.

Btw: Wenn ich mir dein Eingangsposting ansehe, ahne ich ungefähr, was da schiefgelaufen ist.
Hab daraufhin wieder bei Zotac angerufen und das Problem geschildert. Der Mitarbeiter meinte dann, ich soll versuchen einen fremden Händler bitten, für mich die Gewährleistung in anspruch zu nehmen, da Zotac keine Hersteller Garantie sondern nur eine Händler Garantie anbietet!
Dann ist auch klar, warum Dich Zotac wieder wegschickt. Gewährleistung übernimmt nun einmal zunächst der Händler.
Also nochmal anrufen. Händlerpleite und Gewährleistungsblabla aus dem Kopf verbannen. Du hast ein defektes Board, willst die Herstellergarantie in Anspruch nehmen und hättest gern eine RMA.
Der Rest der Geschichte ist völlig uninteressant.
 
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Und was wenn Zotac zum Zeitpunkt des Kaufes keine Garantie ggü. Endkunden angeboten hat?
 
Sein Beitrag: Heute, der 12.10.09.
Das Board ist drei Monate alt.
Gekauft also um den 12.07.09 herum.
Artikel über die Garantieleistungen von Zotac: 26.05.08.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Infos aus dem Link verwürfeln wieder Gewährleistung und Garantie und die Zotac Seite ist auch nicht wirklich hilfreich.

Lagen dem Produkt denn irgendwelche Garantiebestimmungen bei?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Bumbelbee

Du machst einen Denkfehler. Ist ja OK, wenn Zotac für dich gestorben oist, aber vielleicht solltest du auch mal bei seriöseren Händlern einkaufen.

Solltest du wirklich eine Herstellergarantie haben, was rechtlich übrigens in Ordnung wäre, dann hast du wirklich Pech gehabt. Sollte hingegen Zotac eine Herstellergarantie gewähren, so vertraglich (nicht gesetzlich) zugesicherte Garantieansprüche.
 
Hmm, also ganz so einfach wie ToXiD es hier schreibt, ist es nicht. Der Händler spielt bei der Zotac-Garantie sehr wohl eine Rolle. Der Text in dem Link ist typisch laienhaft geschrieben worden..

Ich verstehe die Garantiebedingungen von Zotac so: In den ersten 2 Jahren gibt es die sogenannte "Händlergarantie". Das bedeutet, dass zwar der Anspruchberechtigte der Endkunde/Käufer und der Verpflichtete der Hersteller ist, aber die Abwicklung nur über den Händler erfolgen soll. Der Endkunde darf die Sache also nicht direkt an den Hersteller schicken. So eine Art von Garantie ist weit verbreitet. Asus nennt das bei sich z.B. "Komponentengarantie".
Nach Ablauf der 2 Jahre schließt sich dem eine weitere 3jährige Endkundengarantie an. Jetzt kann der Endkunde die Sache direkt an den Hersteller schicken. Direkter Ansprechpartner ist jetzt also der Hersteller. Diese Verlängerung ist aber nur über eine Registrierung innerhalb der ersten zwei Wochen nach Kauf möglich, was der TE vermutlich eh nicht getan hat. (ist im konkreten Fall vermutlich ja eh irrelevant)
Insofern hat der Support ihm die richtige Anwort gegeben.
Dummerweise steht in den Garantiebedingungen auch nichts zum Fall, dass der Händler/Verkäufer innerhalb der ersten zwei Jahre nicht mehr existiert und daher die Garantieabwicklung gar nicht mehr über ihn abgewickelt werden, kann.
Ich würde hier aber auf Kulanz hoffen und eventuell noch mal mich beim Support freundlich melden. Ich weiß nämlich von Asus, dass diese beim Händlerkonkurs auch ausnahmsweise es akzeptieren, wenn man die Sache direkt zu ihnen schickt.
 
Wenn die Klausel den Fall der Händlerinsolvenz nicht berücksichtigt, könnte diese sogar als unangemessene Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam sein.
 
Edzard schrieb:
Dummerweise steht in den Garantiebedingungen auch nichts zum Fall, dass der Händler/Verkäufer innerhalb der ersten zwei Jahre nicht mehr existiert und daher die Garantieabwicklung gar nicht mehr über ihn abgewickelt werden, kann.
och, dieser satz könnte doch dazu passen:
Finde ich keinen Händler der das für mich macht, muss ich auf meine Kosten das Board bei Zotac einschicken welches nach England geht und dann wieder zurück!
kein händler mehr da -> kunde schickt die ware zum hersteller und trägt die kosten dafür. wie bei einer normalen garantieabwicklung eben ;)

ich verstehe das problem nicht ganz, ausser, dass man mit begriffen um sich wirft, die man nicht begreift (@te)
 
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