MwSt bei Software

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meister2

Gast
Ich habe mir bei der Vorverkaufsaktion im Juli vier x WIN 7 besorgt.
Da waren auf dem Kassenbon nur 7% MwSt ausgewiesen.
Wenn ich mir ein Officepaket oder Virenschutz kaufe, so sind da immer 19 % drauf.

Weiß jemand warum es da Unterschiede gibt??

Danke im Voraus für schlaue Antworten.:)
 
Irrtum ist unwahrscheinlich, weil ich 1 Exemplar bei Saturn (gaben nicht mehr raus)
und 3 bei Media Markt gekauft habe.
Beide Unternehmen berechnen nur 7 % auf das WIN 7.
Office 2007 H&S dagegen im MM hat 19%.

Letzendlich ist es mir egal, aber es interessiert mich eben obs einen Grund dafür gibt.:)
 
Hmm, dann ist der Fehler wohl doch eher unwahrscheinlich... Ist das als Bildungssoftware deklariert? *grübel*

Naja, ich werde wohl mal den Steuerberater meines Vertrauens fragen, kann aber passieren, dass das erst nächste Woche klappt...
 
Was gut Möglich ist: dass du hast dir nen Coupon gekauft hast, welchen du beim Release gegen die Vollversion einlösen kannst. Wenn jetzt jemand in dem Kassesystem den Coupon als Buch deklariert hat, wären ja 7% richtig (rein technisch gesehen).
Global gesehen ist es in jedem Fall falsch, da es Software ist und bleibt. Diese muss mit 19% versteuert werden.
 
@mk-essen
Du hattest recht.:p

War ein Fehler bei MM + Saturn und wurde bei der Abholung korrigiert.
Der alte Kassenbon ist ungültig und ich bekam eine neue Rechnung,
auf der nun 19% ausgewiesen sind.
 
FidelZastro schrieb:
der ermäßigte USt-Satz wird eigentlich nur auf Lebensmittel, Bücher und dergleichen angewendet.
wobei es auch da unterschiede gibt. bestell dir man bei mcd oder burger king ein menü zum mitnehmen und eins zum dort essen. eins hat 7% mwst und das andere 19% mwst ;)
 
Das hat aber an sich so direkt mit dem Essen nichts zu tun.

Wenn du in einem Restaurant isst, ist das vom Restaurant eine Dienstleistung und damit werden die 7% ausgehebelt.
 
So isses, deshalb sage ich auch immer "Zum hier essen", tut was für Vater Staat und die verdienen weniger daran ;)

Wie gesagt, worauf der ermäßigte USt-Satz erhoben wird, habe ich oben bereits verlinkt. Bisher klingt für mich noch am plausibelsten, dass der Gutschein als literarisches Erzeugnis o.ä. deklariert wurde...
 
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