serafen666
Lt. Commander
- Registriert
- März 2005
- Beiträge
- 1.028
Hallo,
wir haben unsere Gas-Endabrechnung/Jahresabrechnung erhalten und sollen eine nicht unerhebliche Nachzahlung leisten,
obwohl sich weder die Personenzahl noch das Heizverhalten geändert hat. Bei demselben Energieversorger haben wir einen
Stromliefervertrag und sogar eine kleine Rückzahlung erhalten - diesbezüglich sind wir doch recht sparsam.
Der Gasverbrauch soll sich gegenüber dem Vorjahr um satte 68 % erhöht haben; wir haben uns bereits mit der örtlichen
Verbraucherzentrale, d. h. mit dem dortigen Energieberater in Verbindung gesetzt, der ebenfalls zu dem Schluss kam,
allenfalls eine Verbrauchsanstieg um 30 % wäre noch halbwegs erklärbar.
Da der betreffende Gaszähler ohne unser Wissen vom örtlichen Energieversorger ausgebaut wurde (wohl von einer anderen Mietpartei
ins Haus gelassen worden), riet uns der Energieberater, ein Ausbauprotokoll vom Energieversorger anzufordern, um nähere Informationen
zu erhalten - ist bereits geschehen, die Antwort steht noch aus.
Mich würde interessieren, wie es sich eigentlich mit der Rechtmäßigkeit des Ausbaus bzw. der Ablesung verhält - komischerweise ist nach
Wechsel des Zählers der Verbrauch wieder auf normalem Niveau!?
Wir haben weder eine Unterschrift leisten noch einen Ablesewert bestätigen müssen, eine Gegenablesung erfolgte unsererseits erst später,
auf Verlangen des Energieversorgers - allerdings für den bereits neuen Zähler, der völlig normalen Verbrauch ausweist ...
Über ein paar Rückmeldungen wäre ich dankbar.
MfG.
wir haben unsere Gas-Endabrechnung/Jahresabrechnung erhalten und sollen eine nicht unerhebliche Nachzahlung leisten,
obwohl sich weder die Personenzahl noch das Heizverhalten geändert hat. Bei demselben Energieversorger haben wir einen
Stromliefervertrag und sogar eine kleine Rückzahlung erhalten - diesbezüglich sind wir doch recht sparsam.
Der Gasverbrauch soll sich gegenüber dem Vorjahr um satte 68 % erhöht haben; wir haben uns bereits mit der örtlichen
Verbraucherzentrale, d. h. mit dem dortigen Energieberater in Verbindung gesetzt, der ebenfalls zu dem Schluss kam,
allenfalls eine Verbrauchsanstieg um 30 % wäre noch halbwegs erklärbar.
Da der betreffende Gaszähler ohne unser Wissen vom örtlichen Energieversorger ausgebaut wurde (wohl von einer anderen Mietpartei
ins Haus gelassen worden), riet uns der Energieberater, ein Ausbauprotokoll vom Energieversorger anzufordern, um nähere Informationen
zu erhalten - ist bereits geschehen, die Antwort steht noch aus.
Mich würde interessieren, wie es sich eigentlich mit der Rechtmäßigkeit des Ausbaus bzw. der Ablesung verhält - komischerweise ist nach
Wechsel des Zählers der Verbrauch wieder auf normalem Niveau!?
Wir haben weder eine Unterschrift leisten noch einen Ablesewert bestätigen müssen, eine Gegenablesung erfolgte unsererseits erst später,
auf Verlangen des Energieversorgers - allerdings für den bereits neuen Zähler, der völlig normalen Verbrauch ausweist ...
Über ein paar Rückmeldungen wäre ich dankbar.
MfG.