Alternate + Defekter RAM

Blankito

Ensign
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März 2006
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156
Hi,

ich hab vor nicht einmal 4 Wochen einen kompletten Rechner bei Alternate gekauft.
Konnte den Rechner erst jetzt zusammen bauen weil erst die Grafikkarte nicht lieferbar war und ich dann ein defektes Gehäuse bekommen habe!
Im übrigen habe ich darum gebeten mir erst alles zuzuschicken wenn alle Teile lieferbar sind, was jedoch nicht getan wurde.

Nun hat sich herrausgestellt das ein Stick defekt ist.
Ich hab also das Kit zurückgeschickt und darum gebeten mir entweder die Speicher auszutauschen oder mir eine Gutschrift zu geben.

Alternate weigert sich jedoch, die schicken den Speicher zum Hersteller und wollen das der sich der Sache annimmt!

Was kann ich jetzt machen? Ich kann nicht Wochen warten, ich muss mit dem Rechner arbeiten.
 
Alternate ist nicht verpflichtet, dir für die Ausfallzeit ein Ersatzgerät zu geben. Abwarten und Tee trinken wird wohl die einzige Lösung sein. Oder du kaufst dir für die Wartezeit irgendwo einen einzelnen Riegel Billig-RAM für ein paar Euro.
 
Wenn die Kaufsache mangelhaft ist, hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache nach seiner Wahl. Der Verkäufer kann dies nur wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Ist der Artikel vorrätig, hat der Kunde in der Regel auch den Anspruch auf Nachlieferung. Nachzulesen in den §§ 434, 437, 439 BGB.

Man könnte den Verkäufer also z.B. unter Verweis auf die o.g. Vorschriften ernsthaft und möglichst unter Fristsetzung nachweisbar zur Nachlieferung auffordern.
 
theoretisch stimmt das. Allerdings hat der Händler natürlich das recht, die Ware zu prüfen, ob diese wirklich fehlerbehaftet ist. Zu diesem Zwecke steht es dem verkäufer natürlich frei, di Ware auch zum Hersteller zu schicken.

Du kannst es mit Verweis auf obige paragraphen versuchen, aber ich denke, du wirst warten müssen.
 
Ist die Wirksamkeit der Fristsetzung tatsächlich davon abhängig, dass der Mangel erst vom Händler bestätigt wird? Klar, wenn sich heraus stellt, dass kein Mangel besteht, sind die Rechtsfolgen der §§ 437, 439, 440, 323 BGB unbeachtlich, aber dass ich als Verbraucher die Verzögerungen des Unternehmers zu tragen habe, kann ich kaum glauben - um das zu verhindern, wurde die fruchtlos verstrichene Frist ja zum Rücktrittsgrund erhoben.

Wenn man jedoch neuen Speicher will und sich nicht vom Vertrag lösen, dann ist das selbstverständlich wenig hilfreich...
 
Hmm, jein :).

dogios Einwand ist nicht ganz unberechtigt, denn im Zweifel muss der Käufer das Vorliegen eines Sachmangels beweisen. Er begibt sich also auf dünnes Eis, wenn er dem Verkäufer ohne Beweismöglichkeit eine Frist zur Leistung setzt. Ohne Kompromisse halte ich das zumindest für Laien nur schwer lösbar. Der (streibare) Profi würde vorher Beweise gerichtesfest sichern, dann einschicken und auf Nachlieferung bestehen aber wer macht das schon im wirklichen Leben?
 
Die Speicher sind definitiv defekt, warum sollte ich sie sonst zurückschicken?!
Prime und andere Programme bestätigen die Fehler.
Ich hab alles protokolliert...

Der RAM liegt seit letzter Woche Donnerstag bei alternate und bis jetzt hat sich nichts getan.

Je nachdem wen ich bei der "Service hotline" an die Strippe bekomme wird mir entweder gesagt der Speicher liegt in der Technik oder sie wissen gar nicht ob dieser Speicher bei ihnen überhaupt getestet wird.

Einen Austausch lehnen sie ab weil sie dieses Produkt nicht mehr auf lager haben genauso wie einen Rücktritt vom Kaufvertrag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und beides vermutlich zu recht. Ein Rücktritt käme hier ohne Weiteres sowieso nicht in Frage und wenn das Produkt nicht mehr auf Lager ist, spricht einiges dafür, dass sich der Verkäufer erfolgreich auf die in § 439 genannten unverhältnismäßigen Kosten berufen kann. Dann bleibt also in der Tat nur noch die Nachbesserung, für die der Käufer allerdings auch eine Frist setzen kann. Nach erfolglosem Ablauf kann dann auch über den Rücktritt nachgedacht werden.
 
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