Evtl. längerer Aufenthalt in den USA

MrDesperados

Lt. Commander
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Ich weiß, dass es zu diesem Thema schon einige Forenbeiträge gibt und ich hab mich auch schon durch viele durchgeklickt nur war nicht so recht das richtige dabei oder aber es beschrieb meine Situation nur teilweise.

Ich habe evtl. die Möglichkeit 9-12 Monate in den USA zu arbeiten. Nun hab ich momentan einen Desktop Rechner, den ich natürlich nicht mitnehmen möchte. Ich habe mich bereits informiert, bei einem Notebook von Dell kann man in den USA eine QWERTZ Tastatur gegen Aufpreis bestellen. Das OS wird in englisch sein, ist aber nicht schlimm da ich die englische Sprache bei Betriebssystemen und Programmen einfach bevorzuge.

Die Frage ist nun folgende: Wird das Gerät nach 9-12 Monaten bei Auseise noch verzollt? Wenn man dort direkt was kauft und wieder ausreist, ist das mit den Zöllen natürlich klar aber wie sieht es nach ungefähr einem Jahr aus?

Nun drehen wir die Situation nochmal etwas. Angenommen ich würde mir hier in Deutschland eines kaufen und dann in die USA für 9-12 Monate reisen, müsste ich bei Einreise in die USA auch Zollgebühren für das Gerät bezahlen? Und: Wie sieht das mit den Netzteilen aus? Ich weiß, dass in den USA eine Spannung von 120 Volt und 60 hz üblich ist. Gibt es ähnlich wie bei Desktop PCs einen schalter für das Netzteil, sodass man das Notebook mit 120V statt mit 220V betreiben könnte oder ist ein anderes Netzteil fällig?


Fragen über Fragen, aber ich danke euch schonmal für eure Antworten :D.
 
Soweit ich weiß, gilt es ab 3 Monaten als Umzugsware und muss von dem her nicht mehr verzollt werden. Garantieren kann ich es Dir aber nicht. Schon mal auf www.zoll.de geschaut?

Das Stromnetz dort hat 110V, womit aber mittlerweile so gut wie alle Netzteile umgehen können sollten. (also USA->EU und EU->USA) Kommt aber natürlich immer auf das individuelle Gerät an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt auf jeden Fall dies Umzugswaren-Regelung. Allerdings hatte ich eher 12 Monate als Frist dafür in Erinnerung.
 
MrDesperados schrieb:
Nun drehen wir die Situation nochmal etwas. Angenommen ich würde mir hier in Deutschland eines kaufen und dann in die USA für 9-12 Monate reisen, müsste ich bei Einreise in die USA auch Zollgebühren für das Gerät bezahlen?

Bei einem Monat musste ich nichts verzollen, wie es bei deinem Zeitraum aussieht, keine Ahnung.

MrDesperados schrieb:
Und: Wie sieht das mit den Netzteilen aus? Ich weiß, dass in den USA eine Spannung von 120 Volt und 60 hz üblich ist. Gibt es ähnlich wie bei Desktop PCs einen schalter für das Netzteil, sodass man das Notebook mit 120V statt mit 220V betreiben könnte oder ist ein anderes Netzteil fällig?

Kannst ohne Probleme ein "Deutsches" Netzteil nehmen, brauchst nur ein andere Kaltgerätekabel. Gibt es aber im Baumarkt für paar Euro. Es stehen ja immer die Betriebsspannungen bei den Netzteilen drauf.

Als ich 4 Wochen in USA war, hatte ich ein Thinkpad T60 in 14 Zoll dabei. Hat ohne Probleme in der Wüste von Nevada funktioniert, natürlich draußen und unter der prallen Sonne. Dann direkt später im Auto / Hotel mit Klima auch ohne Probs nur nach den 4 Wochen war der Akku platt :evillol:
 
athlonforever schrieb:
Bei einem Monat musste ich nichts verzollen, wie es bei deinem Zeitraum aussieht, keine Ahnungl
Ernsthaft? Hast du das Notebook angemeldet? Nicht, dass ich es nciht glaube, aber bei nem Monat dürfte es doch als normale Reise zählen und da müssten ja die 430€ als Reisefreimenge gelten.
 
Noch mal aus einem älteren Thread (es ging um den Kauf einer kamera in Kanada)

baXus1 schrieb:
Hi,

so ist das nicht richtig. Die Sonderregelung für Umzugswaren setzt erst ein wenn du min. 1 Jahr einen Wohnsitz im Ausland (Nicht-EU) hattest und dies auch im Reisepass nachweisen kannst. Desweiteren muss die Ausrüstung belegbar (Rechnung) bereits 6 Monate in deinem Besitz sein.

Allerdings kann ich grad keine offziellen Angaben beim Zoll o. ä. finden.
 
Wenn du hier ein Notebook kaufst, muss du es bei der Ausreise beim Zoll anmelden. Damit ist klar, du hast dafür die Mehrwertsteuer hier bezahlt hast. Den wenn du bei der Einreise kontrolliert wirst und hast keinen Nachweis darüber, dass es bereits in deinem Besitz war, als du ausgereist bist, wird die abgabe fällig! Das kann bist zu 10 Jahre im Nachhinein erhoben werden!

Kaufst du in Amerika ein Notebook und es liegt unterhalb der Freigrenze von 430 EUR musst du KEINE Einfuhrgebühr bezahlen. ISt es teuerer musst du den Betrag der drüber liegt bezahlen.

Gehst du durch den grünen Ausgang bei der Zollkontrolle und wirst kontrolliert und hast Waren über 430 EUR dabei kommt zu der Einfuhrgebühr noch einmal der gleiche Betrag an Strafe dazu.

Je nach dem wie hoch der Wert der Ware ist, wird auch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Fazit: Bei Ausreise in die USA, das Notebool anmelden wenn in BRD gekauft. Bei einreise in die BRD aus den USA, keine Mitbringsel die teurer als 430 EUR sind und wenn doch durch den roten Ausgang gehen und anmelden, ist billiger!

Alle Infos hierzu gibt es auch bei http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/e0_sonstiges/w0_2008/z04_reisefreigrenze/index.html

Mir ist ein Fall bekannt, da hat ein Musikprofessor aus den USA, der hier ein Konzertgegeben hat, beinahme einen 6 stelligen Betrag an EInfuhrgebühr bezahlen müssen, weil er nicht wusste, dass er einen NAchweis braucht. Er konnte sich den NAchweis, dass er als Amerikaner die Violine in Amerika gekauft hat und bereits seit 15 Jahren im besitz ist durch seine Mutter per Fax nachweisen. Wäre das nicht sein Glück gewesen, wären 265000 EUR fällig geworden!

Ich kann dem TE nur dazu raten im Zweifelsfall bei Hauptzollamt Frankfurt Flughafen oder eines anderen Hauptzollamtes anzurufen und sich genau zu erkundigen. Wäre doch ärgerlich wenn man 2x für das Notebook zahlt und dazu noch straffällig wird.
 
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