bestellte Artikel nicht gesendet

kayron

Lt. Junior Grade
Registriert
Mai 2008
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468
Hallo,


ich habe bei noc electronics vor einigen Tagen 40 Noiseblocker Multiframes M8-S2 bestellt. ohne dass ich eine Nachricht erhalten habe, stand auf der Website wenig später "storniert". ich habe nachgefragt - lieferung nicht möglich. Das erschien mir nicht glaubwürdig, da der artikel immer noch als verfügbar angegeben war antwort: "aber nicht in dieser menge". Meine antwort (verkürzt): "sie können den artikel problemlos nachbestellen, außerdem haben sie meines wissens nach nicht das recht den kauf durch überweisung des bezahlten geldes zu wiederrufen" antwort: "natürlich können wir das, was wir in dem fall auch tun". "haben sie dazu eine rechtsgrundlage?" ...(einige tage keine antwort) "da ich keine antwort erhalten habe, wollte ich nochmal nachhaken..." "es ist keine erklärung notwendig, sie haben ihr geld erhalten.".



die frage: darf der shop einfach so durch überweisung des bezahlten geldes von einem kaufvertrag zurücktreten?


vielen dank im voraus,

kayron
 
Sobald ein Vertrag zustande gekommen ist, kann eine Seite diesen nicht von sich aus auflösen. Laut AGB von nox-electronics (die meinst Du doch sicher!?) kommt der Vertrag durch die "Vertragsbestätigung" zustande. Hast Du diese erhalten?
 
eine auftragsbestätigung habe ich erhalten, ja (viel vertragsabschlussänlicher gehts denk ich kaum). das geld war schon überwiesen, kam aber eben wieder zurück (sogar zweimal... jetzt bin ich 20€ reicher :) die kriegens echt nicht auf die reihe)
 
der Vertrag kommst meist erst mit versenden der Ware zustande.
man bestellt, bekommt ne mail das der Auftrag eingegangen ist.
die nächste Mail kommt erst mit versenden der Ware.
bis diese Mail kommt, können beide Parteien Stornieren soviel sie wollen.



und wo liegt das problem?
es ist doch löblich vom shop dir sofort das Geld zurück zu überweißen.
 
ich will die lüfter haben und nicht das geld. wenn das rechtlich geht, gibts kein problem, wenn das so nicht geht, werde ich "auf den pudding klopfen" :)
 
sie haben recht, der Vertrag kommt nicht mit der Empfangsbestätigung zustande.
selbst wenn es rechtlich ginge, die haben die lüfter nicht, wie sollen sie dir also welche liefern?

du könntest denen ne mail schreiben und die lüfter vorbestellen.
dauert dann eben nen bisschen länger.

oder eben wo anders bestellen wo sie mehr Lagernd haben.
 
Eine Empfangsbestätigung ist kein Vertragsabschluss, daher können die auch stornieren. Da wirst du Pech haben. Eine Überweisung die du fälschlicherweise erhalten hast musst du übrigens zurück geben.

EDIT: Empfangsbestätigung natürlich, nicht Auftragsbestätigung wie ich erst geschrieben habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
kayron schrieb:
eine auftragsbestätigung habe ich erhalten, ja

Eine Auftragsbestätigung ist keine Vertragsbestätigung...

florian. schrieb:
der Vertrag kommst meist erst mit versenden der Ware zustande

Das ist von vielen Faktoren abhängig und den habe ich weiter oben bereits erläutert.

florian. schrieb:
selbst wenn es rechtlich ginge, die haben die lüfter nicht, wie sollen sie dir also welche liefern?

Nana, so einfach ist das auch wieder nicht. Ich kann nicht einfach etwas anbieten und dann so tun, als ob alles ein Missverständnis war.
 
Sie wollen dich offenbar nicht als Kunden haben und / oder können keine Ware liefern - warum auch immer.

Du meinst denke ich nox electronics und nicht noc electronic, oder? Dort finde ich im Shop die Lüfter nämlich nicht.
Warum hast du überhaupt soviele Lüfter bestellt? War es vielleicht so das der Preis mal wieder extrem niedrig war, aufgrund eines Fehlers und du nen Schnäppchen machen wolltest, sie aber den Fehler bemerkt haben. Klingt zumin für mich so
 
...das letzte was ich von denen bekommen habe ist

"Ihre Zahlung für Ihre Bestellung ist soeben eingegangen. Ihr Auftrag wurde an unsere Versandabteilung übermittelt und für den Versand vorbereitet.."

das zählt warhscheinlich nicht... dann hab ich wohl pech gehabt.


...und das geld muss ich zurücküberweisen!?


edit: der preis war 0,49€.... statt sonst so 12-15 :) und nox electronics, richtig
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ist doch ganz klar das es sich hierbei um einen Fehler handelt und die dann die Ware nicht liefern wollen. Die Leute die dort arbeiten sind ja dann auch nicht ganz doof.
 
Die dürften auch eine Klausel haben, die sie bei Irrtümern (Und dabei wird es sich handeln wenn es so einen riesigen Preisunterschied gibt) vom Vertrag, so er denn überhaupt zustande gekommen ist, zurücktreten lässt.
 
das die das nicht liefern wollen, ist klar (nebenbei: die lüfter hat zwischenzeitlich wieder 19,99 gekostet, dann wieder 0,49, jetzt ist er verschwunden). die frage ist, ob sie das auch so machen dürfen.


edit: die haben gar keine klauseln :) die agb beschränkt sich auf das wiederrufsrecht des käufers.
 
Natürlich dürfen die das - und in den AGBs muss sowas nicht stehen - es ist ja kein Vertrag zustande gekommen. Es ist die selbe Geschichte wie mit den HD4000er Karten, die mal für 90€ verkauft werden sollten, aber quasi keiner hat sie zu dem Preis bekommen. So Schluß aus fertig, es ist rechtlich nunmal so, kannste denken und diskutieren wie du willst. Ändert nix dran.
 
das hab ich auch schon mitbekommen, danke.

edit: dann hatte der service-mensch aber wirklich keine ahnung, der hat nämlich von einem kaufvertrag geredet von dem sie zurückgetreten sind :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstmal können AGB nicht regeln, wann ein Vertrag zustande kommt, das geht schon rein logisch nicht. Es ist hierbei vielmehr auf die verständige Würdigung eines objektiven Dritten abzustellen.
Ob also ein Antrag vom Shop angenommen wurde, ergibt sich aus den genauen Umständen.

Das hier:

"Ihre Zahlung für Ihre Bestellung ist soeben eingegangen. Ihr Auftrag wurde an unsere Versandabteilung übermittelt und für den Versand vorbereitet.."

spricht im vorliegenden Fall schon sehr deutlich für eine Annahme und damit für einen wirksamen Kaufvertrag. Dann bliebe für den Verkäufer nur noch die Möglichkeit der Anfechtung. In Frage kommt nach der Schilderung ein Irrtum nach 119 I BGB, den der Anfechtende aber beweisen muss. Ob ein solcher bei einer Verwechslung zw. 0,49 und 12-15 Euro schon vorliegt halte ich zumindest für nachprüfungswürdig.
 
Mit der Auftragsbestätigung/Bestellbestätigung ist es bindend. Eine AGB wäre Möglichweise nichtig wenn sie da eine Ausnahme hätte.
Damit wäre ein Vertrag vorhanden.

Stichwort Kaufvertrag und Fernabsatzgesetz.
 
Dazu fällt mir ganz spontan "invitatio ad offerendum" ein. Hier gibt erst der Kaufinteressent eine Willenserklärung ab, die von der Gegenseite angenommen oder abgelehnt werden kann. Nachdem du schon die Nachricht bekommen hast, dass dein Auftrag an die Versandabteilung übermittelt und für den Versand vorbereitet wird... wäre evtl. der KV zustande gekommen. Wie spraadhans aber schon gesagt hat könnten die den nach § 119 anfechten. Dann gibt's da aber auch noch den netten § 122 BGB. ^^ Den Schaden für § 122 musst jedoch du nachweisen. ^^

Ich würd sagen, dass es hier lieber gut sein lässt.
 
ich würde mich eher freuen bei so einem Laden nicht mehr kaufen zu müssen und das Geld wieder bekommen zu haben. Man sowas unfreundliches sollten die das wirklich so geschrieben / gesagt haben.
 
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