Vertragslaufzeit berechnen

Geleb

Lt. Junior Grade
Registriert
Okt. 2009
Beiträge
495
Ganz doofe Frage:

Der Vertragsbeginn lautet auf 1.12.2009, Laufzeit 12 Monate.

Wenn ich jetzt kündige, dann zum 30.11 oder zum 1.12.?

Ich habe das mit diesen "Monaten" nie kapiert.

Kann mir das mal jemand exakt erklären, was es zB bedeutet, wenn es heißt "3 Monate vor Vertragsende"? Monate sind doch unterschiedlich lang.
 
Wenn nichts abweichendes vereinbart ist, dann gelten hier wohl §§ 187 II, 188 II Alt. 2 BGB. Die Frist endet damit mit Ablauf des 30.11..
 
3 Monate vor Vertragsende bedeutet, dass die kündigung VOR dem 01.09.2010 dort eingehen muss, um gültig zu sein.
Derzeit liegst Du innerhalb der Frist bis zum 01.09.2010 und kündigst zum 30.11.2010.

Soll ein Neuvertrag rückwirkend unwirksam werden, gilt das Widerrufsrecht innerhalb 14 Tage nach Vertragsbeginn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst die Kündigung ja schon mal verfassen und auch per Einschreiben abschicken. Dann vergisst man es auch nicht. Danach sollte von denen ne Bestätigung kommen -das ganze in einen Ordner ablegen - fertig.

PS: ...vorrausgesetzt, du willst überhaupt kündigen
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist egal wie lang ein Monat ist. Und kündigen tust du dann zum 1.12; bzw. zum "nächstmöglichen Zeitpunkt".
 
Ich will vorsorglich kündigen, daher spare ich mir auch Einschreiben und warte auf Bestätigung. Habe ja mehr als genug Zeit, mich nochmal zu melden, wenn nichts kommt.



Aber nochmal zurück zur Ausgangsfrage: Dann ist doch der 30.11.2010 auch der letzte Tag, an dem ich den Vertrag nutzen darf. Wenn ich erst zum 1.12 kündige, könnten die ja theoretisch verlängern (was sie nicht machen werden).

Sorry, das ich so pingelig bin, ich wollts nur einmal richtig wissen.

Also was ist rechtlich wirklich korrekt, der 30.11 oder der 1.12?
 
30.11 24:00 Uhr. 0:00 Uhr wäre zu spät. ^^ Ich versuch dir das jetzt aber mal nicht zu erklären. Ehrlich gesagt glaub ich auch, dass dir das spraadhans besser erklären kann. ^^
 
wenn man nicht weiss, welches datum man raufschreiben soll, dann nimmt man die Formulierung:
"Kündigung zum nächst möglichen Termin"
 
Zurück
Oben