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Bestellungen von Spielen im (europäischen) Ausland

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ToXiD

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Vorwort

Weil es sich zunehmend immer grösserer Beliebtheit erfreut, habe ich folgende Informationen zur Bestellung von Spielen im europäischen Ausland, sprich der Europäischen Union (nachfolgend kurz: EU), zusammengetragen.

Ich bitte, diese Informationen als Hinweise zu verstehen. Da alle gesetzlichen Regelungen auch Veränderungen unterliegen, erhebe ich keinen Anspruch auf die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.

Regeln für das Bestellen aus Grossbritannien (UK)

amazon.co.uk

Es gibt keine Einschränkungen beim Versand.
Zoll fällt nicht an, da der Versand innerhalb der europäischen Union erfolgt.

Aber der Berechnung sollte man eine erhöhte Aufmerksamkeit widmen:

  • Die englische MWSt. in Höhe von 15% muss vom gelisteten Preis abgezogen werden und dann vom Nettopreis die deutsche MWSt. (19%) addiert werden.
  • Dann kommt noch Versand hinzu, der ebenfalls der deutschen MWSt. unterliegt:
    1. Versandkosten (Filme und CDs): £1.49* (Bestellung) + £0.39* (pro Einheit) (Airmail)
    2. Versandkosten (Videospiele): £3.99* (Bestellung) + £0.99* (pro Einheit) (Airmail)
    Der Versand erfolgt manchmal sogar aus Deutschland
  • Beachtet, dass die deutsche MWSt. auf Bücher bei nur 7% liegt.
  • Es ergibt sich ein Vorteil bei Bestellung von mehreren Artikeln, da damit die Versandkosten kompensiert werden können.


Andere Shops, wie z.B.


versenden aus Jersey und unterliegen somit den Zollbestimmungen der EU.
Damit fallen Zoll und MWSt. an. Es ist folgendes zu beachten:

  • Unter 22 Euro Warenwert bleiben. Versand darf nicht angerechnet werden. Der Versand bei den o.g. Shops liegt üblicherweise bei £ 0,99.
  • Diese Shops versenden grundsätzlich alle Artikel einzeln, sogar in der gleichen Bestellung. Versandkosten fallen somit mehrfach an.
  • Laut Zollbestimmungen dürfen Gebühren/Kosten unterhalb von 5 Euro nicht erhoben werden. Somit erhöht sich der "Freibetrag" von 22,00 auf 26,30 Euro. Genaueres hier.
  • Nachteil: Die Versandzeit ist länger. Eine knappe Woche vergeht immer. Wenn der Zoll dazwischenfunkt, dann können es auch 1,5 bis 2 Wochen werden. Da der Produktpreis auf den Versandumschlag gedruckt wird, passiert das allerding selten.
  • Es kann wie bei Amazon an Packstationen versendet werden.
  • Bei manchen Shops wird es teurer, wenn man auf EURO umstellt.

In allen Fällen wird bei Bezahlung mit Kreditkarte eine Auslandsgebühr berechnet.
Im Fall der Sparkasse ist es 1%.
Alle weiteren Auslands-Shops werden erneut hier aufgelistet und beschrieben.

Gesetzliche Bestimmungen

Grundsätzlich ist die Einfuhr von Waren zum persönlichen Gebrauch aus Mitgliedsstaaten der EU frei von Einfuhrabgaben, Ausnahmen sind Tabak, Alkohol und Kaffee. Es gibt jedoch bestimmte Gebiete innerhalb der EU, zwar zum Zollgebiet gehören, nicht jedoch zum Steuergebiet der EU.
Die folgenden Gebiete gehören zwar zum Staatsgebiet einzelner EG-Mitgliedstaaten, jedoch nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft:

  • die britischen Kanalinseln
  • die Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Guadeloupe, Réunion und Französisch-Guayana)
  • die Kanarischen Inseln
  • die Ålandinseln
  • der Berg Athos in Griechenland.

Besonders interessant sind hier die britischen Kanalinseln, auf denen viele Firmen mit Sitz in Großbritanien ihre Versandlager haben und bei deren Lieferung nach Deutschland Zoll/Einfuhrumsatzsteuer/Verbrauchsteuer anfallen (können). Play.com z.B. hat seinen Firmensitz auf Jersey (britische Kanalinsel, siehe oben) und verschickt von dort. Jersey gehört zwar zum UK, aber nicht zur EU. TheHut.com hat seinen Sitz zwar mitten in England, verschickt seine Ware aber ebenfalls von Jersey. Lieferungen aus o.g. Gebieten mit einem Warenwert von über EUR 22 werden abgabenrechtlich wie Einfuhren aus einem Drittland behandelt.

Weil Jersey nicht zum Gebiet der EU gehört wird dort ab einem Warenwert (also Wert der Lieferung) von EUR 150 Zoll und ab EUR 22 EUSt (keine "Waren mit geringem Wert" gem. Art. 27 ZollbefreiungsVO für Zoll und gem. §1 i.V.m. §1a EUStVO für EUSt) erhoben. Warum ZWEI Werte? Seit dem 1.12.2008 wurde die Zollbefreiung auf einen Warenwert von EUR 150 angehoben, die EUSt-Befreiung nicht. Das kommt zustande, weil Zölle zwar durch den Bund erhoben werden, die Gesetzgebungskompetenz aber fast vollständig auf Seiten der EU liegt. Die EUSt ist eine rein nationale Steuer und gleicht quasi die in Deutschland gültige MWSt aus, die bei einem Import nicht als solche, sondern in Form der EUSt, erhoben wird.

Zu beachten ist, dass Einfuhrabgaben bis EUR 5 nicht erhoben werden.

Für weiterführende und aktuelle Informationen siehe hier, Bestimmungen im Postverkehr

Schlusswort
Ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken. Daher meinen Dank für die Aufarbeitung und Bereitstellung der Information an die entsprechenden Autoren :), mit deren Einverständnis ich diese Informationen hier etwas abgeändert dem Forum zur Verfügung stelle.
 
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