Abmahnung wegen Youtube-Download?

FantaHubsi

Lt. Junior Grade
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Nov. 2008
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328
Hey

sorry, falls das Thema schon besteht, ich habs auf die Schnelle nicht gefunden.
Folgende Situation: Ein Freund von meiner Ex hat wohl ein Schreiben von einer Rechtsanwaltskanzlei bekommen, in welchem ihm der illegale Download von Dateien von Youtube (!) vorgeworfen wird. Anbei wird ihm mit ca. 800€ Strafe gedroht und es ist eine Erklärung beigelegt, welche er wohl unterschreiben kann (= sich "schuldig" bekennen) oder nicht (= sich keines Verstoßes gegen Nutzungsbestimmungen bewusst sein).
(mehr Infos hab ich leider bisher nicht...)

Jetzt die Fragen:
1. Ist der Download von Youtube via...den üblichen Programmen (also NICHT P2P) strafbar?
2. Wie will das jemand überprüfen?
3. Kennt jemand Rechtsanwälte mit Fachgebiet Internet im Raum Augsburg oder weiß wie diese zu finden sind?
4. Was sind die nächsten Schritte?
5. Wie schätzt ihr (auf Grundlage der leider spärlichen Infos) das Schreiben ein? Betrug oder erst zu nehmen?

Danke schon mal,
Fh.
 
Ich habe mal gelesen,dass das herunterladen von "Privatvideos" (also Video mit nicht komerziellen Hintergrund) erlaubt ist. Beim saugen von Musik- und/oder Serien/Filmen bin ich mir nicht sicher, ich glaube aber nicht das es legal ist, da ja eigentlich noch Gemagebühren anfallen würden.

Aber es gilt: Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit.

Mfg
 
Ich meine, dass das runterladen generell straffrei ist.
Sollte die Datei jedoch wieder oder noch zum Upload parat stehen, dann ist die Strafbar.

Bin mir aber auch nicht zu 100% sicher.

Notfalls bei einem Rechtsanwalt erkundigen.
Erstgespräch ist meist kostenlos.
 
Der Download ist immer illegal wenn der Rechteinhaber nicht einverstanden ist.
Wenn du schon P2P ansprichst... dort wurdest du eben gerde nicht wegen dem Download abgemahnt, sondern weil du dich der Verbreitung strafbar gemacht hast.
Wenn du eine Musik-CD rechtmäßig besitzst ist es halt nicht einfach so möglich, dich für den Download genau dieser abzumahnen.

Deshlab war der Download bis vor kurzem noch i.d.R. straffrei. Die Gesetzeslage hat sich hierbei aber stark geändert.

Bei offensichtlich illegalen Inhalten ist seit diesem Jahr bereits der Download strafbar.

Aber hey, ich würde mal ein wenig Eigenständigkeit an den Tag legen, auch wenn es nicht "dein" Problem ist... die meisten Fragen kannst du echt mit ein wenig Eigeninitiative selbst beantworten. Ein wenig nach Anwälten Googlen wirst du oder der abgemahnte wohl noch hinbekommen oder?

Und das Schreiben ist bestimmt nicht mal im Ansatz so spärlich wie die Informationen, die du uns hier gibst...
 
...na, dass ich hier keine rechtliche Beratung bekomme, ist klar (darf ja auch gar nicht). Ich hätte nur gern ein paar Einschätzungen von Leuten, die sich mit der Thematik etwas besser auskennen.

...das mit den Privatvideos ist relativ schnuppe, da, wenn sich der Kumpel der Ex was von Youtube runtergeladen hat, dass sicherlich kein PrivVid war sondern halt Musik.

Hab noch eine 6. Frage: Ist die Homepage hier verlässlich? http://abmahnwahn-dreipage.de/
Stand in einem anderen Thema, sieht aber nicht wirklich professionell aus (was zu erwarten wäre, wenn die halt Hobby-maßig jemand hingecodet hat)

@ 168mib: p2p ist klar. Download strafbar auch klar. einen rechtsanwalt in augsburg hab ich inzwischen auch gefunden. mehr infos hab ich selber nicht, weil ich nicht mit dem typen telefoniert hab, sondern die ex...sicherlich wird das schreiben mehr hergeben...
 
Tja wenn es nachgewiesen werden kann, dass er es gemacht hat, ist die Lage eigentlich klar. Die Frage ist nur wie sie das machen wollen.
Fraglich nur, ob es der Kläger bei Nicht-Zahlen auf einen Prozess ankommen lässt.
 
Such einfach mal nach Namen des Anwaltes, den exakten Namen des Videos und den Preis.
Vllt findest du gleichgesinnte, die auch abgemahnt werden, somit wäre das wieder eine Abmahnwelle, auf Gulli.de findest zB mehr Infos zu solchen Themen!
 
@Bigkid: Danke, den Link hatte ich auch schon, aber auf Gutefrage.net ist vermutlich genauso verlass wie auf mein 10jahre altes auto. Deshalb frage ich ja hier, weil sich hier Leute rumtreiben, die vielleicht ähnliche Probleme hatten oder sich ein bisschen besser auskennen als gutefrage.net-Besucher/Poster...

@snaapsnaap: danke für den gulli-tip. hatte ich nicht mehr drangedacht. Wird gemacht.

Danke an alle erstmal!
 
Zuletzt bearbeitet:
1668mib schrieb:
Tja wenn es nachgewiesen werden kann, dass er es gemacht hat, ist die Lage eigentlich klar. Die Frage ist nur wie sie das machen wollen.
nachweisen können sie gar nix, solange die netten herren keinen direkten zugriff auf die logs haben. und selbst wenn kann man hierbei nur sehr schwer unterscheiden, ob es direkt runtergeladen oder im browser angesehen wurde. die daten die ankommen sind die gleichen, die daten die weggehen sind die gleichen. lediglich der user-agent könnte ein indiz sein und selbst diesen kann man in so ziemlich jedem dl-manager ändern. imo ist die sache aussichtslos für den kläger (außer er klagt vorm olg hamburg, da seh ich ein paar chancen für ihn ;)).

@ te:
wer weiß, entweder fehlt dir eine information oder es ist einfach nur dummfang.
 
Wäre interessant, was das für ein Video ist. Im Grunde läd es jeder herunter, der es anschaut; das würden ja zig Abmahnungen werden.

Ist auch fraglich ob man prüfen kann, ob man das Video nur ansieht oder wirklich runterläd.
 
das echt seltsam ..
weil woher wollen die wissen ob man ein video von youtube runterläd oder anguckt..


damit sollte man echt zum anwalt gehen ..

weil 800€ ist glaub sehr wenig..

zudem welche firma verklagt ihn? das ist ja nicht youtube selber sondern eine firma die z.b. dieses musikstück produziert hat.

es gibt ja auch genügend betrüger.. wenn eine adresse draufsteht sollte man einfach googln und gucken ob man wirklich was von den hat
 
Grundsätzlich muss man aber sagen, dass auf Youtube generell nur legale Inhalte angeboten werden dürften und Youtube auch eigentlich dafür zu sorgen hat.
Somit ist für einen User die Situation generell klar, dass es sich um einen legalen Inhalt handelt. Darüberhinaus ist jedes Streamen prinzipiell ein Herunterladen.
Somit glaube ich nicht, dass das Strafrechtlich so haltvoll ist.
 
Also die Geschichte finde ich schon sehr merkwürdig.
Kann es sein, dass das einfach nur irgend eine Art von Betrugsmasche ist? Denn Abmahnungen bei YT-Videos anschauen wäre doch ganz neu. Und bevor jemand fragt: Zum/Beim Anschauen, wird es natürlich zuerst auf die Festplatte übertragen.

Abgesehen davon wüsste ich auch nicht, wie man an die IP-Adressen der Betrachter kommen sollte.
Gibt es Material, welches Urheberrechte verletzt, kann der Rechteinhaber das YT melden und die entfernen es umgehend. Ich kenne nicht mal Fälle bei denen Leute belangt wurden, die geschütztes Material hoch geladen haben. YT filtert ja fleißig und löscht, wie wild, um es den Rechteinhabern recht zu machen.

Und jetzt soll jemand abgemahnt werden, weil er etwas angeschaut hat?
Da sind doch einige Lücken in der Kette zumal die Strafbarkeit auch noch fraglich ist. Schließlich löscht und filtert YT sehr fleißig, um so das Angebot offensichtlich legal zu halten. Der Besucher kann daher ruhigen gewissen von legalen Inhalten ausgehen. Anders wäre das bei offensichtlich illegalem, wovon man bei YT aber nicht ausgehen muss.
 
wenn ich sowas bekommen würde, würde ich es ignorieren. Niemand kann jemanden etwas vorwerfen, wenn man auf youtube unterwegs ist.

es gibt einfach zu viele Idioten heutzutage ... leider sieht es mit der Strafverfolgung dieser Individuen leider ziemlich traurig aus. Versuchen halt anderen Idioten das Geld aus der Tasche zu ziehen ....
 
Ohne das genaue Schreiben oder wenigstens der genauen Anschludigung aus dem Schreiben (wort-wörtlich der exakte Wortlaut) kann man hier eh nur Mutmaßungen aufstellen...

@funkyfunk:
Vollkommener Quatsch. So kann ein Mitschnitt aus einem aktuellen Kino-Film nicht legal sein. Genau in diese Richtung hat sich ja die Gesetzeslage geändert.

@kronmasta: "Niemand kann jemanden etwas vorwerfen, wenn man auf youtube unterwegs ist."
Ich glaube nicht dass ihm vorgeworfen wird, auf youtube rumgesurft zu sein...

Edit:
@BigKid: Echt nützlich nen Beitrag von 2007...
 
Zuletzt bearbeitet:
Um mal einen Gedanken einzuwerfen:
Selbst wenn man ein Video nur anschaut wird es doch in den Arbeitsspeicher geladen, man ist also schon im "Besitz" (so argumentierte zuletzt auch ein deutsches Gericht bei dem Urteil, dass bereits das Betrachten von Kinderpornografie am PC straffbar ist, weil es in diesem Fall im Arbeitsspeicher des PC's liegt). Warum sollte der Download dann straffbar sein? Der speicherort ist ja nur ein anderer.
 
http://www.bmj.de/enid/e412bafae735...73838/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html
Das beinhaltet afaik auch, dass der reine Download nun strafverfolgt werden kann, wenn es sich um eine offensichtlich illegal angebotene Datei handelt. Und da wird man sich wohl nicht rausreden können "ich wusste das nicht", wenn es sich um nen Film oder Musik handelt.

Aber:
Abmahnungen sind aber natürlich etwas anderes und in 99% der Fälle nicht gerechtfertigt. Wenn es sich tatsächlich nur um einen Abmahnanwalt handelt, kann man das aussitzen. Vor Gericht kommt das niemals.
 
...naja, ich finde die Sache halt auch sehr merkwürdig, deshalb auch das Thema und die Fragen
1., 2., 4., 5.
 
@1668mib: Das ist schon klar. Aber prinzipiell dürfen auf Youtube doch nur legale Inhalte angeboten werden, dafür hat Youtube zu sorgen. Das ist das gleiche wie wenn Forenbesitzer dafür haften, was ihre Nutzer treiben.
Derjenige der also nur konsumiert, geht also grundsätzlich davon aus, dass ihm nur rechtlcih einwandfreie Inhalte angeboten werden. Wenn Youtube das nicht sicherstellen kann, darf nicht der Endnutzer darunter leiden!
 
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