@ Touch Knie
Da bist Du im dreifachen Irrtum !
Das erste Urteil, auf das Du hingewiesen hast, bedeutet nur, dass dem Internetanbieter der Handel mit HSV-Tickets untersagt wurde ! Da hatte aber der Internetanbieter die Tickets in eigenem Namen und auf eigene Rechnung verkauft ! Vorliegend hat Ebay den Kauf nur vermittelt !
Aber selbst wenn auch Ebay das Vermitteln von Ticketverkäufen verboten werden würde oder worden wäre und dem Onlineverkäufer der Handel mit Tickets verboten ist, dann heisst das noch lange nicht, dass deshalb die Gültigkeit dieses Tickets, für das der Verein sein Geld erhalten hat, vom Verein in Frage gestellt werden könnte !
Dann wäre eben nur der Onlinehandel verboten; eine gerichtliche Entscheidung, dass das Ticket selbst ungültig wäre, gibt es deswegen noch lange nicht !
Und im zweiten von Dir aufgeführten Fall, wurde dem angerufenen Landgericht, welches immerhin schon eine hohe juristische Entcheidungsinstanz darstellt, das Urteil - bzw. es war wohl eine Einstweilige Verfügung - aufgehoben aus rein formalen Gründen; das OLG hat festgestellt, dass keine Eilsache vorlag ! Zur Sache hat das OLG da gar nicht entschieden !
Damit gilt, dass das Landgericht, das eh schon im Eilverfahren positv gegen das Verbieten der Gültigkeit einer online gehandelten Karte entschieden hatte, nun in der Hauptsache verhandeln muss, und da ist dann wohl eher zu erwarten, dass die vorläufige Entscheidung bestätigt wird, als dass der Verein Recht bekommen wird!
Bevor in diesen Fragen einmal eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung vorliegen wird, und da bezweifle ich doch sehr, ob sich die Vereine mit ihren verbraucherunfreundlichen Restriktionen durchsetzen würden, (weder national, noch letztlich vor dem EuGH) ist also noch lange nichts entschieden !
Und an Stelle des TE würde ich mit meiner Karte, falls er das Geld nicht zurückbekommt, tatsächlich aufs Gericht marschieren und dort mein Glück mit großer Aussicht auf Erfolg und ohne großen Aufwand für mich versuchen !