Besitz von einer gesperrten Karte

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@ Touch Knie

Da bist Du im dreifachen Irrtum !

Das erste Urteil, auf das Du hingewiesen hast, bedeutet nur, dass dem Internetanbieter der Handel mit HSV-Tickets untersagt wurde ! Da hatte aber der Internetanbieter die Tickets in eigenem Namen und auf eigene Rechnung verkauft ! Vorliegend hat Ebay den Kauf nur vermittelt !

Aber selbst wenn auch Ebay das Vermitteln von Ticketverkäufen verboten werden würde oder worden wäre und dem Onlineverkäufer der Handel mit Tickets verboten ist, dann heisst das noch lange nicht, dass deshalb die Gültigkeit dieses Tickets, für das der Verein sein Geld erhalten hat, vom Verein in Frage gestellt werden könnte !

Dann wäre eben nur der Onlinehandel verboten; eine gerichtliche Entscheidung, dass das Ticket selbst ungültig wäre, gibt es deswegen noch lange nicht !



Und im zweiten von Dir aufgeführten Fall, wurde dem angerufenen Landgericht, welches immerhin schon eine hohe juristische Entcheidungsinstanz darstellt, das Urteil - bzw. es war wohl eine Einstweilige Verfügung - aufgehoben aus rein formalen Gründen; das OLG hat festgestellt, dass keine Eilsache vorlag ! Zur Sache hat das OLG da gar nicht entschieden !

Damit gilt, dass das Landgericht, das eh schon im Eilverfahren positv gegen das Verbieten der Gültigkeit einer online gehandelten Karte entschieden hatte, nun in der Hauptsache verhandeln muss, und da ist dann wohl eher zu erwarten, dass die vorläufige Entscheidung bestätigt wird, als dass der Verein Recht bekommen wird!





Bevor in diesen Fragen einmal eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung vorliegen wird, und da bezweifle ich doch sehr, ob sich die Vereine mit ihren verbraucherunfreundlichen Restriktionen durchsetzen würden, (weder national, noch letztlich vor dem EuGH) ist also noch lange nichts entschieden !

Und an Stelle des TE würde ich mit meiner Karte, falls er das Geld nicht zurückbekommt, tatsächlich aufs Gericht marschieren und dort mein Glück mit großer Aussicht auf Erfolg und ohne großen Aufwand für mich versuchen !
 
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ja gut...ich hab dem einfach jetzt noch ne mail geschickt ob das geld mittlerweile schon auf seinem konto angekommen ist und er unbedingt antworten soll, mal sehen wenn er jetzt wohl auch nicht antwortet ignoriert er die mails bewusst..
 
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Touch-Knie schrieb:
Lass dir kein Unsinn erzählen, ich kenne selber jemanden, bei dem eine Anzeige Wirkung gezeigt hat.

Und diese Aussage betrifft Deinen dritten Irrtum, Touch-Knie ! Natürlich kann in einem anderen Fall eine Strafanzeige irgendeine Wirkung gezeitigt habe, den Sachverhalt hast Du ja dabei mal der Einfachheit halber außen vor gelassen !

Vorliegend aber ist es in keiner Weise auch nur im Ansatz ersichtlich, dass da automatisch und tatsächlich Betrug im Spiel gewesen sein muss ! Wenn man aber jemanden einer Straftat zu Unrecht bezichtigt, kann man sich selbst strafbar machen, entweder wegen falscher Verdächtigung oder wegen Übler Nachrede und Verleumdung !

Also immer erst mal vorsichtig bleiben und nachdenken !
 
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@ Touch-Knie

Es wäre schon sinnvoll, wenn Du selbst mal durchlesen würdest, was Du da verlinkst, denn dann könntest Du Dir das ersparen; selbst in diesem weiteren Artikel steht:

"Das Urteil ist sicherlich nur ein Teilsieg für den HSV. Zwar dürfen Wiederverkäufer keine Karten direkt beim Verein mit der Absicht des Wiederverkaufs beziehen, jedoch werden sich wohl viele private Menschen finden lassen, die ihre Karten in entsprechenden Kleinanzeigenmärkten sehr gern mit Gewinn an einen der Online-Tickethändler verkaufen werden."



Und wiederum: Es geht nur darum, Online-Händlern (oder auch anderen) den Handeln mit Tickets zu verbieten !

Es wurde nirgends entschieden, dass bezahlte und rechtmässig erworbene Tickets deshalb ungültig wären oder für ungültig erklärt werden dürften !!!


... und lass mich hinzufügen: wird es auch nach allen Erwartungen nie werden !
 
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Ich habe mir das durchgelesen.Der eigentliche Schwachpunkt der "Veranstallter" sind deren AGB.Diese müsstest du VOR dem Verkauf den Erwerber genau mitgeteilt werden,was aber wohl nicht so einfach möglich ist. (In den AGB wird der Weiterverkauf meistens untersagt)...
Das driftet jetzt aber etwas ab.
 
Eben; und eine solche AGB, selbst wenn die beim Verkauf ordnungsgemäss dem Käufer mitgeteilt würde, hielte einer rechtlichen Prüfung wohl niemals stand, weil sie den Käufer wirtschaftlich über Gebühr beachteiligen würde (so gregelt im § 309 Nr. 9 BGB), falls er die Karte, aus welchen Gründen auch immer, weiterverkaufen möchte, während dem Verkäufer kein Nachteil aus einem solchen Verkauf entstünde !

Dem Verein ensteht durch den Weiterverkauf dagegen eher ein Vorteil: Sitzplätze blieben nicht leer, wenn der Karteninhaber verhindert wäre !

Außerdem müssten die Karten ausdrücklich personalisiert und immer personenbezogen kontrolliert werden; welch ein unsäglicher Aufwand da entstünde ! Sinnvoll ist so etwas nur bei Veranstaltungen, bei denen man Sicherheitsprobleme ausschließen muss, zum Beispiel war das bei der letzten WM der Fall !

Ansonsten werden dies Bestrebungen sicherlich nicht von Erfolg gekrönt werden !
 
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Der Veranstallter übt ja immer ein "Hausrecht" aus....

Aber,es geht ja hier um ein Ticket was gesperrt war und dies am Tage der Veranstalltung festgestellt wurde.

Soweit iches weiss,werden diese Tickets nicht ohne Benachrichtigung gesperrt.Diese kann ja nur der Vorbesitzer haben und nicht der Käufer.

Deswegen habe ich ja auch geschrieben,er soll es beim HSV erfragen.

Nur mal so am Rande,nicht jedes Ticket was gesperrt wurde ist wegen weiterverkauf gesperrt.

Lastschrift nicht eingelöst--> Karte gesperrt.
Ticket vermeintlich verloren--> Karte vom Käufer gesperrt...Das möchte ich jetzt aber nicht unterstellen.
 
ok..mal was neues.der HSV hat mir mitgeteilt das der verkäufer über die Stonierung unterrichtet wurde und das tage bevor ich die karte von ihm gekauft habe,
also hat er evt davon gewusst und mir die trotzdem verkauft..

:mad:
 
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Das könnte dann tatsächlich den Tatbestand des Betrugs erfüllen. Einfach mal nen Termin beim Freund und Helfer machen, sowas ist sehr unfein.
 
ja habe heute erstmal strafanzeige wegen betrug gestellt. :king:
Der Beamte meinte so habe ich das verstanden, das er das geld bei einer verurteilung trotzdem nicht zurück überweisen muss und die das auch nicht fodern, stimmt das wirklich?
 
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@ loveherati

Strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen sind zwei Paar Schuhe.

Du müsstest das Geld zivilrechtlich zurückfordern, aber gehen tut das natürlich, denn er hat Dich ja ganz eindeutig übers Ohr gehauen.
 
nach ner drohmail will er mir das geld jetzt zurück überweisen mit der beg. er war im urlaub..
weiss nur nicht ob ich die anzeige dann zurück nehmen soll.
was würdet ihr machen?
 
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Die Anzeige wird eh im Sande verlaufen; dem Angezeigten kann sicherlich nicht nachgewiesen werden, dass er von der Kartensperre gewußt hat, was er Dir zweiflesohne hätte mitteilen müssen, denn der Verein hat ihm diese Mitteilung bestimmt nicht nachweisbar zugestellt, zumal er darüberhinaus angeblich noch in Urlaub war ! Aber selbst wenn, dann wird der Staatsaanwalt das wohl wegen Geringfügigkeit einstellen, - bei einem Erstäter allemal - , und Dich höchstens auf den Weg der Privatklage verweisen !

Dennoch würde ich die Anzeige nicht zurückziehen, dann hat der wenigstens noch ne Zeitlang Ärger und Muffensaussen und probiert so was vielleicht beim nächsten Mal nicht mehr !
 
ich wette das mit dem geld zurück überweisen war auch nur wieder gelogen, da kommt bestimmt nichts aber mal abwarten...
 
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Und das auch noch nach 6 Jahren!?!
 
Alle Nachrichten wurden nicht gelöscht, nur die wohl "unbequemen".

Habe einen Beitrag gemeldet, die Mods stellen die Beiträge dann normalerweise wieder her. ;)
 
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