Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) ist es grundsätzlich keine Verletzung der Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und 8 (Recht auf Wahrung des Privatlebens) der EMRK, wenn GPS-Peilsender als Ermittlungsmaßnahme für schwere Straftaten verwendet werden.
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04.09.2010, 07:27 #1enny
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GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
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04.09.2010, 08:08 #2
AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
was hatte der Angeklagte denn erwartet, dass man ihm freie Tat erlaubt, dreiste Täter gibts, pocht auf ein Gesetz aber selbst Anschläge Planen/Ausführen wollen.
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04.09.2010, 08:27 #3
AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
Es geht um die Freiheit, Klar ist- das dieser Mann oder andere Schlimme Verbrechen begangen haben, aber
so fängt es an das irgendwann alle Haushalte überwacht und Kontrolliert werden.
Ist genau das selbe mit der KiPo Sperre im Netz, oder sollte man sagen die Offene Tür alles zu Indizieren
was der Staat gerne hätte.....
Ich weiß nicht wie man solche Probleme löst, aber das kann es imho auch nicht sein mit dem Überwachungs- und Kontrollwahn.Geändert von TECC (04.09.2010 um 08:30 Uhr)
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04.09.2010, 08:37 #4
AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
Moment, du verwechselst hier etwas, Freiheit hatte er bis er aufgefallen ist, dann haben sie ihn beschattet und da finde ich die Mittel absolut legitim. Die KiPo Sperre hat als Besipiel sehr wenig mit diesem Fall gemeinsam. Das was Du meinst wäre so als hätte jeder einen GPS Sender und der Staat würde alle überwachen aber in diesem Fall lag ja eine Straftat vor. Irgendwo müssen wir das ganze auch mal aus Sicht der Polizei/Ermittler sehen.
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04.09.2010, 09:08 #5Ensign
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AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
Meiner Meinung nach geht das völlig in Ordnung.
Es ist ja nichts anderes als eine art Beschattung.
Früher wären die Beamten noch in Zivil vor seinem Haus gestanden und hätten ihn verfolgt wenn er dieses verlassen hätte.
Jetzt verwenden sie dafür GPS.
Alles OK also, wenn, wie Tronx schon erwähnt hat, eine Straftat vorliegt. Und das war hier der Fall.
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04.09.2010, 09:24 #6Lt. Commander
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AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
Ich halte es auch in diesem Fall für legitim, obwohl ich sonst sehr gegen jede Überwachung bin.
Der Grund ist auch einfach, es müssen immer Einzelentscheidungen sein ob es ok war oder nicht. Es darf kein Regelfall werden und vor allem müssen die Überwacher bei Mißbrauch auch bestraft werden. Und jede GPS Überwachung muß öffentlich bekanntgegeben werden. Das wäre ein System, mit dem ich leben könnte.Richtige Rechtschreibung ist keine Qual, sondern eine Höflichkeit gegenüber anderen Lesern.
Und PISA hat doch Recht: Standart (ok, mittlerweile schon alt und abgedroschen), einzigste (es gibt keine Steigerung von einzig), währe (wie kommt man bitte da drauf???????), Vorderungen (gibts auch Hinterrungen, oder wie?), Lizens und meißt (Häh?).
Ooops, hätte nicht gedacht, daß bei so vielen die Umschalttaste kaputt ist.
Echte (!) LRS-Patienten sind nicht mit der Kritik angesprochen!
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04.09.2010, 09:44 #7Commander
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AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
Wie immer eine schöne Idee, aber wie schon oft gesagt wurde...
Wer überwacht die Überwacher der Überwacher... usw. ...
Wo fängt es an wo hört es auf.
Wird man in paar Jahren es ok finden, einen so zu überwachen, wenn einer Krank ist und nicht zu Arbeit/Schule kommt?
Geht ja viel einfacher als einen teureren privat Detektiv anzuheuern.
Eine Versammlung der Gegenpartei könnte man so ebenfalls gut überwachen, wer aus der Reihe tanzt wird überwacht ^^
Öffentlich darf man das ja auch nicht machen, weil dann Leute unter Verdacht sind, die vielleicht gar nichts gemacht haben, die Folgen wären katastrophal.
Solange das System nicht missbraucht wird, ist es akzeptabel, aber man weiß ja wo sowas enden kann.i7-2600k(4,5GHz)--8GB--GTX560ti(OC)--256GB(SSD)M4--2*HP ZR24W--Enermax PRO82+525W
Antec Nine Hundred---Auzentech X-Fi Forte---beyerdynamic DT 990Pro/Teufel 5.1
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04.09.2010, 10:04 #8
AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
Ich frage hier nur:
Wer bezahlt ihm das? gehört der Mann irgendeiner Vereinigung von Geldscheissern an oder ist der Anwalt kostenlos?
Eine Rechtschutzversicherung hilft da doch nicht.
Hier werden die Rechte in Deutschland und Europa so lange gedehnt, bis ein Schwerverbrecher wieder auf freiem Fuß ist. Und was dann?
Meine Bewegungsprofile werden doch durch die USA schon überwacht - da kann unser neuer Innenschäuble (der Echte ist ja der Steuerschäuble) doch nur von träumen.
mit Geldtransfertransparenz, Fingerabdruck und Irisscan, und demnächst Speichelprobe (ach nee, das ist ja zu teuer - aber das könnte dann von den 14$ bezahlt werden)??
Warum wendet mann das nicht auch für Amerikaner in Europa an? Dann wird der Heidelbergbesuch halt 14$ teurer (ROFL).
Und übrigens bin ich der Meinung Karthago sollte zerstört werden
.
System1: Gigabyte X58A-UD7; i7 980X; 2*GTX680 (MSI, Palit); G.Skill 12GB DDR3-1600 CL9; 256 SSD C300; 2*300GB WD Veloziraptor; 1.5TB WD; Samsung 24", AC&LE Kühler, Laing DDC-Pumpe 12V DDC-1T/Plus mit AC Deckel, Aquero 4.0, CM 690 II Adv. +2 24" Samsung TFTs
System2: Gigabyte P67A-UD5; i5 2500K; 2GTX285; 8GB DDR3-1600 CL9; 256 GB SSD, Kryos&AquagraFx&jede Menge Radiatoren, Aquero 5.0, Bancheto Benchtable und ein Samsung 23"
System3: Dell Notebook
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04.09.2010, 10:18 #9
AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
ich habe kein handy
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04.09.2010, 10:42 #10Basti87Gast
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04.09.2010, 10:43 #11
AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
Ich finde sowas gut .... Kinderschänder und Mörger sollte man so überwachen dürfen dasie immerhin eine Gefahr für andere darstellen. Wenn man solche Mistkerle schon frei lassen muss wegen komischer Gesetze, wenigstens bisschen kontrollieren, zumal das mit GPS besser und kostengünstiger geht als mit 5 verdeckten Ermittler ndie sonst pro Person angesetzt sind
Erschießen geht ja leider nichtmehr :-(CPU: Intel Core i5- 750 @3,8 Ghz (1,3) @4,0 Ghz (1,34) mit Corsair H50 Hydro
Mainboard: Gigabyte P55A UD3 (MCH 1.14, PPL 1,80, QPI/VTT 1,21)
RAM: 2x4GB ADATA - XPG Gaming Series 2000Mhz 1,55V
Grafikkarte: Nvidia GTX480 AMP von Zotac
HDD: WD1600 Raptor 160GB + 4 Samsung F3 1TB
Netzteil: Tagan PipeRock 700W Gehäuse: CM HAF 932 (3x230mm,2x120mm)
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04.09.2010, 10:44 #12
AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
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04.09.2010, 10:57 #13
AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
Solange es bei Personen bleibt die unter schwerem verdacht stehen ist es völlig legitim.
Es darf sich nur nicht ausweiten z.b. als nächstes auf Personen die potentiell eventuell gefährlich sein könnten es aber keine wirklichen Beweise gibt. Klar kann dann eventuell was passieren was man eventuell hätte verhindern können aber das ist nun mal ein Faktor den man überall anwenden kann.:: LinuxMint | SourceForge | SysProfile ::
♥ Filco Majestouch Linear R Limited Edition ♥
Alle Aussagen stellen die Meinung des Nutzers dar und sind ohne Gewähr!
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04.09.2010, 11:03 #14
AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
solange es für die restlichen bürger sicherheit bringt ist es wohl ok.
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04.09.2010, 11:20 #15
AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
Ihr werdet lachen, aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, hat schon mehreren gefährlichen Menschen die Freiheit wieder gegeben.
Das Urteil wundert mich fast ein wenig.
Menschenrechte stehen doch beim Gerichtshof eigentlich über allem.
Ausserdem werden schon lange "Bewegungsbilder" von Verdächtigen mit Hilfe von Mobiltelefonen erstellt. Also absolut nichts neues!
So eine Überwachung mittels technischen Hilfsmittelt wird NUR auf Antrag von Richtern entschieden.
Wird also immer rechtlich geprüft.
@dumbmute:
Du weisst was Überwachung bedeutet?
Bist du ein Stasi Opfer oder ein gefährlicher Krimineller?Geändert von Saber Rider (04.09.2010 um 11:23 Uhr)
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04.09.2010, 11:21 #16
AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
IHR ÜBERWACHUNGSBEFÜRWORTER,
mit eurem -wer nichts illegitimes tut, hat auch nichts zu verbergen- Gewäsch, es kommt der Tag, an dem ihr....
Und dann war's keiner gewesen. Eure unreflektierte Bildzeitungsmeinungen bilden den Stoff, aus dem Stasi-Träume sind! Und machen Sowas erst möglich.
Ooh verzeihung, ich liess mich hinreissen, aber ich weiss wenigstens was das heisst-Ü B E R W A C U N G!!.......peinlich ist's erst, wenn man's merkt......
Lian Li A77 Silver/Tagan BZ-700 W Piperock/EVGA P55 FTW 200/Intel Ci7 875k @4,4 GHz/SLI EVGA GTX 460 OC EE @866 MHz/4 x 2GB CORSAIR XMS3 PC 16000 @2000MHz/Creative SB X-Fi Fatal1ty Platinum Champion/-Watercooled-
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04.09.2010, 11:24 #17
AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
dumbmute ist paranoid, sehr lustig sowas hier zu lesen :-)
CPU: Intel Core i5- 750 @3,8 Ghz (1,3) @4,0 Ghz (1,34) mit Corsair H50 Hydro
Mainboard: Gigabyte P55A UD3 (MCH 1.14, PPL 1,80, QPI/VTT 1,21)
RAM: 2x4GB ADATA - XPG Gaming Series 2000Mhz 1,55V
Grafikkarte: Nvidia GTX480 AMP von Zotac
HDD: WD1600 Raptor 160GB + 4 Samsung F3 1TB
Netzteil: Tagan PipeRock 700W Gehäuse: CM HAF 932 (3x230mm,2x120mm)
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04.09.2010, 11:38 #18Cadet 3rd Year
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AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
Wenn es nach solchen Leuten wie dir geht bräuchten wir keine Polizei weil sie einfach nichts dürften. Eine gewisse überwachung ist ok denn irgendwie wäre es mir lieber die Polizei verhindert einen Anschlag/schweres verbrechen als sie nichts macht. Klar muss man irgendwo die grenzen ziehen aber ehrlich wenn du alles verbergen willst geh nicht nach drausen!
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04.09.2010, 11:47 #19
AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
dumbmute, sei ma ned bös, aber dieses ewige stasigewäsch bei solchen themen hört sich für mich eher nach bildzeitung an

btw, leute wie du sind es dann auch, die am lautesten schreien das die polizei versagt hat, wenn irgendwas passiert.
@ forumfraggle: gps überwachung öffentlich bekannt geben? das wär aber eher kontraproduktiv, meinst net?Geändert von Mr. Freibier (04.09.2010 um 11:50 Uhr)
CPU: i7-2700 K mit Enermax ETS-T40-TB; MB: Asus P8Z77-V LE PLUS; Grafik: Palit GTX 660 Ti Jetstream; RAM: G-Skill 8 GB DDR3- 1333; SSD: Mushkin Chronos 60GB; HDD: Seagate Barracuda 7200.14 SATA 600 2TB; Case: Antec Twelve Hundred; Power: Tagan TG 800- BZ Pipe Rock 800W; Samsung SyncMaster T260HD
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04.09.2010, 11:49 #20
AW: GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
naja er wurde ja nur wegen großen verdacht überwacht.
und solange dass so bleibt und nicht jeder bei noch so einer kleinen tätigkeit überwacht wird, finde ich es ok.
lieber so, als körperscanner an flughäfen die nichts bringen, oder Ausweise die man hacken kann.Sys-Profile - groß erneuert -> bitte bewerten und kommentieren
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