Paypal auch privat sicher?

alphan

Lieutenant
Registriert
Dez. 2008
Beiträge
623
Hallo,

Ich möchte gerne hier im Forum etwas kaufen. ICh kann den Verkäufer wegen wenig Bewertungen nicht vertrauen. Wenn ich das Geld jetzt über Paypal zahle, krieg ich dann das Geld zurück, wenn die Ware nicht ankommt oder den Beschreibungen nicht entspricht?
 
Doch, seit neuestem gibt es auch Käuferschutz für Aktionen abseits eBay. Allerdings nur dann wenn die Ware nicht ankommt - entspricht sie "nur" nicht der Beschreibung ist PayPal das warscheinlich ziemlich egal~




cya
cr@zy
 
Käuferschutz derart, dass paypal Geld nach Reklamation auf dem Verkäuferpaypalkonto einfriert, sofern dort noch etwas vorhanden ist. Hilft also nur bei Oberdeppen-Verkäufer-Betrügern.
 
Nachnahme ist aber da auch nicht so sicher, wenn da aus dem Paket ein Stein rauskommt.
ist denn die Bezahlung mit "Verrechnungsscheck" sicher?

EDIT:
Mein Freund hat mir vorgeschlagen, dass ich ihm ermächtige das Geld von meinem Konto abzuziehen, also Lastschriftverfahren. Falls irgendwas passieren sollten, könnte ich das Geld ohne Probleme zurückbucken. Stimmt das, was mein Freund behauptet ? Würde diese Methode sicher sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Theoretisch ja. Praktisch glaube ich nicht das es einer Privatperson möglich ist Lastschriftverfahren einzuleiten...




cya
cr@zy
 
1. Muss der Verkäufer damit einverstanden sein.
2. Werden dem Verkäufer wohl die erforderlichen Bankberechtigungen zum Lasteinzug fehlen. Dies geht üblicherweise nur mit einem Geschäftsgirokonto mit gesonderter schriftlicher Rahmenvereinbarung zwischen Bankkunde (Verkäufer) und Bank.
 
Richtig ist, dass der ohnehin stark eingeschränkte Käuferschutz für Artikel, die nicht über eBay gekauft wurden, nur greift, wenn ein Verkäufer den Versand nicht nachweisen kann.

13.2 Sonstige Online-Käufe. Auch wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Website als eBay mit PayPal bezahlt und Sie den Artikel nicht erhalten haben, können Sie uns dies über die Seite "Konfliktlösungen" melden. Es gelten dieselben Fristen wie in der Käuferschutzrichtlinie. PayPal wird aber keine Entscheidung in Fällen treffen, wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht oder es sich um eine persönliche Zahlung handelt.

Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, dies kann davon abhängen, ob das PayPal-Konto des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, kann PayPal die Verfügung des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken. Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Die Haftung des Verkäufers gemäß Ziffer 10.1 wird hierdurch nicht begrenzt.

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?...ll&locale.x=de_DE#13. PayPal Buyer Protection

Dieser Passus ist praktisch nur der Freifahrtschein, den sich PayPal selbst ausgestellt hat, um auf Kosten des Kunden den Verkäufer abzuzocken, ohne dem Kunden Käuferschutz zu gewähren.

Das führt zu grotesken Folgen. Angenommen, ein Käufer hat außerhalb eBays einen Artikel von EUR 1.000,00 erworben und dieser Artikel kommt nicht an.

Der Käufer beantragt Käuferschutz. Der Verkäufer wird aufgefordert, den Versand nachzuweisen, was er nicht kann, sagen wir mal, er hat den Artikel gar nicht versendet.

Mit Einreichung des Konflikts hat PayPal schon EUR 1.000,00 auf dem Konto des Verkäufers eingefroren. Das Konto wies zu dem Zeitpunkt aber nur ein Guthaben von EUR 50,00 auf. Diese Euro 50,00 erhält nun der Käufer, es ist das, was greifbar war.

Und nun kommt die wundersame PayPal-Philosophie zum Tragen:

Der Fall wird geschlossen, der Käufer hat das bekommen, was ihm nach den AGB zustand. Das Konto des Verkäufers jedoch ist mit EUR 950,00 in den Miesen, Geld was ja eigentlich dem Käufer zusteht.

Nein, dieses Geld steht jetzt PayPal zu. Sobald der Verkäufer eine Zahlung erhält, wird diese zum Ausgleich des Kontos verwendet, solange, bis das Konto ausgeglichen ist, bei Powersellern vielleicht schon am nächsten Tag.

Die Lösung ist einfach:

Der Käuferschutz ist begrenzt, die Haftung des Verkäufers eben nicht.

Die Haftung des Verkäufers gemäß Ziffer 10.1 wird hierdurch nicht begrenzt.



10.1 Ihre Haftung.

1. Sie haften für:
* Rücklastschriften
* Kreditkartenrückbuchungen
* Gebühren, Vertragsstrafen und Bußgelder
* Sonstigen Schaden, der PayPal, einem Nutzer von PayPal oder einem Dritten durch Ihre Nutzung von PayPal und/oder einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen entsteht.

Sie sind verpflichtet, den Schaden in den oben genannten Fällen zu ersetzen.
2. Sie haften für berechtigte Anträge auf Käuferschutz und Käuferbeschwerden. Wenn PayPal aufgrund eines Antrags auf Käuferschutz oder einer Käuferbeschwerde zugunsten des Käufers entscheidet, sind sie verpflichtet, PayPal den Kaufpreis sowie die ursprünglichen Versandkosten (auch wenn Sie in manchen Fällen den Artikel nicht zurückerhalten) zu ersetzen.
3. Ausgleich Ihrer Verbindlichkeiten. Ihre Verbindlichkeiten gegenüber PayPal, die aus einer der oben beschriebenen Haftungsgründe entstehen, können wir unmittelbar durch Einzug von einem etwaigen Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto ausgleichen. Wenn Sie kein Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto haben, können wir eingehende Zahlungen zum Ausgleich nutzen oder mit Ihnen einen anderen Weg der Bezahlung vereinbaren. PayPal kann dazu auch den Rechtsweg beschreiten und gegebenenfalls ein Inkassounternehmen einschalten.
4. Vorübergehende Zugriffsbeschränkung bei angefochtenen Zahlungen. Wenn ein Käufer einen Käuferschutzantrag stellt, eine Kreditkartenrückbuchung oder eine Rücklastschrift einreicht, behält PayPal vorübergehend auf Ihrem PayPal-Konto einen Betrag in Höhe des Gesamtbetrages der angefochtenen Zahlung ein. Diese Beschränkung betrifft keine weiteren Zahlungen, sondern nur den angefochtenen bzw. aufgrund eines Käuferschutzantrags, einer Kreditkartenrückbuchung oder einer Rücklastschrift gefährdeten Betrag, sofern kein anderweitiger Grund für eine Beschränkung vorliegt. Wenn Sie in dem Streit gewinnen oder die Voraussetzungen für den Verkäuferschutz gemäß der PayPal Verkäuferschutzrichtlinie erfüllt sind, heben wir die Beschränkung auf und Sie können über den Betrag wieder verfügen. Sollten Sie verlieren, wird PayPal den Betrag von Ihrem PayPal-Konto
 
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Reaktionen: Kalyan und habichtfreak
Hat sich da in der Zwischenzeit vllt was getan?
Ich möchte etwas von Privat kaufen und das Geld per Paypal senden. Handelt sich um ~150€.
Könnte man im Zweifelsfall bei Nichtlieferung sein Geld zurückerhalten?

Danke schonmal! :)
 
Wenn euch das Gebaren von paypal so schon nicht stört, sucht euch doch gemeinsam eine vertrauensvollen, altehrwürdigen und unabhängigen Dritten hier bei CB und tut so, als wäre dieser nun paypal^^

Der Dritte erhält die Zahlung. Legt dann fest, dass der Dritte die Zahlung nur weitergeben muss, wenn der Käufer sein Go gibt, und dass der Verkäufer gefälligst Pech hat, wenn der Käufer eben behauptet, nicht erhalten zu haben, was vereinbart war :D

Ihr könntet den Dritten auch ganz mit der Abwicklung betrauen. Er bekommt Geld und Ware und entscheidet dann, ob alles gut ist. Falls irgendwelche Unstimmigkeiten vorliegen, geht alles wieder zurück oder er besteht auf ordentliche Ware - je nach vorhergehender Vereinbarung.

Auf diese Möglichkeiten sei übrigens nur hingewiesen, soweit man sich auf sonstige sinnvolle Varianten nicht einlassen möchte^^ So wie persönliche Übergabe. Oder wenn's sein muss mit Zeugen per ebay.
 
Das wäre an sich gar nicht mal so ne schlechte Idee. ^^

In meinem Fall ist es allerdings leider nicht möglich.
So wie ich in der Käuferschutzrichtlinie lese, scheinen nur Transaktionen abgedeckt zu sein, die in Verbindung mit eBay stehen. So steht dort, dass Transaktionen die über "Geld senden" nur dann abgesichert wären, wenn sich eine eBay Auktionsnummer im Betreff befinde würde...
 
Beim Privatkauf trägt der Käufer das Risiko des Verlustes beim Versand. Je nach gewählter Versandart könnte also ebenso behauptet werden, die Ware verschickt zu haben aber tatsächlich ist sie es nicht.

Ganz zu schweigen von den Dreiecksbetrügern. Sie erwerben Artikel und verkaufen welche die sie gar nicht haben. Die Zahlung von Käufer lassen sie direkt auf das Konto des Verkäufers gehen der den Artikel verschickt. Der Käufer wundert sich warum er nichts bekommt und irgendwann meldet er es und bekommt sein Geld zwar zurück, der Verkäufer von dem anderen Artikel wird dann aber geprellt, da Ware weg und Geld pfutsch.

Ein Erlebnis mit Paypal hatte ich schon, allerdings mit einem gewerblichen Verkäufer.
Dieser hatte mir eine unvollständige Lieferung geschickt, 2 Teile fehlten. 1 hat er per Brief nachgeschickt und geschrieben, das andere wäre nicht auf Lager, würde er aber nachliefern. Nach 1 Monat war aber immer noch nichts da und ich habe ihn darauf hingewiesen. Er behauptete er hätte es verschickt und weigerte sich einen Nachweis zu erbringen oder noch mal zu schicken. Dann habe ich einen Fall bei Paypal eröffnet und nach ewigen hin und her, sollte ich dann laut Paypal Anzeige erstatten um die 5,99 EUR von Paypal zu bekommen und damit dann noch mehr Rennerei zu haben -> Rechtsberatung, Polizei usw. Da habe ich dann drauf geschi**ssen. Soviel zum Käuferschutz... zumal man ja auch nie sieht, was der Verkäufer als Argument gebracht hat, das Paypal den Fall nicht für eindeutig erklärt.
 
Eigentlich hatte ich nie Probleme mit Paypal, aber einmal wurde mein Konto für wenige Tage gesperrt, angeblich wegen einer "Überprüfung, wie mir die freundliche Dame am Telefon verriet (auf meine Anfrage hin).

WAS für eine Überprüfung das war, konnte/durfte sie mir nicht sagen/verraten...
Abgesehen davon, ich wurde auch vorab nicht benarichtigt, das mein Konto einer Überprüfung unterzogen wird...

Schön, wenn man dann bei ebay bezahlen will und es kommt die Paypal-Meldung "Ihr Konto ist gesperrt"...
 
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