Quo vadis BTMG?

AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

Der Logik nach müsste Cannabis Konsum am Steuer auch legalisiert werden, weil bei manchen Cannabis entsprechend knallt und es Leute gibt die es konsumieren und nichts spüren und "in der Lage" sind ein Fahrzeug zu führen... :rolleyes: Es gibt ja nur eine "abstrakte Gefahr" in letzteren Fällen...

Merkste was? Der Gesetzgeber tolleriert/akzeptiert Einschränkungen durch Alkoholkonsum - die es unbestreitbar nunmal gibt - am Steuer rein willkürlich

Und nochmal: Nur weil jemand seine Karre gerade halten kann oder das Tempolimit nicht überschreitet, bedeutet dies nicht das ein Fahrzeug sicher geführt wird. Alkohol reduziert die Reaktionszeit, das Sichtfeld inkl Müdigkeit usw, also von sicher kann hier keine Rede sein.
 
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Richtig, es müsste analog zu Alkohol einen niedrigen Grenzwert geben (fun fact: den gibt es bereits :rolleyes:), bis zu dem man, ebenso wie bei Alkohol, straffrei ein Fahrzeug bewegen darf. Natürlich immer vorausgesetzt, dass es keine Einschränkungen, d.h. Ausfallerscheinungen, gibt. Denn in diesem Fall bewegen wir uns - kannst Du glauben oder lassen - im Bereich einer abstrakten Gefahr.

Die Legislative und Judiative haben sich über Jahrzehnte hinweg den heutigen Grenzen angenähert und diese schlussendlich, zumeist durch BGH-Rechtssprechung, etabliert. Und Du willst diese mit dem einfachen Verweis auf angebliche Beeinträchtigungen bei sehr, sehr, sehr niedrigen Pegeln vom Tisch wischen? Ohne, dass dafür objektiv messbare Anhaltspunkte vorliegen? Danke, ich habe ein anderes Rechtsstaatsempfinden.
 
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Wunderbares Beispiel für hiesige Diskussionskultur. Wir picken eine angreifbare Kleinigkeit raus und beenden die eigentliche Diskussion, in dem wir jene in den Mittelpunkt stellen. Dass es dabei wohl eher um qualitative Aussagen geht, scheint egal zu sein.
 
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Man muß auch bedenken das viele Leute müde zur Arbeit fahren (oder erschöpft zurück). Das ist genauso stark beeinflussend wie bspw mit 0,5 Promille zu fahren.

Bei Cannabis gibt es zwar einen Grenzwert, aber der ist bisschen sehr niedrig.
Selbst 24h nach dem Konsum eines Joints ist der Test noch positiv.
 
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"Qualitative" Aussagen, die auf einer kritikwürdigen Prämisse sowie einer falschen Wiedergabe der Gesetzeslage beruhten - mithin also keine Kleinigkeit. Wenn Du, <NeoN>, lieber auf dieser Basis Diskussionen führen willst, gerne. Ich hingegen empfand es als notwendig, einerseits den Fehler richtig zu stellen, andererseits in der darauffolgenden Diskussion einen Kontrapunkt zu setzen bzw. eine andere Prämisse auszugsweise darzustellen. Beendet wurde also gar nichts!
 
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Quo vadis Cannabislegalisierung?

Das hast du auch getan, was in Ordnung ist, aber nachdem er dies selbst zugibt, willst du den eigentlichen Punkt der Aussage wegen einer Differenz von 0,3 %. entkräften und dann mit der Fesstellung es ginge hier ja nicht um Alkohol schließen.



Edit: Es ist mir auch nicht wichtig, aber beim Lesen der 0,8%. fragte ich mich schon, wer sich den falschen Wert rauspickt und darauf rumreitet.😉
 
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Es geht hier ja auch nicht um Alkohol, deswegen der Hinweis. Die Grundprämisse (der von dir genannte "eigentliche Punkt") halte ich dennoch für kritikwürdig - auch auf Cannabis übertragen. Es geht nicht und ging nie um die Promilledifferenz an sich, es ging um die Präventionslogik auf deren Basis PiPaPa argumentiert. Die Promilledifferenz, eigentlich aber mehr die später identifizierte - vermeintliche - "Regelungslücke", dienten nur der Vermittlung.


Ergänzung:
Ich hingegen habe mich beim Lesen des falschen Grenzwertes gefragt, wer diesen alles ließt, nicht hinterfragt und daher für bare Münze nimmt.
 
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diRAM schrieb:
b. Der Gesetzgeber versagt, weil sich jeder mit 0,3 Promille und mehr strafbar (!) macht, wenn er ein Fahrzeug führt und dabei Ausfallerscheinungen zeigt.

Gut das du das ansprichst, womit wir bei einer anderen sinnlosen Auslegung der Trunkenheitfahrt sind. Was du nämlich vergessen hast ist, dass derjenige der ab 0,3 Promille unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut, den Versicherungsschutz verliert. Bei Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille gibt es den Strafratsbestand der Trunkenheitfahrt ( § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs sowie § 316 StGB).
Also wir fassen zusammen: Wie kann jemand sicherstellen ab 0,3 Promille ohne jegliche Ausfallerscheinungen Auto zu fahren? Gibt es da einen Schalter den man umlegen kann?^^
Also kann man sagen, dass niemand vorher weiß ob seine Gemütslage so gut ist absolut sicher mit 0,3 Promille ein Auto zu führen. Warum lässt man hier eine mögliche Gefährdung seitens des Gesetzgeber zu, nach dem Motto wenn nichts passiert ist alles gut und wenn was passiert oder du fällst auf dann wirst du bestraft? Und wenn es Menschen sind die regelmäßig Alkohol trinken und deswegen erst Recht keine Ausfallerscheinungen zu erwarten sind bedeutet das im Prinzip eine Belohnung und stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber Cannabiskonsumenten dar.
Ungleichbehandlung deswegen, wenn man die Substanz austauscht auf einmal ganz andere Maßstäbe angewandt werden. Da werden dann drastische Maßnahmen angekündigt und durchgezogen und der Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer steht dann wieder an erster Stelle und man kann nicht vorsichtig genug sein. Ich plädiere nicht unbedingt für eine Lockerung im Bezug auf Cannabis im Straßenverkehr, aber an eine Angleichung mit Alkohol. Es sollte außerdem ein Weg gefunden werden aktives THC zu messen (bin mir aber nicht sicher ob das schon gemacht wird) und zumindest die Grenze an Internationale Standards anzugleichen. Besser wäre eine 0,0 Regelung bei beiden Substanzen.
 
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Es können bereits rauschwirksame von rauschunwirksamen Substanzen (vgl. THC, Hydroxy-THC und THC-Carbonsäure) bei der Blutuntersuchung unterschieden werden. Meintest Du das mit "aktiv"?

Zu den Ausfallerscheinungen:
Diese müssen kausal auf den Rauschmittelgenuß zurückzuführen sein. Wenn man also mit >0,3 Promille in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, besteht zunächst mal der Anfangsverdacht einer Straftat, worauf sich strafprozessuale Maßnahmen begründen können. Es bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass man auch verurteilt wird. Wie schließlich die Versicherung mit einem solchen Vorfall umgehen, steht auf einem anderen Blatt und richtet sich nach deren Bestimmungen.

Daher gilt hier auch nicht: "Warum lässt man hier eine mögliche Gefährdung seitens des Gesetzgeber zu, nach dem Motto wenn nichts passiert ist alles gut und wenn was passiert oder du fällst auf dann wirst du bestraft?"
Vielmehr bedeutet es, dass es eine Straftat ist, wenn Du dich im Straßenverkehr bewegst und dabei in Folge vorherigen Rauschmittelkonsums auffällig wirst (= abstrakte/konkrete Gefährdung oder tatsächliches Schadensereignis). Wenn Du dich hingegen unter den Grenzwerten bewegst, der Rauschmittelkonsum also sehr, sehr, sehr gering war, und Du weiterhin keine Auffälligkeiten zeigst, existiert allerhöchtens eine abstrakte Gefahr, eine Möglichkeit, eine Eventualität - eigentlich aber keine Gefahr.

Eine Ungleichbehandlung sehe ich in diesem Fall nicht gegeben. Hier (d.h. i.S. §§315c, 316 StGB) gilt das Gleiche für Alkohol wie für Cannabis. Wie von WhiteShark erwähnt, liese sich einzig über den Grenzwert von 1,0 ng/ml diskutieren, wenn man sagt, dass dieser im Vergleich zu den 0,3 Promille als niedriger einzustufen ist.


Korrektur:
Args, ich bin bisher zu ungenau mit den Gefährdungsstufen umgegangen. Also
  1. Sehr geringer Rauschmittelkonsum ohne Ausfallerscheinungen: keine Gefahr.
  2. Rauschmittelkonsum über den jeweiligen Grenzwerten mit Ausfallerscheinungen (s. §316 StGB): abstrakte Gefahr.
  3. Wie Punkt 2., nur war es hier lediglich vom Zufall abhängig, ob ein schädigendes Ereignis eintritt (s. §315c StGB): konkrete Gefahr.
  4. Rauschmittelkonsum mit Schadensereignis: Gefahr ist eingetreten ;)
Daher wird der §316 StGB auch als abstraktes und der §315c StGB als konkretes Gefährdungsdelikt bezeichnet.
 
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nochwas zu r Legalisierung (der Staat würde ja dadurch angeblich eine neue große Steuereinnahmquelle bekommen)


die Regierung braucht das Cannabis nicht zu legalisieren, weil sie genug Einnahmen durch Verstoße gegen das BTM haben. Die Anzahl der Delikte hat sich im Jahr 2014 zum Vergleich zu 2013 um 25% erhöht.

Man bekommt gleich ne Geldstrafe und nicht wie früher Gerichtstermin etc etc.
 
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Auf welche statistische Grundlage beziehst Du dich mit diesen Aussagen? Würde sie gerne nachprüfen.
 
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Vielleicht hab ichs auch in der Zeitung gelesen, ich weiß es nicht mehr von wo aber auf jeden Fall ist die Anzahl der Delikte im Vergleich zu 2013 deutlich gestiegen.

ist ja auch nachvollziehbar, da es auf der ganzen Welt legalisiert wird und die deutschen Kiffer sich das nicht länger bieten lassen, was die Bundesregierung da abzieht.


eine Frage:

ein Kumpel wurde mit 2 großen Pflanzen erwischt, er möchte nun wissen ob er, falls er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, direkt nach der Verhandlung einfahren muss oder ob er nochmal ein paar Wochen bekommt bis zum ANtritt
 
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Es gibt noch keine PKS für 2014, ebenso noch keine Strafverfolgungsstatistik. "Auf jeden Fall" steht also nur fest, dass Du keine Quelle für Deine Behauptung hast.
 
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An eine Gefängnis Strafe wegen zwei Pflanzen glaub ich nicht. Da hab ich schon schlimmere Sachen erlebt die auch nur ne Geldstrafe ergaben.
 
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2x 3 Meter Pflanzen um genau zu sein. Eine war zu 80% aus Blättern und ist im Wachstum stehen geblieben, die andere sah gut aus, hatte aber weniger dran, dafür Blüten.

Somit ca. Verhältnis: 75% Blätter, 25% Blüten. Ich würd sagen insgesamt 200 - 250g Trockengewicht.

Hat zwar keine Bewährung aber zwischen 1999 bis 2009 einige Einträge wegen BTMG Verstöße

und die werden natürlich den THC Gehalt der Blüten messen und sie auf das Gesamtgewicht verteilen, was total ungerecht ist, aber die machens dennoch.

Und ja, er lebt hier in Stuttgart, die Justiz hier ist nicht so nett wie im Norden.

Weitere Fundgegenstände: 1x 400 Watt Philips Industria Lampe + Dünger, aber keine Waage, Beutel etc.
 
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Caddyshack schrieb:
Man bekommt gleich ne Geldstrafe und nicht wie früher Gerichtstermin etc etc.
quark, du bekommst ein verfahren an den hals, welches wegen zu geringer menge eingestellt wird - nix bußgeld...

und zum straßenverkehr: gibt leider zu wenige quellen zu, da man dazu auch jedesmal test's machen müsste. meine erfahrung ist allerdings, dass man deutlich langsamer fährt, weil einem alles zu schnell vorkommt.
auf alkohol überschätzt man sich schneller und fährt auch so.
das ganze könnte man mit bluttests (o.ä.) + reaktionstests relativ schnell rausfinden. reaktionstester hab ich da, nur an drogentest's mangelts ^^
Ergänzung ()

Caddyshack schrieb:
ein Kumpel wurde mit 2 großen Pflanzen erwischt, er möchte nun wissen ob er, falls er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, direkt nach der Verhandlung einfahren muss oder ob er nochmal ein paar Wochen bekommt bis zum ANtritt
wenn er glück hat gibts arbeitsstunden, wobei 250g trockengewicht schon relativ viel ist.
ich glaub diRAM kennt sich da deutlich besser aus (was das strafmaß angeht)

btw. 2x3meter ? indoor oder was ?
 
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Bei 6m2 sollte er bei 3-4 Ernten Jährlich schon 3 Kilo trocken machen und 0,5g pro Watt ^^
 
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Die Legalisierung von Cannabis ist ein sehr umstrittenes Thema, obwohl die Sachlage meiner Meinung nach sehr klar ist:
Es ist eine pflanzliche, ausser durch fermentierung nicht weiter bearbeitete Droge, die keine körperliche Abhängigkeit auslöst, viele medizinische Vorteile besitzt und mit der man sich praktisch nicht tödlich überdosieren kann.

all dies sind wissenschaftlich bewiesene Tatsachen.Sicher gibt es auch negative Effekte von Cannabis, eine psychische Abhängigkeit beim Dauerkonsum z.B. , Einfluss auf das Erinnerungsvermögen(Wenn auch nur temporär), das auslösen von Psychosen in Menschen mit wie auch immer gearteter Neigung in diese Richtung etc.

ABER:

Alkohol, der vielmals gefährlicher, tödlicher und ungesünder ist ist erlaubt, weil er kulturell etabliert ist?Und Tabak, der ebenfalls alles andere als Gesundheitsfördern wirkt auch?

Im direkten Vergleich schlägt Cannabis Alkohol in jeder Disziplin, es ist einfach weniger gefährlich.Sogar das Autofahren unter Einfluss von Cannabis ist weitaus sicherer als dasselbe unter dem Einfluss von Alkohol, dazu gibt es Studien.

Alleine die Ungerechtigkeit, das aufziehen einer Pflanze(!) zu verbieten finde ich ungeheuerlich.Ich bin kein religiöser Mensch, aber wenn uns Gott etwas zu unserem Vergnügen geschenkt hat, dann doch Marihuana.
 
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Ich habe hier noch ein paar Zahlen über den stationären Krankenhausaufenthalt in Deutschland. Interessanterweise sind die meisten Vollstationär behandelten Männer in Deutschland mit der Diagnose Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol eingewiesen worden. Selbst Herzinsuffizienz und Bösartige Neubildung der Bronchien und Lunge (Lungenkrebs) ist noch weit dahinter.
Hier gibt es keine Diskussion und insbesondere nicht über die Folgekosten der Behandlungen. Warum Alkohol in Anbetracht dieser Folgen immer noch in Supermärkten oder an Buden zu kaufen gibt ist mir mehr wie schleierhaft und auch nicht mehr nachvollziehbar.
Die Ungleichbehandlung mit Cannabis ist so oder so nicht mehr nachvollziehbar, und es bleibt nur zu hoffen, dass im Falle einer Freigabe die Fehler die mit Alkohol begangen werden unbedingt vermieden werden und wirklich nur Fachgeschäfte mit entsprechender Qualifikation diese Stoffe vertreiben dürfen.
Für den Alkohol würde ich mir das auch wünschen, da wäre das Systembolaget in Schweden oder das Vinmonopolet in Norwegen ein Vorbild an das wir uns halten können!
Hier einmal die Statistik:


https://www.destatis.de/DE/ZahlenFa...ssionid=732CF770E5E38F018556338F0D2EB938.cae2
 
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