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Apple hat Lizenzabkommen mit drei der größten europäischen Independent Labels geschlossen. Die Musik der Künstler vertreten durch die Beggars Group, Sanctuary Records Groups und V2 erweitern das Angebot des iTunes Music Store in Deutschland, Frankreich und Großbritannien um mehrere zehntausend Songs.
Viel zitiert heute, aber berechtigt.
Apple benutzt in der tat ein Hauseigenes AAC Format welches sich .m4p schimpft (oder sollte man besser DRM schreiben?)
Laut den AGB ist es seitens Apple eine "Gefälligkeit" das man dieses Format auf eine CD brennen kann, dann aber kannst du diese in mp3 rippen und die dann auf einen anderen Player verschieben. In meinen Augen ist es eine Frechheit hier mit Gefälligkeit zu argumentieren.
Bezahlt ist bezahlt und dann kann und will ich als Enduser auch selbst entscheiden, auf welchen Gerät ich was damit und vor allem "wie oft" tue.
Für meine Kohle kan ich als Mindestvorraussetzung erwarten, dass ein Verhalten wie "der Kunde ist König" an den Tag gelegt wird. Jeder Anbieter benutzt sein eigenes Format und verarscht damit im Endeffekt die Kundschaft. Es ist mir unbegreiflich wieso man sich das gefallen läßt. Meine Meinung und ich habe mittlerweile ca 60 Euro bei ITunes gelassen, da habe ich auf mehr als nur eine Meinung Anrecht.
Darum Abzockerei. Der Euro pro Song ist schon zu teuer aber den würde ich schlucken. Als Trottel dazustehen, obwohl ich gezahlt habe, aber nicht!
@9: Du hast schon teilweise recht, nur gib nicht Apple die Schuld. Apple wollte von anfang an kein DRM im iTMS und auch nicht im iPod. Die Labels haben ihnen das aufgezwungen. Ohne DRM wirds einfach nicht gehen.
Gekaufte Titel aber nicht, denn die sind "DRM" belastet.
@ Stan
Es geht um "subjektive Empfindungen", nicht darum "Recht zu haben". Tut mir leid, da finde ich die klaren Aussagen von z.B. Musicload wenigstens ehrlicher. Da steht es überall ganz groß, dass ich eigentlich nur irgendwelchen Bonzen Geld in den Hintern pumpe und mir dafür unendliches "Hören" gestattet wird. Sehr gnädig, aber wie ich finde eher ein Fall für den Verbraucherschutz.