Einfach kündigen ?

hyundai187

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Hallo hatte mich bei einer Shell Tanke beworben, habe aber jedoch schon eine bessere Stelle gefunden kann ich jetzt einfach kundigen ? Sollte am Mittwoch das erste mal anfangen oder wird es da Probleme geben ? Der Chef meinte das er den Schichtplan schon an den Steuerberater geschickt hat wegen des Gehaltes arbeite den Monat nur drei mal. Also wasmeint ihr, per post heute noch kündigen ? Wenn ja muss ich fristlos schreiben ?



Sry wegen der Rechtschreibung bin am iphone
 
netterweise könnte man ja telefonisch Bescheid geben.
Aber grundsätzlich kommt der Arbeitsvertrag nicht zu stande wenn man am ersten Tag nicht erscheint, denn in den ersten 14 Tagen kann beidseitig ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Und ja, das gesuchte Wort heißt: fristlos.
 
hyundai187 schrieb:
Hallo hatte mich bei einer Shell Tanke beworben, habe aber jedoch schon eine bessere Stelle gefunden kann ich jetzt einfach kundigen ?

Wenn die neue, bessere Stelle schon Sicher ist, wuerde ich einfach anrufen und fertisch.
 
servicetool schrieb:
Aber grundsätzlich kommt der Arbeitsvertrag nicht zu stande wenn man am ersten Tag nicht erscheint, denn in den ersten 14 Tagen kann beidseitig ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Und ja, das gesuchte Wort heißt: fristlos.

Ahja. Hast du das schon mal ausprobiert? Dann bist du nur damit durchgekommen weil sich dein AG deinetwegen nicht mehr Stress als nötig machen wollte.

Unterstellen wir mal, dass ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, dann ist der bereits zustande gekommen (mündlich auch, aber ich gehe mal davon aus, dass wir uns darüber hier gar nicht streiten müssen). Grundsätzlich kann man natürlich auch vor Beginn des Dienstverhältnisses kündigen, aber ob das fristlos möglich ist, hängt von Details des Einzelfalls ab - hier würde ich zu einem "nein" tendieren (oder wo siehst du hier den "wichtigen Grund"?).

Natürlich ist es in der Probezeit für den Arbeitnehmer genauso leicht wie für den Arbeitgeber, zu kündigen. Aber auch da gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist, sofern diese nicht vertraglich zu Gunsten des AN anders vereinbart wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Fristen vereinbart sind, hast du dich auch daran zu halten.
Diesbezüglich gibt es sicherlich einen Absatz in deinem Arbeitsvertrag.

Deine neue Stelle musst du gegebenenfalls nach hinten schieben.
 
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