nighteeeeey
Captain
- Registriert
- Jan. 2007
- Beiträge
- 4.025
Hallo Leute
vor 1 Monat ist mir meine Vertex 2, die grade einmal 3 Wochen alt war, kaputt gegangen, was ich schon hier im Forum berichtete.
Nun lag sie bis vor 1 Woche noch bei mir und ich hab verschiedene Sachen ausprobiert um die Daten wieder zu kriegen, die sehr wichtig waren. Ich hatte nicht erwartet dass sie lediglich 3 Wochen durchhälts, sodass ich nicht zum backuppen gekommen bin -.-
Jetzt hab ich sie zurück zu Mindfactory geschickt und eigentlich gehofft, dass sie mir mein Geld zurücküberweisen, wie ichs auf dem Retoureschein angegeben hatte. Bzw. ich bin davon ausgegangen, da es keine Möglichkeit gab klar zu machen, ob ich ein neues Produkt will oder das gleiche ausgetauscht oder das Geld zurück haben möchte, wie ich es eigentlich von anderen Anbietern gewohnt war. Oder täusche ich mich da? War das nichtmal so, dass man für kaputte Ware das Geld zurückbekommt?
Nun denn habe ich heute ein Paket erhalten mit einer EXTREMEMEMORY XLR8 PLUS 120GB SSD was mich ein bisschen wütend gemacht hat.
Auf dem Lieferschein stand dann die absolute Härte:
Das ist jetzt nicht deren Ernst oder? Wollen die mir klar machen dass eine EXTREMEMEMORY gleichwertig oder gar höherwertig mit einer OCZ Vertex 2 E ist???
Auch wenn die den gleichen Controller besitzten, kann man das ja wohl nicht behaupten oder? Oder ist das rechtlich gesehn so?
Hier geht es mir alleine schon um den Markennamen. Nicht dass ich jetzt ernsthaftes Interesse verfolge unbedingt eine Marken-SSD in meinem Rechner zu haben, aber nicht umsonst ist die Marke Coca Cola mehrere hundert Milliarden Dollar wert und die hausgemachte Leberwurst von meinem Fleischer des Vertrauens um die Ecke eben nicht!
Und was heisst hier End of Life? Nur weil die SSD bei Mindfactory nicht mehr gelistet ist, ist die jetzt EOL??? Are you serious man???
Das heisst also im Klartext, dass ich auf dem restlichen Wert zwischen der damaligen Vertex 2 und der jetzigen Extremememory sitzen bleibe, obwohl sie grade einmal 3 Wochen nach NEUKAUF den Geist aufgegeben hat und ich nichtmal eine gleichwertige Erstattung kriege?
Mal davon abgesehn, dass ich eigentlich erwartet hätte, dass sie mir das Geld zurücküberweisen und ich mir nun aussuchen kann ob ich überhaupt wieder eine SSD einbauen möchte oder nicht; ich bin nämlich zu der Ansicht gekommen das Geld doch lieber anders zu investieren!
Natürlich haben sich in der Zwischenzeit die Preise geändert aber liegt es nicht in der Kulanz der Händler diesen Schaden zu begleichen und mir mindestens wieder eine Vertex 2 zu schicken, als dass der Endverbraucher nun auf dem Schaden und auch der Fremdverschuldung durch den Herrsteller sitzen bleibt? Das kann ja wohl echt nicht wahr sein
vor 1 Monat ist mir meine Vertex 2, die grade einmal 3 Wochen alt war, kaputt gegangen, was ich schon hier im Forum berichtete.
Nun lag sie bis vor 1 Woche noch bei mir und ich hab verschiedene Sachen ausprobiert um die Daten wieder zu kriegen, die sehr wichtig waren. Ich hatte nicht erwartet dass sie lediglich 3 Wochen durchhälts, sodass ich nicht zum backuppen gekommen bin -.-
Jetzt hab ich sie zurück zu Mindfactory geschickt und eigentlich gehofft, dass sie mir mein Geld zurücküberweisen, wie ichs auf dem Retoureschein angegeben hatte. Bzw. ich bin davon ausgegangen, da es keine Möglichkeit gab klar zu machen, ob ich ein neues Produkt will oder das gleiche ausgetauscht oder das Geld zurück haben möchte, wie ich es eigentlich von anderen Anbietern gewohnt war. Oder täusche ich mich da? War das nichtmal so, dass man für kaputte Ware das Geld zurückbekommt?
Nun denn habe ich heute ein Paket erhalten mit einer EXTREMEMEMORY XLR8 PLUS 120GB SSD was mich ein bisschen wütend gemacht hat.
Auf dem Lieferschein stand dann die absolute Härte:
Der Artikel wurde ab Lager gleichwertig / höherwertig ausgetauscht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Ungleicher Austausch, da eingeschickter Artikel End of Life!
Ein Austausch erfolgt unter Vorbehalt einer Nachbelastung, bei Mangelfreiheit, unsachgemäßer Handhabung oder mechanischer BEschädigung fordern wir Ersatz und berechnen alle damit verbundenen Kosten.
Das ist jetzt nicht deren Ernst oder? Wollen die mir klar machen dass eine EXTREMEMEMORY gleichwertig oder gar höherwertig mit einer OCZ Vertex 2 E ist???
Auch wenn die den gleichen Controller besitzten, kann man das ja wohl nicht behaupten oder? Oder ist das rechtlich gesehn so?
Hier geht es mir alleine schon um den Markennamen. Nicht dass ich jetzt ernsthaftes Interesse verfolge unbedingt eine Marken-SSD in meinem Rechner zu haben, aber nicht umsonst ist die Marke Coca Cola mehrere hundert Milliarden Dollar wert und die hausgemachte Leberwurst von meinem Fleischer des Vertrauens um die Ecke eben nicht!
Und was heisst hier End of Life? Nur weil die SSD bei Mindfactory nicht mehr gelistet ist, ist die jetzt EOL??? Are you serious man???
Das heisst also im Klartext, dass ich auf dem restlichen Wert zwischen der damaligen Vertex 2 und der jetzigen Extremememory sitzen bleibe, obwohl sie grade einmal 3 Wochen nach NEUKAUF den Geist aufgegeben hat und ich nichtmal eine gleichwertige Erstattung kriege?
Mal davon abgesehn, dass ich eigentlich erwartet hätte, dass sie mir das Geld zurücküberweisen und ich mir nun aussuchen kann ob ich überhaupt wieder eine SSD einbauen möchte oder nicht; ich bin nämlich zu der Ansicht gekommen das Geld doch lieber anders zu investieren!
Natürlich haben sich in der Zwischenzeit die Preise geändert aber liegt es nicht in der Kulanz der Händler diesen Schaden zu begleichen und mir mindestens wieder eine Vertex 2 zu schicken, als dass der Endverbraucher nun auf dem Schaden und auch der Fremdverschuldung durch den Herrsteller sitzen bleibt? Das kann ja wohl echt nicht wahr sein
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