GTX 470 AMP umtauschen? (14 Tage Rückgaberecht)

Nein, eine werksseitige Übertaktung erfolgt durch den Hersteller, was er auch vorher testet und dafür auch eine Garantie gibt. Um ehrlich zu sein glaube ich nicht, dass die Karte einen Schaden bei 4 Stunden bekommen hat. Trotzdem noch mal meine Frage an dich, möchtest du bei einem Kauf so eine Karte geliefert bekommen?

Das musst du mit deinem Gewissen ausmachen und bedenke auch mal was du da an Kosten, Schaden und Aufwand verursachst. Wenn du sie zurückschickst, dann wirst du wahrscheinlich damit durchkommen. Edit: Es sei denn, du stellst dich dämlich an....
 
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SAGMAL BIST DU KRANKHAFT NAIV ODER UNHEIMLICH DÄMLICH?

Du hast mit deinen wurstigen Grabbelfingern an den Halbleitern rumgetatscht und vermutlich 20 Mikro-kollisionen verursacht bis die Karte in dem PCI-E Slot steckte, weswegen auch diese Kontakte(das goledne lange Ding unte nan der Karte -.-) nun BENUTZT sind und nichtmehr Neuwertig, den Stromstecker eingesteckt was Spuren hinterlässt. als die Karte dann lief und schön Staub aus deinem Gehäuse gezogen hat. Diese verdreckte und verkratze Karte soll jetzt noch jemand anderes haben wollen?

Übertakten schadet der Hardware immer, gerade bei solchen "was geht wohl noch alles" versuchen.


Wie schon erwähnt wurde, hoffentlich ließt das jemand mit, aber die Karte wird so oder so nicht zurück genommen. War ja bei dir im Krankenhaus genauso... wollt keiner mehr haben.


*grummel*
 
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Ob du die Karte nun 2 Wochen oder nurne Stunde manuell übertaktet hast, rein nach dem Gesetz/+Gewissen sollte man sie nicht auf 14 Tage Umtauschrecht zurückschicken. Es ist egal ob die Karte nun theoretisch dadurch Schaden erleiden kann oder nicht!, es sind die Rahmenbedingungen denen du zugestimmt hast.
Wenn der Hersteller die Karte übertaktet und Garantie darauf gibt ist das "sein Bier" dafür Sorge zu tragen, dass sie auch mind 2 Jahre läuft.

1080p+Physix auf einer Karte? ich traue da einem Verkäufer grundsätzlich (erstmal) nicht bevor ich mich schlau gemacht habe. Aber Physix mit "nur" einer Karte ist immer so ne Sache.
Die Große Diskussion mit MafiaII liegt etwas zurück, man müsste mal suchen aber ich meine da kam damals auch ne gtx480 ins Schwitzen?(schlagt mich wennich mich falsch erinnere ^.^)

Was erwartet man auch bei einer guten Single Gpu, wenn man sie gleich überfordert. Anbei wissen wir ja nicht dein restliches System, Treiber,Einstellungen@ die Ruckler :)

Edit: zu lange getippselt...Zusammengefasst vom Vorredner : => du "solltest" es eigtl. Lassen
Ich würde mich erstmal "beschwerem" beim Händler wennich eine "versiffte" Ware bekommen würde, meine Meinung. Wennich mir was kaufe sollte es neu sein...sonst geh ich eh nach ebay da isses wenigstens günstiger^^
 
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buntstift23 schrieb:
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solche beiträge wie den von dir sollte man melden..., nicht einen, höflich gefragten, ob man eine gebrauchte grafikkarte umtauschen kann/darf/sollte.
ich werde die karte behalten, auch wenn ich im nachhinein gedacht viel zu viel gezahlt habe :S
ich habe gerade etwas von den cloth patch gelesen (was das physx für die kleidung von leuten im spiel deaktiviert (die explosionseffekte und die eigene kleidung allerdings aktiviert lässt)
vl. funktioniert mafia 2 dann besser..
 
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Mein Ratschlag: am besten noch aufs Retourenformular mit Edding den Vermerk setzen


"... ganz gut zu übertakten gewesen, hab' mich jedoch anders entschieden ..."


:schaf:


Aber mal ernsthaft. Ich finde, wenn man schon vom Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt bekommt, derart komfortabel einen Kauf zu widerrufen (sofern tatsächlich ein Onlinekauf vorliegt), sollte man sich auch an die Spielregeln halten - d. h. insbesondere nichts unternehmen, was den Wert des Kaufgegenstands mindert. Dazu zählen natürlich auch Übertaktung oder sonstige Modifikationen.

Ich habe schon diverse Retouren im Zuge des Widerrufs vorgenommen - wobei immer ungern (Aufwand & natürlich auch Enttäuschung) - doch penibel darauf geachtet, weitestgehend alles im Originalzustand zu belassen; empfiehlt sich sowieso erstmal, nur um sicher zu gehen ...

Und natürlich gibt's bei Alternate auch das Geld zurück - je nach Zahlungsform per Verrechnungsscheck, auf die Kreditkarte zurückgebucht oder via PayPal erstattet.

Selbstverständlich ist es im Regelfall unmöglich, Übertaktungsvorhaben nachzuweisen - ich würde mir jedoch mal überlegen (wie es schon angedeutet wurde), ob es Dir umgekehrt gefallen würde, gebrauchte bzw. wertgeminderte Ware zu erhalten ...

Ein kurzfristige Übertakten sollte keine Probleme auf der Karte verursachen, doch ändert es nichts an den vorgenannten Punkten sowie der Tatsache, dass sowas nicht unter "bestimmungsgemäßen Gebrauch" fällt.

Vielleicht als kleiner Denkanstoß fürs nächste Mal ... ?!

MfG.
 
Noldo89 schrieb:
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danke für deinen beitrag, ich habe mir gedacht bei einer 300€ teurer grafikkarte sollte das doch schon möglich sein :), ich versuche es heute am abend mit dem cloth patch (einige dateien im spiel löschen und er deaktiviert dann das physx für die kleidung von passanten und bringt angeblich einen deutlichen performancegewinn :)
aber ist egal ich lass die karte einfach drinnen und wenn es nicht geht mit dem clothpatch, dann deaktiviere ich physx einfach und gut ist oder auf der cpu rennen lassen? würde das gehen?
ich dachte den verkäufern von einen guten computergeschäft kann man trauen (mediamarkt zählt nicht dazu) ^^

danke für deinen beitrag :)
achja mein system trag ich gleich ein und meine signatur :)
 
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Also nur um mal die aktuelle Rechtslage zu klären: der Online-Händler muss laut Urteil des BGH (AZ: VIII ZR 337/09) die Ware zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten, auch wenn die Ware durch Ausprobieren unbrauchbar geworden ist.
Online-Händler wissen das und gehen das Risiko ein. Oft werden Versandrückläufer dann als B-Ware verkauft (Vorzeigebeispiel aquatuning.de). Kleinere Händler, denen das zu teuer ist lassen den Online-handel auch einfach mal sein (z.B. die Dresdner von playit.de).

Übertakten zählt allerdings regelmäßig nicht zu normalem Gebrauch sondern zu Missbrauch. Rechtlich erlischt damit die Rückgabemöglichkeit und jeglicher Gewährleistungs/Garantieanspruch. Ob Alternate das überhaupt bemerkt und dann anwendet kann dir hier wohl keiner sagen.
 
lenny.chem.dat schrieb:
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alternate ist zwar auch ein onlinehändler, ich habe die ware allerdings im ladengeschäft gekauft ^^, aber ist egal hat sich erledigt :), ich werde schauen ob ich mafia trotzdem genießen kann :)
 
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Ich kann Mafia sogar auf meinem X7200 zocken ... auf vollen Details ... FullHD Auflösung - kann mir nicht vorstellen, dass eine GTX480M soviel schneller ist wie eine GTX470 Desktop :rolleyes:
 
meow schrieb:
Ich kann Mafia sogar auf meinem X7200 zocken ... auf vollen Details ... FullHD Auflösung - kann mir nicht vorstellen, dass eine GTX480M soviel schneller ist wie eine GTX470 Desktop :rolleyes:

auch mit physx ganz hoch? (auf gpu rechnen lassen)?
hast du deine gtx480m overclocked?
 
floh6000 schrieb:
auch mit physx ganz hoch? (auf gpu rechnen lassen)?
hast du deine gtx480m overclocked?

Maximalste Einstellungen, wie gesagt. Ist auf Werkszustand.
 
buntstift23 schrieb:
Ehm... das Rückgaberecht gilt nur sofern die Hardware OVP ist und nicht benutzt.
Nein - vor kurzem hat der BGh sogar entschieden, dass ein mit Wasser gefülltes Wasserbett via Widerrufsrecht ohne Abzug zurückgegeben werden kann. (such einfach danach, wasserbett, widerruf, ...)

Ein Betrieb nehmen ist absolut in Ordnung, dauerhaftes nutzen dagegen nicht.

Nachdem ich jetzt gelesen habe, dass der Threadersteller übertaktet hat, finde ich es moralisch nicht mehr in Ordnung das Ding zu widerrufen. Es sei denn du weist Alternate darauf hin und sie akzeptieren den Widerruf trotzdem.
 
@TE: ... ob zu teuer gekauft oder nicht, was solls.... aber eins wollt ich nur loswerden: Lass dich nicht von dem Stromgequatschehype nerven. Wir kaufen grakas zu Preisen jenseits der 200er Marke .... ob die dann im Jahr 10 Euro mehr oder weniger aus der Dose zieht ist ja dann wirklich nur mehr bull...it.

Behalt die 470er, is ne gute Karte und Thema Mafia und Physx hatten wir ja vor paar Monaten ... da wurde für Physx max @ 1920 eine GTX480 und eine GTX285 für Physx empfohlen.
 
Bei Alternate habe ich bisher nie Probleme gehabt, wenn ich einen Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt habe. Die haben bisher immer das Geld zurückerstattet (entweder per Überweisung oder Rückbuchung auf Paypal-Konto, je nachdem wie ich gezahlt habe).
 
Glaubt ihr echt, dass alternate so eine Grafikkarte wieder als Neuware verkauft?
Also ihr könnt mir sagen was ihr wollt, aber wenn ich eine gebrauchte Graka bekomme sehe ich das!
 
meine antwort aus einem anderen vergleichbaren thread:

es soll kunden geben die ihre frisch bestellte karte einbauen, und schön fest verschrauben damit auch ja kratzer am slotblech zu sehen sind. ist das spiel durchgezockt, für das die eigene rotzkarte nicht reichte wird eben zurückgeschickt.

es ist leider realität das dieses eigentlich sinnvolle FernABG von vielen missbräuchlich verwendet wird. herr reichelt von seite 1 kann davon sicherlich ein lied singen. es gibt dreiste kunden die sogar produkte unfrei zurücksenden und der händler muss dafür 12 euro für den rückversand zahlen, alles vom vom FernAbG gedeckt (wenn der warenwert 40 euro übersteigt). zusätzlich muss der händler zum warenpreis auch den hinversand erstatten.

und wehe der betrag wird nicht in windeseile zurücküberwiesen. dann ist es ein shop mit schlechtem kundenservice. siehe bewertungen in geizhals und co

leute, wo gibt es denn sowas?

zahlt euch zb ein großer bekannter elektronikmarkt die fahrkarte oder den sprit zu seinem laden für hin- und rückweg falls ihr nach 14 tagen die ware gebraucht ohne angabe von gründen dort zurückgeben möchtet? nein, das macht er nicht.

klingt verrückt, aber onlinehändler sind dem ausgesetzt und müssen alle kosten für solche testkäufe tragen.

und wir alle tragen die mehrkosten für solche widerrufsschmarotzer, die einfach nur mal bissl testen möchten.

ich bin dafür das im falle eines widerrufes sämtliche versandkosten fairerweise vom kunden zu tragen sind. für die rückabwicklung sollte der händler eine pauschale aufwandsgebühr in höhe von zb. 10% vom warenwert einbehalten dürfen.

dann würden solche widerrufsschmarotzer ihr treiben unterlassen und für uns normale kunden wäre die hardware garantiert auch günstiger.

was meint ihr?
 
snakebite schrieb:
zahlt euch zb ein großer bekannter elektronikmarkt die fahrkarte oder den sprit zu seinem laden für hin- und rückweg falls ihr nach 14 tagen die ware gebraucht ohne angabe von gründen dort zurückgeben möchtet? nein, das macht er nicht.

klingt verrückt, aber onlinehändler sind dem ausgesetzt und müssen alle kosten für solche testkäufe tragen.

und wir alle tragen die mehrkosten für solche widerrufsschmarotzer, die einfach nur mal bissl testen möchten.
dazu gabs vom bgh ein urteil inkl. bebgründung, wieso auch die hinsendekosten vom verkäufer zu tragen sind. dass es schwarze schafe unter den verbrauchern gibt befürchte ich auch. siehe in diesem thread... übertakten und widerrufen...

trotzdem würde ich an der bestehenden regelung festhalten. klar entstehen hier kosten für das versandhaus, aber die sind immer noch deutlich geringer als die kosten für personal, ladenmiete, grundsteuer, ... von ladengeschäften. die versandhäuser können aufgrund geringerer fixkosten preise fahren die ladengeschäften unmöglich sind, da sind kleinere nachteile sicherlich zu verschmerzen.
 
@snakebite
Gegen Retouren im Zuge des Widerrufs ist m. E. grundsätzlich nichts einzuwenden - sofern sich natürlich alle Beteiligten an gewisse Spielregeln halten; dazu gehört u. a. käuferseitig, die Ware nicht (übermäßig) in Gebrauch zu nehmen - verkäuferseitig muss der Kaufpreis, nebst Hin- und Rücksendekosten (sofern die 40-Euro-Klausel greift) erstattet werden. Ob das für den Verkäufer nun angenehm ist oder nicht, mag dahingestellt sein; da der EuGH diesbezüglich eindeutig entschieden hat, muss dies auch national umgesetzt werden.

Wägt man das Für und Wider gegeneinander ab, ist mir diese Regelung immer noch lieber als stark eingeschränkte Verbraucherrechte.

Wie ich allerdings schon in meinem vorigen Beitrag erwähnt, halte ich es für äußerst fragwürdig, nicht mehr einwandfreie Ware (um es mal vorsichtig zu formulieren) per Widerruf zurückzuschicken ... das kann eindeutig nicht im Sinne des Gesetzgebers sein; allerdings muss dem entgegen gehalten werden, hier per Wertersatz durchaus brauchbare Instrumente an der Hand zu haben - vorausgesetzt sie werden konsequent & angemessen eingesetzt!

Die Erstattungsfrage ist eine ganz andere; die betreffende EU-Richtlinie ist hier eindeutig, da (Kaufpreis-)Erstattungen alsbald, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen haben. Wenn man wiederum genau betrachtet, wie bestimmte Händler - teils unverantwortlich lange - mit Erstattungen warten, könnte man ebenso hierüber Grund für Beschwerden haben.

Bei "schnellen" Zahlungsmethoden wie Sofortüberweisung, Kreditkarte oder PayPal darf durchaus erwartet werden, seriöse Shops legten eher "alsbald" als Messlatte an - und weniger "innerhalb von 30 Tagen" ...
 
Also ich habe mir jetzt eine GTX570 im Referenzdesign bestellt. Zwar zweifel ich noch sehr an der Lautstärke, aber ich habe die Karte um Nummer sicher zu gehen von EVGA bestellt. Falls mir die Lautstärke unter Last nicht zusagt, kloppe ich einen neuen Kühler drauf und habe trotz des Kühlertauschs noch immer Garantie. Ich würde die Karte aber selbst dann nicht zurückschicken, wenn die Lautstärke abnormal hoch wäre. Ich wusste es ja vor dem Kauf, also gut ist. Wenn sie kaputt ist, ist klar, dann brauche ich Ersatz. Und außerdem finde ich das StepUp Programm von EVGA gut. ;)
 
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