News Ermittlungen des FBI gegen Anonymous-Hacker

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
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Nachdem die mit Wikileaks sympathisierende Hackergruppe Anonymous als Reaktion auf die Einstellung von Geschäftsbeziehungen zu Wikileaks von Seiten einiger Firmen wie PayPal, VISA oder Mastercard DDoS-Attacken gegen deren Webpräsenzen ausführte, sind nun strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Gange.

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Sehr Interessant das ganze bin gespannt wohin das noch Führt.
 
Frohes neues Jahr.

Also FBI und BKA am Hals zu haben hört sich nicht besonders gut an. Na ja, abwarten was draus wird.
 
Das sind meistens eher Script-Kiddies die mit dem "Fire ma Laz0r!" Tool angegriffen haben...
:D
 
Frohes Neues erstmal!
Und erstaunlich das die Behörden auf einmal sogar zusammenarbeiten, bei Kinderpornografie scheint das ja nicht der Fall zu sein.... nuja, auch nur eine Frage dessen wie erst das ganze genommen wird.
 
Kinderpornographie ist ja auch total harmlos im Gegensatz zu ein paar Kids die Terroristen unterstützen.
 
der artikel suggeriert, DDoS würde in vielen Ländern per se rechtswiedrige handlungen darstellen.
tatsächlich handelt es sich dabei um digitale sittins, die verfassungsmäßig sowohl in deutschland als auch den staaten garantiert sind, sofern kein grundsätzlich gewerblicher gedanke dahintersteckt.
 
Ja als ob da FBI daran interessiert wäre ein "verbrechen" aufzuklären...
Da soll wohl sehr ausfindig und "mundtot"oder handlungsunfähig gemacht werden wie in der ganzen Geschichte halt schon
 
Danke :)

Ich finde es trotzdem eine Unart der Diskussionskultur, einfach Sachen in den Raum zu werfen und dann den Lesern/Zuhörern zuzumuten, sich selbst die Quellen zusammen zu kratzen, die man selbst offensichtlich schon parat bzw als Lesezeichen da hat.

Des weiteren denke ich, dass du den verlinkten Artikel falsch verstanden hast.
DDoS-Attacken dienen nämlich per se nicht einer Meinungsäußerung, sondern einzig und allein dem Ziel, dem betroffenen Server bzw dessen Betreiber(n) einen Schaden zuzufügen.
Jemanden mit Protestmails zuzuspammen ist hingegen, ähnlich einem Sit-In, gestattet.

Frau Leutheusser-Schnarrenberger differenziert hier ganz genau zwischen Meinungsfreiheit/Sit-Ins und Computersabotage - sie spricht im Zuge von DDoS-Attacken sogar von "Sachbeschädigung im virtuellen Raum", was es im Grunde genommen ja auch ist.

Deswegen frage ich immer nach den Quellen :p
 
Frau Leutheusser-Schnarrenberger, nach den Veröffentlichungen der Internetplattform Wikileaks ist ein wahrer Kampf zwischen den Anhängern und Kritikern dieses Projektes entbrannt. Unternehmen, die ihre Zusammenarbeit mit dem Projekt aufgekündigt haben, wurden Ziel von Internetattacken, die ihre Webseiten oder Fax-Anschlüsse lahmlegen sollten. Ist das strafbar?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Nach deutschem Strafrecht kann man sich durch so genannten Denial-of-Service-Attacken wegen Computersabotage nach [extern] § 303b des Strafgesetzbuchs strafbar machen, weil man eine Datenverarbeitung stört, um jemanden zu schädigen. Das ist quasi eine Sachbeschädigung im virtuellen Raum.

Aber haben die betroffenen Unternehmen nicht zuerst ihre Marktstellung missbraucht, um das Projekt Wikileaks quasi auszutrocknen? Die Reaktionen wären dann so etwas wie ein virtuelles Sit-in.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Wer ein virtuelles Sit-in machen möchte, hat dazu nach deutschem Recht auch die Möglichkeit. Proteste per Massen-Email und Boykottaufrufe gegen Unternehmen sind erlaubt und sogar von der Meinungsfreiheit nach [extern] Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Die Grenze zwischen straffreiem Protest und Computersabotage liegt da, wo anderen gezielt ein Schaden zugefügt wird, indem man seine Datenverarbeitung lahmlegt. Das ist bei einer richtigen Demonstration aber auch nicht anders, da dürften Sie auch nicht als Zeichen des Protestes die Filialen von Unternehmen verwüsten.

Das hört sich aber ein wenig anders an.

Edit: DrToxic war schneller.
 
WTF? Was ist denn das für eine Überschrift? Bild-Niveau... DDoS != Hacking

Und was genau ist an häufigen Anfragen illegal? Welche rechtliche Grundlage gibt es da?

MfG, Thomas
 
HLK schrieb:
seh ich nicht so - is mache damit ja nichts kaputt, übertragen ist das eher so als würde ich einfach den eingang zu nem laden versperren, ihn also lahmlegen ohne was zu beschädigen.

Und dadurch entstehen Ausfälle, also Sachschäden.

Ich bin mir jetzt gerade aber nicht sicher, in wie weit ein vollständiges Abblocken der Kundschaft von einem Laden rechtlich zu bewerten wäre.

edit: Ich will damit übrigens nicht sagen, dass ich solche Protestaktionen nicht irgendwo sinnvoll finde. Man sollte sich dabei nur nicht erwischen lassen :p
 
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Da bin ich ja beruhigt, die paar Menschen die sich gegen offensichtliche Willkür und die Herrschaft des Kapitals kurz auflehnen werden nun systematisch verfolgt. Dafür zahle ich doch gerne Steuern um das BKA auch weiterhin so gut auszustatten das sie das können. Bei richtigen Verbrechen können die es ja leider schon nicht mehr, bzw. wollen nicht (Heisig / Zumwinkel)
 
ist auch kein perfekter artikel, wirft aber den gedanken erstmal besser auf. deswegen hab ich ja auch google erwähnt...

ein ddos ist nicht auf zerstörung, sondern die störung selbst aus.
also exakt so, als wenn ich mich mit in die service-schlange stelle um dann beim drankommen zu rufen "verarscht!". macht man das 1000fach stört des den gesamten geschäftlichen ablauf und genießt trotzdem die rückendeckung durch die protestfreiheit.
ich denke nicht, dass man frauch schnarrenhausen-leuchtenberg hier auf den leim gehen muss, dass ein ddos in irgendeiner form weiter geht, als eine email. sitins werden auch nicht nur postalisch abgehalten, sondern real zugänge zur infrastruktur durch massenhafte nutzung faktisch lahmgelegt.

natürlich ist das auslegungssache und bedarf stets einer einzelfallentscheidung, aber deshalb muss selbsternannte presse nicht immer nur eine seite publizieren, als sei alles klar, dass es so zu laufen hat nach aktuellen legislativen maßstäben.



und warum sollte man sich bei zulässigen protesten (ja, dafür haben sich vor ein paar jahrzehnten menschen erst wieder stark gemacht) nicht erwischen lassen? gesetze sollen unzulässiges verbieten und keine einzelvorgänge erlauben, deswegen ist jede grauzone per se auch als straffreier raum zu sehen.
 
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