Frage zu Lohnsteuerabrechnung

Hack_The_Planet

Cadet 3rd Year
Registriert
Mai 2004
Beiträge
51
Hallo, ich habe mal eine Frage.
Ich werde dieses Jahr zum ersten mal eine Steuererklärung machen.
Ich bin angestellter, und habe dieses Jahr 2756€ Lohnsteuer gezahlt.

Jetzt habe ich eine Frage zum Kilometergeld.
Ich fahre im Jahr (bei 250 Arbeitstagen )9000 KM zur Arbeit,
nun kriege ich für die einfache strecke ja 30 cent je KM.
Sprich 4500 x 0,30 cent = 1350€

Bekomme ich nun also 1350€ plus noch die anderen sachen wieder?

Vielen Dank :D

Ach und wie schnell sind die mit dem auszahlen? wie lange dauert das nach dem einreichen bis ich das geld bekomme?
 
bin zwar schweizer, aber das dürfte in deutschland nicht anders sein. bei uns kannst du das km geld abziehen. dh aber nicht direkjt das du jetzt in deinem falle die 1350€ vom staat zurück bekommst. das sind im endeffekt vielleicht n paar € vergütet. sonst würde der staat ja nie zu geld kommen. :p wie das dann genau berechnet wird, weiss ich aber nicht.
 
Hallo,

das Kilometergeld bekommst du meines Wissens nur wenn du mit dem Privatauto Dienstreisen machst.
Und das ja auch vom Arbeitgeber, oder nicht?

Gruß, Hardcore
 
Das ist der Betrag um den sich deine Steuerbemessung, also dein Bruttoverdienst reduziert. Grob geschätzt bist du als Single bei deiner Angabe bei 20% Steuersatz, d.h. du bekommst demnach 270€ zurück.
Auf der Steuererklärung gibst du deine Bankverbindung an. Wenn du es sofort machst hast du das Geld irgendwann zwischen Feb. und Sept.(Lustig, Sept. 2011 für Geld das man Jan. 2010 zuviel gezahlt hat)

Daher bekommen Menschen die viel verdienen, und damit einen hohen Steuersatz haben, eine größere Ermäßigung für ihr Fahrt zur Arbeit. Ist eigentlich ein sinnloses System, aber wir sind ja in D.

Da du mit deiner Fahrtstrecke über dem Pauschalbetrag liegst lohnt es sich jeden kleinen "Zettel" auch mit anzugeben. Kontoführungskosten z.B. etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also das Kilometergeld, um diesen Betrag mindert sich dein steuerpflichtiges Einkommen!

Hattest du also dieses Jahr bspw. 25000 € Bruttoeinkommen, so mindert sich diese Zahl um das Kilometergeld, sodass etwas weniger Steuern zu zahlen sind.

So verhält es sich übrigens mit allen Geldern, die man von der Steuer absetzen kann (Werbungskostenpauschale, Fortbildungsaufwand, Arbeitszimmer, etc.)

Also ausbezahlt bekommt man das nicht. :D

Das Geld bekommt man so nach 6 - 8 Wochen im Schnitt. Ist bisher meine Erfahrung.

Gruß,
[sauba]
 
Diese 0,30€ pro Kilometer sind Werbungskosten. Sprich, deine Einküfte werden gemindert und das zu versteuernde Einkommen gesenkt. Damit sinkt die Lohnsteuerzahllast und du bekommst ein bisschen mehr von deiner bisher gezahlten Lohnsteuer zurück. Bis da aber ein Bescheid ergeht kann es ein bisschen dauern, das Geld bekommst du erst nach der Festsetzung der Steuer. Und, du gehst hier sofort von einer Erstattung aus, unter Umständen müsstest du auch nachzahlen, aber da gehören dann noch Sachen wie deine Steuerklasse usw. zu, das sprengt jetzt den Rahmen... xD
 
Nein das ist anderst zu verstehen.
Gehen wir mal davon aus dein Verdienst im Jahr beträgt 20.000€ und 2.000€ Steuren musst du abdrücken.
Durch deine Fahrkosten kannst du 1000€ von der Steuer absetzen, diese werden aber nicht von den 2.000€ abgezogen sondern von den 20.000€ Jahresverdienst.
Das heißt du hast nen Restbetrag von 19.000€ die jetzt nur noch versteuert werden müssen. Du hast sozusagen bei meinem kleinen Rechenbeispiel 2.000€ Steuern bezahlt, müsstest aber nur 1.900€ bezahlen.
Ja und diese 100€ weniger wären dann das was du zurück bekommen würdest.

Edit: Naja waren wohl paar schneller^^
 
Und kleiner Tipp am Rande: Von den 250 Tagen gehen die Urlaubstage runter, 250 klingt mir was viel sofern du nicht samstags arbeitest, ich hab immer was knapp über 220.
 
Reiche Deine Steuer zudem Per Elster ein. Hab ich im letzten Jahr für die Jahre 2007 bis 2009 gemacht und ich hatte nach 4 Wochen meinen Bescheid im Briefkasten und ne gute Woche später waren die jeweiligen Erstattungen auf dem Konto.

Ich weiß nicht ob es ein Mythos ist, aber ich hab irgendwo mal mitbekommen, dass die Elster Dinger bevorzugt bearbeitet werden. Dort müssen die Mitarbeiter ja nur noch die elektronische Übermittlung des Arbeitgebers mit Deinen Angaben vergleichen. Im Anschluss dann halt noch all die Dinge kontrollieren, die Du angegeben hast.

Mit Elster hast Du zudem den Vorteil, dass er die ganzen notwendigen Eintragungen fordert und Du nichts relevantes vergessen kannst. Wobei die Finanzamtsangestellten/beamten aber auch noch drübergucken.

Bei einem manuellen Antrag, müssten Sie Deine Daten ja meinem Verständnis nach noch händig eingeben.


Was oben beschrieben wurde trifft den Nagel auch auf den Kopf.

Wenn Du z.B. noch Dinge gemacht hast wie Fortbildungen (auch auf privater Basis) oder ein (Abend)studium gemacht hast, dann kannst Du diese Dinge entweder als weitere Werbungskosten ansetzen oder als Sonderausgaben. In Deinem Fall macht es aber keinen großen Unterschied, da Du mit den Kilometern ja ohnehin schon über dem sog. Pauschbetrag von 920 EUR für die Werbungskosten bist.

Wenn Du nämlich darunter liegst macht eine Aufsplittung nach Pauschbetrag und separaten Sonderausgaben Sinn.

Ich hoffe, dass ich das soweit alles korrekt aufgeschrieben habe. Ich selbst mache meine Steuererklärungen auch immer nur nach dem jährlichen Selbststudium diverser Internetseiten.
Leite daraus bitte keinen Rechtsanspruch ab oder gib mich als "bei dem ausfüllen behilfliche Personen" an (da gibt es ein ähnlich lautendes Feld auf einem der Bögen der Steuererklärung).

Wobei die Formulierung "Holger-4c von computerbase.de" wäre sicherlich auch mal ne Abwechslung ^^.
 
@ Rain: Du hast es aber am anschaulichsten erklärt. Steuerrecht ist schon ne verzwickte Sache und solche Sachverhalte möglichst plausibel verständlich zu machen ist nicht einfach. Also Daumen hoch!

@ TE: Eine kleine Sache gibt es da noch: Die Finanzverwaltung geht von 220 Arbeitstagen im Jahr aus bei einem normalen Arbeitnehmer. Die berechnen sich nach dem Abzug des Jahresurlaubs und nach Abzug der gesetzlichen Feiertage etc. Blutschlumpf erwähnte dies bereits.

Ich habe das bei dir mal kurz nachgerechnet:
Einfache Fahrt von Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt bei dir also 18km.

18km x 220Tage x 0,3€ = 1188.

Und nun kommts:

Jedem Arbeitnehmer wird automatisch ein sogenannter Werbungskostenpauschbetrag zugesprochen. Dieser beträgt 920€, und ist in die Berechnung der Lohnsteuer schon eingerechnet. Diese 920€ werden IMMER von deinem Einkommen abgezogen, egal ob du nun Werbungskosten hast oder nicht.
Sind deine Werbungskosten nun höher als dieser Pauschbetrag ist in der Regel mit einer erstattung zu rechnen. Doch nun der Haken: Deine Fahrtkosten übersteigen diesen Pauschbetrag aber nur um 268€.

Solltest du nicht noch weitere Werbungskosten geltend machen können, kannst du dir ja an den Fingern abzählen wie hoch deine Erstattung ausfallen wird, wenn nur 268€ den steuerlich relevanten Betrag darstellen ...

MfG

Pat aka Phoby

Edit:

@ holger: Das die elektronischen Erklärungen bevorzugt behandelt werden ist ein Trugschluss. Du musst auch bei elektronischer Abgabe sämtliche Unterlagen per Post ins Finanzamt schicken. Dort landen diese Unterlagen in genau der gleichen Poststelle wie die manuellen Erklärungen. Dann werden alle gestempelt und kommen in den gleichen Kästen in die einzelnen Bereiche im Amt. Dort bekommen die Finanzbeamten dann einen dicken Stapel Erklärungen auf den Schreibtisch. Manuelle und elektronische gemischt. Dann werden sie bearbeitet.

Auch das die Bearbeitungszeit verkürzt würde ist so nicht richtig, denn ob ein Beamter nun eine manuelle Erklärung vor sich liegen hat, die Zahlen kontrolliert und dann ins System eintippt oder die Zahlen per elektronischer Übermittlung schon im System hat, diese dann aber in der Erklärung suchen und kontrollieren muss ergibt keinen nennenswerten Zeitvorteil.

Aber ich muss dir auch Recht geben: Die Möglichkeit etwas falsch einzutragen oder zu vergessen ist bei Elster geringer als bei manueller Erstellung.


Und wie du Fahrten zwischen Wohung und Arbeitstätte als Sonderausgaben geltend machen willst weckt mein ganz persönliches Interesse ;)

Naja so far

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die ganzen Abntworten jetzt verstehe ich das auch alles :D

Ja und ich arbeite auch samstags ;-)
 
Okay, bei Samstagsarbeit ist meine obige Rechnung natürlich hinfällig. Ändert aber nichts am Kern der Sache.
2700€ LSt im ganzen Jahr?
Hümm, hast du zufällig LSt-Klasse 5 oder so? Das erscheint mir doch recht wenig, aber ich will dir auch nicht zu nahe treten, denn gerade beim Geld hört der Spaß bekanntlich auf ;)
 
@ l[sTaR]pHoBoS: Hab meinen Beitrag nochmal durchgelesen, hab den Passus mit den Fahrtkosten und Sonderausgaben nicht gefunden. Dachte eigentlich, dass ich das so formuliert habe, dass ich damit die Fortbildungskosten gemeint habe. Auch dortige Fahrtkosten wären dann in den Sonderausgaben möglich. Aber natürlich nicht die, die den eigentlichen Werbungskosten, nämlich den Fahrten zur Arbeitsstelle, entsprechen.

@ wiesel201: Selbst auf einem Finanzamt oder ist das auch nur "hörensagen"? l[sTaR]pHoBoS Erläuterung macht nämlich auch Sinn. Ich schreib halt immer auf meinen Umschlag und als Vordruckseite neben meinem Namen und der Steuernummer noch sinngemäß "Unterlagen zum Elster-Antrag". Naja und für Köln-West hab ich mit maximalen 5 Wochen bis zur Erstattung auf mein Konto auch keinen zu langen Zeitraum erwischt. Davon unabhängig wann im Jahr ich die Unterlagen eingereicht habe.
 
@l[sTaR]pHoBoS
auf meiner dezember abrechnung steht 2756€, bin single, keine kinder, und habe knappe 25 000€ im Jahr brutto
 
Wiesels Aussage, dass Elektr. Erkl. bevorzugt bearbeitet werden sollen ist so schon korrekt. Es ist auch nicht nur eine interne Anweisung, sondern wurde auch in den Medien verbreitet. Und zwar aus folgendem Grund:

Die Möglichkeit seine Erklärung elektronisch abzugeben gibt es schon lange, wurde von den Bundesbürgern aber nciht mit dem erhofften Erfolg angenommen, sprich die Menschen geben Ihre Erklärungen noch immer bevorzugt manuell erstellt ab. Um den Leuten aber einen größeren Anreiz zu geben wurde verbreitet, elektronische Erklärungen würden bevorzugt bearbeitet und man bekäme sein Geld schneller. Oder wenn man Pech hat den Nachzahlungsbescheid :D :D :D

Faktisch ist es aber so wie ich es erklärt habe: Alle Erklärungen kommen in einen großen Topf und werden von dort aus verteilt. Dabei wird nciht zwischen Manueller und Elektronischer Unterschieden.

Diese interne Anweisung verpufft also im nichts. So wie es so häufig mit so tollen neuen Anweisungen im Staatsapparat passiert ;)

@Hack: Ju hab auch grad mal kurz in meiner Grundtabelle gespickt ;-)

Achja was mir noch einfällt: Wenn du die Erklärung elektronisch machst dann dürfte dir am Ende wenn du alles eingegeben hast auch gleich der Erstattungsbetrag angezeigt werden ;) So mal so nebenbei :D
 
Der natürlich keinen Rechtsanspruch darstellt. Schließlich könntest Du ja irgendetwas falsch angegeben haben (also mit den abzugsfähigen Werbungskosten, Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen).

Aber wenn Du Dich im Internet etwas schlau liest, solltest Du mit Deiner Erklärung fast bis auf den Euro genau eine Erstattung errechnet bekommen.

Als einfacher Steuerzahler ohne große Abweichungen von der Masse, ist eine Steuererklärung nun auch keine Hexerei. Wer letztlich das Maximum herausholen möchte muss sich damit intensiver befassen.
 
hab auch mal ne frage dazu . habe das steuersparprogramm für das steuerjahr 2009 . komme soweit klar damit . nun hab ich aber quittungen für hotelrechnungen (montage) wo ich nicht weiss wo man die eintragen muss . muss ich diese mitschicken zum finanzamt ?
 
Zurück
Oben