@ Rain: Du hast es aber am anschaulichsten erklärt. Steuerrecht ist schon ne verzwickte Sache und solche Sachverhalte möglichst plausibel verständlich zu machen ist nicht einfach. Also Daumen hoch!
@ TE: Eine kleine Sache gibt es da noch: Die Finanzverwaltung geht von 220 Arbeitstagen im Jahr aus bei einem normalen Arbeitnehmer. Die berechnen sich nach dem Abzug des Jahresurlaubs und nach Abzug der gesetzlichen Feiertage etc. Blutschlumpf erwähnte dies bereits.
Ich habe das bei dir mal kurz nachgerechnet:
Einfache Fahrt von Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt bei dir also 18km.
18km x 220Tage x 0,3€ = 1188.
Und nun kommts:
Jedem Arbeitnehmer wird automatisch ein sogenannter Werbungskostenpauschbetrag zugesprochen. Dieser beträgt 920€, und ist in die Berechnung der Lohnsteuer schon eingerechnet. Diese 920€ werden IMMER von deinem Einkommen abgezogen, egal ob du nun Werbungskosten hast oder nicht.
Sind deine Werbungskosten nun höher als dieser Pauschbetrag ist in der Regel mit einer erstattung zu rechnen. Doch nun der Haken: Deine Fahrtkosten übersteigen diesen Pauschbetrag aber nur um 268€.
Solltest du nicht noch weitere Werbungskosten geltend machen können, kannst du dir ja an den Fingern abzählen wie hoch deine Erstattung ausfallen wird, wenn nur 268€ den steuerlich relevanten Betrag darstellen ...
MfG
Pat aka Phoby
Edit:
@ holger: Das die elektronischen Erklärungen bevorzugt behandelt werden ist ein Trugschluss. Du musst auch bei elektronischer Abgabe sämtliche Unterlagen per Post ins Finanzamt schicken. Dort landen diese Unterlagen in genau der gleichen Poststelle wie die manuellen Erklärungen. Dann werden alle gestempelt und kommen in den gleichen Kästen in die einzelnen Bereiche im Amt. Dort bekommen die Finanzbeamten dann einen dicken Stapel Erklärungen auf den Schreibtisch. Manuelle und elektronische gemischt. Dann werden sie bearbeitet.
Auch das die Bearbeitungszeit verkürzt würde ist so nicht richtig, denn ob ein Beamter nun eine manuelle Erklärung vor sich liegen hat, die Zahlen kontrolliert und dann ins System eintippt oder die Zahlen per elektronischer Übermittlung schon im System hat, diese dann aber in der Erklärung suchen und kontrollieren muss ergibt keinen nennenswerten Zeitvorteil.
Aber ich muss dir auch Recht geben: Die Möglichkeit etwas falsch einzutragen oder zu vergessen ist bei Elster geringer als bei manueller Erstellung.
Und wie du Fahrten zwischen Wohung und Arbeitstätte als Sonderausgaben geltend machen willst weckt mein ganz persönliches Interesse
Naja so far
MfG