Filme auf youtube/kino.to schauen legal?

Was für ein Blödsinn hier wieder geschrieben wird.

Es ist LANGE hinfällig das nur Uploader verfolgt werden KÖNNEN.

Nach GESETZ ist downloaden = illegal und technisch ist streamen nichts anderes als downloaden -> illegal. ABER! es gibt keinen Präzedenzfall und nur deswegen sendet Galileo so einen Unfug. Im Zweifel wird das aber niemanden schützen.
 
BadLuck schrieb:
Die Seite ansich ist aber sowas von illegal. Da diese urheberrechtlich geschütztes Material anbieten.

welche?

Kino.to?

Kino.to bietet kein geschütztes Material an...
 
klar ist die seite illegal, da sie das anbieten. illegal ist dabei aber das anbieten - das sollte jedem klar sein.

ob das streamen aber illegal, legal oder eine grauzone ist kann hier wohl niemand konkret sagen.

edit: kino.to bietet kein geschütztes material an? hast du die seite schon mal aufgerufen?!
 
Innerorts 51km/h zu fahren ist auch illegal. Man kann sich auch anstellen.
 
Kino.to "bietet" nichts an!
 
deagleone schrieb:
welche?

Kino.to?

Kino.to bietet kein geschütztes Material an...

Sorry, war mir neu das Kinofilme jetzt für jeden legal gratis zu haben sind... :lol:
Okay, sie verlinken nur, aber trotzdem ist es doch logisch, dass es grundsätzlich illegal ist!

Und zum "sich anstellen": wir können froh sein, dass es noch genügend Leute gibt, die ins Kino gehen, sonst würde es Seiten wie kino.to auch nicht mehr geben, da es keien Kinofilme mehr gibt!

Immer dieser Schei... hauptsache nichts bezahlen zu wollen, wenn es bald Autos zum illegalen Download im Netz gibt, fahren wir alle Ferrari ... is klar!
 
Zuletzt bearbeitet:
@ BadLuck

Es geht hier nicht um Moral!

Die Seite Kino.to bietet KEIN Urheberrechtlich Geschütztes Material an, die Seite verweist lediglich auf Anbieter welche dies tun!

Es gibt in D eine klare gesetzliche Regelung die das vervielfältigen und vertreiben von urheberrechtlich Geschütztem Material regelt

Bisher verhängt der Gesetzgeber Strafen für:
Illegales Vervielfältigen
Das umgehen von Kopierschutzmechanismen
Das unerlaubte Verbreiten

Kurzum gesetzlich verboten ist nur die Verbreitung von rechtswidrig hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, nicht das Konsumieren!

Bisher gab es in D nicht einen Fall in dem ein Nutzer für das anschauen (herunterladen) von Urheberrechtlich Geschütztem Material verurteilt wurde


Nutze ich Kino.to? wer weiß!
Gehe ich deshalb weniger oft ins Kino? Nein!
Kaufe ich deshalb weniger CD/DVD/BD? Nein!
 
Zuletzt bearbeitet:
BadLuck schrieb:
Und zum "sich anstellen": wir können froh sein, dass es noch genügend Leute gibt, die ins Kino gehen, sonst würde es Seiten wie kino.to auch nicht mehr geben, da es keien Kinofilme mehr gibt!

Immer dieser Schei... hauptsache nichts bezahlen zu wollen, wenn es bald Autos zum illegalen Download im Netz gibt, fahren wir alle Ferrari ... is klar!

Ja ist klar. Avatar zB hat das 15!!-fache der Produktionskosten wieder reingebracht.
Jeder Film, der nicht total schlecht ist, oder einfach mal am Geschmack von 95% der Menschen vorbei, macht Gewinn. Aber ja, bald gibt es keine Filme mehr...

Und dein Ferrari Vergleich zeigt, dass du es einfach nicht verstehen willst. Man kann nicht pro Kopie auf den Verlust von so und soviel € oder $ schließen. Die wenigsten Kopien über Internet wären gekauft worden, wenn es sie nicht im Internet gegeben hätte.
Aber das will ja keiner Wahr haben.

Mal ganz davon abgesehen, dass die Industrie teilweise selber Schuld hat.
Es gibt ganz viele Filme und vor allem auch Serien, die GIBT ES EINFACH NICHT ZU KAUFEN oder im Fernsehen. Vor allem HD Versionen.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ein Gewusel hier.. Fakt ist:

Es ist ungewiss ob es legal oder illegal ist.

Der Download von den Filmen ist zwar illegal, aber es ist juristisch noch nicht entschieden, ob die Zwischenspeicherung in den Cache - also das Streamen - verboten ist.

Folglich kann man durch das Anschauen derzeit nicht belangt werden.
 
Von SemperVideo gibt's eine längere Videoserie zum Thema, die sich mit Urheberrecht und allem beschäftigt. Hier der Beitrag zum Streaming, wobei es natürlich sinnvoll ist, die anderen Videos der Reihe auch anzuschauen, da diese Vorkenntnisse schaffen und gerade diese Fragestellung hier genauer betrachtet wird: http://www.sempervideo.de/?p=7220

Dass sich die Betreiber der im Titel genannten Seite damit rausreden, sie bieten ja selbst nichts an und verlinken nur auf fremde Inhalte ändert nichts daran, dass diese "fremden" Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und die gestreamte Kopie nicht vom Rechteinhaber oder dem Kinobetreiber, in dessen Räumlichkeiten die Leinwand abgefilmt wurde, erlaubt wurde. Von einer Privatkopie kann auch keine Rede sein, wenn man die Views und den Weg der Daten betrachtet.

Dass beim Streaming die Daten ebenfalls auf der Platte landen wurde auch gesagt, es ist und bleibt schlicht und ergreifend illegal.
Allerdings wird das Anschauen des Streams nicht vom Staat strafrechtlich verfolgt. §108 b Urheberrechtsgesetz. Wenn jemand dagegen vorgeht, dann der Rechteinhaber und dabei ist es eben einfacher, die Verteiler zu verfolgen als die Konsumenten.
 
Mike Lowrey schrieb:
Was für ein Blödsinn hier wieder geschrieben wird.

Es ist LANGE hinfällig das nur Uploader verfolgt werden KÖNNEN.

Nach GESETZ ist downloaden = illegal und technisch ist streamen nichts anderes als downloaden -> illegal. ABER! es gibt keinen Präzedenzfall und nur deswegen sendet Galileo so einen Unfug. Im Zweifel wird das aber niemanden schützen.

wie will man denn wen verfolgen der zB ausm usenet zieht mit ssl verschlüsselung?
 
@ Rocir339

Illegalität wird in Deutschland durch Gesetze geregelt.
welches Gesetz verbietet das betrachten von Urheberrechtlich geschütztem Material!

Richtig... keines , noch nicht... der § 44a erstellt atm noch eine Art Freibrief
 
Allerdings wird meines Wissens nach, seit dem letzten Jahr, der Download bestraft. Und da man ja bei den Streams trotzdem das Video runterläd, wäre das ja dann eigentlich wieder strafbar, oder?
 
schau Dir doch mal den 44a genauer an :D

Deutschland ist ein Klage Land... was meinst Du weshalb die GVU den Streamingparagrafen nicht anpackt... richtig aus Angst vor einem klarstellenden Urteil!
 
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Ich finde es schön, wie ihr versucht das zu verteidigen... auch wenn es noch kein Gesetzt gibt, dass dies alles genau regelt (es gibt wahrscheinlich auch wichtiger Dinge, besonders seitens der Industrie), finde ich es trotzdem nicht okay in diesem Forum quasi Freibriefe dafür auszustellen, denn letztendlich handelt es sich um geschütztes Material, egal wer es anbietet.
Wenn ihr meint ihr müsst das machen, okay, aber dass dies nicht im Sinne des Erfinders ist, ist doch klar.

Auch ich bin bestimmt nich frei von Schuld, dazu bin ich schon zu lange im Netz unterwegs :D aber um noch mal auf die Frage im Topic zurückzukommen: man ist doch nur auf der sicheren Seite, wenn man es nicht macht ;)

@deagleone:
Ich wage zu bezweifeln, dass dein gutes Vorbild was den legalen Erwerb von Filmen angeht auch wirklich auf die gesamte Konsumwelt zu übertragen ist und spätestens wenn die jetztiges Generation zum Großteil der Erwerbstätigen gehört, wird sich das Konsumverhalten auch ändern. Erste Schritte gibts ja diesbezüglich schon seitens der Industrie mit Onlinevideotheken etc...

Letztlich will ich auch gar nicht leugnen, dass Filme im Kino zu gucken oder neue BluRays zu kaufen sau teuer geworden ist und auch hier bleibt die Frage, wer war zu erst da Huhn oder Ei / Raubkopierer oder hoher Preis?

Naja, egal ich komme zum Glück nie in den Gewissenskonflikt, weil ich nur ein madige DSL-Anbindung habe, daher geh ich mir jetzt meine BluRay von Lovefilm (DAS IST KEINE WERBUNG) anschauen :D:D:D
 
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Ist es denn überhaupt feststellbar ob jemand streamt oder von youtube runterlädt?
 
Das ist doch irgendwie lächerlich. Dann sollte youtube dichtmachen. Es kann ja wohl nicht von den Usern dort verlangt werden sich noch zu informieren was erlaubt ist und was nicht.
 
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