E-Mail Passwort hacken strafbar?

Giftzwiebel

Cadet 4th Year
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Okt. 2004
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118
Hallo Leute,

weiß nicht ob ich hier jetzt richtig bin. Vor ein paar Tagen wurde mein E-Mail Account gehackt, grund tut nichts zur sache derjenige hat es aber auch gestanden. Habe daraufhin sofort das Passwort geändert. Kann ich für sowas eigentlich anzeige erstatten? Das ist ja sogesehen eingreifen in die Privatssphäre wenn ich mich nicht komplett irre, schliesslich sind da meine Kompletten daten Hinterlassen, wie Anschrift und Telefonnummer.

Mein Passwort war auch eigentlich immer sicher (hab ich gedacht) aus insgesammt 10 Zeichen. Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen und ich habe es auch nie jemanden gegeben. Will nur wissen ob man denjenigen der es getan hat zur Rechenschaft ziehen kann.

MfG
 
Kurz und knapp: Ja kannst du. Auf zur Polizei.
 
ich bin kein Anwalt oder Juristiker.
aber vielleicht verläuft sowas unter Diebstahl/Raub von geistigen Eigentum oder so?
Also Wlan hacken ist ja auch illegal, ich denke es wird bei email nicht anders sein.

Falls du den Hacker oder das "h4x0r Script k1dd1e" kennst/herausfinden kannst und du der Meinung bist es lohnt sich für dich (anwaltskosten etc.) dann kannst du das natürlich zur Anzeige herausgeben.

grüße.
 
Ich bezweifle zudem, dass er das Passwort im ursprünglichen Sinne "geknackt" hat.

Vielmehr hast du Schadsoftware auf dem Rechner.
 
10 Zeichen mit Zahlen, Buchstaben und Soderzeichen?

Ohje, ich glaub ich muss mir Gedanken machen^^

War es denn eine sinnergebene Kombination? Also sowas wie <Vorname>-<Geburtsdatum>-<Smilie>

?

Gruß
PaddyG
 
der wird das passwort nicht gebrutet haben. dafür wäre das zuviel rechenzeit. du wirst warscheinlich nen trojaner o.ä. haben. hatte ich auch schon. da standen später über 80 logins von mir auch carders.cc :S

was versprichst du dir von der anzeige? geld? bekommste nicht..
 
Wenn das pass absichtlich gehakt wurde - dann ja - es muss aber ein Motiv vorliegen. Beweise liegen bei Dir.
Wenn der "Ha__er" direkt Zugang zum PC hatte ( Frau Freundin Kumpel Kind usw) - dann sieht es eher "mau aus"! Konfrontiere besser den "Verdächtigen" und richte einen neuen account ein ;) - - und sichere Dein System ab :D
 
Ich lass meinen Rechner regelmäßig warten und nach schädlicher Software durchsuchen und ich bin was irgendwelche Downloads angeht extrem vorsichtig. Derjenige hat auch gemeint er sei Hacker gewesen. Gut das kann jeder behaupten ob es auch so ist ist natürlich wieder was anderes.
 
Mal an seinem Rechner deine Mails gecheckt? Vll. hat er einfach die Tastatureingaben ausgelesen.
Aber tut ja auch nix weiter zur Sache. JA du kannst. Strafrechtlich bringt es dir ja nix und wenn er ned vorbestraft is, wird das Verfahren wohl wegen "mangels öffentlichen Interesses" eingestellt.
Ob du Zivilrechtlich Schadensersatz fordern kannst, is denke ich nur relevant wenn er einen wirklichen Schaden verursacht hat.
 
Es geht mir nicht dabei das ich Geld bekomme, sondern das derjenige wenn überhaupt eines aufm Deckel bekommt was dem einfällt in meinem E-Mail account rumzustöbern. Er war auch nie auf meinem Rechner, weder Persönlich noch via Teamviewer. Wie er es angetellt hat weiß ich selbst nicht, er meinte er sei Hacker und weiß wie das geht. Das Passwort ergibt keinen Sinn, ist weder ein Name noch sonst irgendwas.

Ich hoffe mal nicht das ich ein Trojaner drauf habe werde dem aber mal nachgehen und wenn ich die komplette Kiste formatieren muss.
 
Zeig ihn an, ganz klar.

Aber wie konnte er das PW denn bitte schön knacken? 10 Zeichen mit Sonderzeichen, Großbuchstaben usw. da wäre man Jahre mit beschäftigt. Oder war das kein wild durcheinander gewürfeltes PW, sondern sowas wie "!Peter%stinkt)" (auch wenn das jetzt mehr als 10 Zeichen enthält ;) )?

Edit: Sry war zu langsam im Posten ;)
 
Der folgende Paragraph sollte alles sagen oder?

§202c StGB:

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

1.
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2.
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

Quelle: bundesrecht.juris.de
 
wenn du das irgendwie nachweisen kannst bzw. du sein geständnis in schriftlicher form hast bzw. jemand bezeugen kann, dass er es gesagt hat, würde ich es machen. ansonsten wird es schwer, da du nichts beweisen kannst und er es leugnen wird.
 
Eventuell auch noch http://dejure.org/gesetze/StGB/303b.html :)
Kannst ja mal bei deinem Mail Provider nachfragen ob sie die IP von demjenigen mitgeloggt haben + den Zeitpunkt.

Wenn die die Daten haben dann ist es ein leichtes für die Polizei den Verursacher zu finden. (Es sei denn er hat einen Proxy genutzt dann wird es schwieriger)

Was hat er denn in deinem Mailaccount gemacht? Oder behauptet er das eventuell nur?
 
bist du sicher, das du den richtigen hast? hört sich eher wie ein aufschneider an. es gibt eigentlich nur wenige szenarien, um an gute passwörter ranzukommen: persönlicher zugriff/fernwartung (hast du ausgeschlossen), schadsoftware (hast du ausgescchlossen), bliebe noch mitlesen des netzwerk-datenstroms z.b. vom WLAN.
 
Hmm wenn dies nochmal vorkommt werde ich dies tun, zumal wird mir angezeigt wieviel Fehlversuche vorliegen seit dem letzten Loggin. Kann man über den E-Mailanbieter wer sich mit welcher IP Adresse zugang verschafft hat? Da ich mich nur von zuhause aus anmelde kann auch nur meine IP bzw Range angezeigt werden.
 
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