Rechtliche Frage zu Avatare für Home Page

HONKITONKI

Lt. Commander
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Hallo,
kann mir jemand sagen wie es mit der rechtlichen Lage aussieht, wenn man sich Avatare für seine HP fertig macht.
Wenn man sich aus großen Bildern z.B.Screenshots von Doom3 Teile rausschneidet und dann auf fremden oder eigenen HP's hochlädt.
Habe keinen Bock auf irgendwelche Unterlassungsklagen von Geldgeilen Anwälten :utrocket: .
Hab schon gegoogelt aber nichts 100%iges gefunden.
Wenn jemand einen Link hat zu einer Seite wo noch mehr Rechtliche Sachen nachzulesen sind für Private HP's, immer rein damit.
 
Finger weg!
Ich kann nicht mit juristisch gesicherten Erkenntnissen dienen,
habe aber eher ein UNGUTES Gefühl Fremd-Bilder und -Grafiken oder Ausschnitte daraus zu verwenden. :(
Dass sie eine rein private Homepage ohne kommerziellen Inhalt schmücken sollen, hilft nicht weiter.

die Abmahnungs-Falle:
Bedenke dass es üble Zeitgenossen gibt, die regelrecht auf die Jagd nach solchen Unwissenheits-bedingten Urheberrechts-Verletzungen gehen, um mit moralisch zweifelhaften Abmahnungen grosse Kasse zu machen.

Ausnahme:
der Autor hat die Bilder explizit freigegeben....
 
Ja genau das denk ich ja auch, weil ein Kumpel mir erzählt hat das einer seiner Kumpels eine Abmahnung bekommen hat, und die hat richtig viel Geld gekostet.
Will nicht zahlen müssen, nur weil sich jemand ein Micky Maus Avatar hochgeladen hat.
Kennt denn niemand eine Rechtliche Grundlage für Home Pages.

Liebes CB-Team wie handhabt ihr das denn?
Bei euch müßten doch auch solche und andere rechtliche Fragen aufgekommen sein, auch wenn ihr wohl keine private HP seid.
 
HONKITONKI schrieb:
Kennt denn niemand eine Rechtliche Grundlage für Home Pages.
Eine rechtliche Grundlage ausdrücklich für Internetseiten ist mit nicht bekannt, allerdings greift imho das Urheberrechtsgesetz. In § 12 steht dort klipp und klar: Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Im § 15 wird dem Urheber weiterhin das ausschließliche Verwertungsrecht zugestanden, womit auch die Vervielfältigung, sonstige Verbreitung und das Ermöglichen eines öffentlichen Zugangs gemeint sind (wird in den weiteren Paragraphen näher erläutert).

Daraus folgt für mich, dass nur Avatare, Bildhintergründe, Grafikelemente etc. bei der Homepage-Gestaltung eingesetzt werden dürfen, bei denen der Urheber entweder dieser Verwendung ausdrücklich zugestimmt oder explizit auf sein Urheberrecht verzichtet hat.

Es gibt genug Anbieter, bei denen Du Dich für Deine Zwecke bedienen kannst. Onkel Google hilft da weiter. Anbieter, die entweder auch in diesen Bereichen dem Open-Source-Gedanken folgen, oder auch Anbieter, deren Urheberstolz schon damit befriedigt wird, dass ihre Dinge anderen Leuten gefallen. Bei gewerblichen Anbietern kann es auch passieren, dass Du aufgefordert wirst, einen Link zur Herstellerseite mit aufzunehmen, um deren Homepage-Bausteine nutzen zu dürfen - was ich als Gegenleistung zur Einräumung des Nutzungsrechts auch nur fair finde.

Viele Filmstudios oder Hersteller von PC-Spielen haben auch gar nichts dagegen, wenn auf diese Weise kostenlose Werbung für ihre Produkte gemacht wird. Dort aber bitte nicht einfach Screenshots machen, sondern den Download-Bereich nutzen und genau lesen, was dort bei den Nutzungshinweisen geschrieben steht. Oder im Zweifel einfach nachfragen. :)

Viele Grüße, Tiguar
 
Zuletzt bearbeitet:
Jup danke für die Antwort, werd dann lieber etwas rühiger an die Sache rangehn und mir das mal durchlesen.
Wie ich gerade lese hat es www.dark-tweaker.com auch damit (keine Avatare) erwischt, insgesamt EUR 4.742,30 sind bei dem Schreiben zusammengekommen.
Die Summe wäre der absolute Supergau für mich, ohne Anwälte und Kanzleien wäre das Leben wohl wesentlich einfacher.
 

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