Unterhalt der Eltern während dem Studium

Wird schon schief gehen mit dem Studium.
So kompliziert ist VWL jedenfalls nicht.
Habs als NT-Fach für den Maschinenbau... unsere Übungsblätter sind regelmäßig schwerer als die VWL-Klausuren.
(Denn wie man weiß, ein guter Mensch fängt erst beim Ingenieur an :D)
Wer ein bisschen stumpf auswendig lernen kann, der hat schon den Großteil geschafft.

Und meine sachlichen Beiträge zur Diskussion findet man weiter oben :D
Denn ansonsten ist das hier ja wohl so ziemlich gefrühstückt...

Grüße vom:
Jokener
 
Exar_Kun schrieb:
Das geht aus dem Unterhaltsrecht hervor. Sie müssen ihn unterstützen; würden sie sich querstellen, könnte er es notfalls einklagen. In der Höhe wie es nun geleistet wird nach Angaben des TE ist es aber ein freiwilliges Entgegenkommen.

Diese Angabe würde ich gerne sehen. Die volle Höhe werden sie wohl eher nicht bezahlen müssen. Vielleicht ein Bruchteil davon. ;)
 
Bis zum xten Lebensjahr sind Eltern zum Unterhalt im Sinne des Bafög verpflichtet. Der (anteilige) Satz richtet sich nach Einkommen. Ob die Kinder Heimschläfer sind oder Unterkunft benötigen, spielt auch eine Rolle. Hintergrund ist, dass Eltern über der Freigrenze die Kinder nicht einfach auf die Straße setzen können, sondern Obhut entweder selbst oder/und finanziell gewähren müssen. Die bekämen dann ja weder Bafög noch sonstwas. Die Sätze halten sich aber im bezahlbaren Rahmen. Mit 700 Euro dürfte dem in jedem Fall Genüge getan sein.

Umgekehrt gilt der gleiche Gedanke, wenn die Eltern knapp bei Kasse ins Pflegeheim kommen.
 
Robin. schrieb:
Diese Angabe würde ich gerne sehen. Die volle Höhe werden sie wohl eher nicht bezahlen müssen. Vielleicht ein Bruchteil davon. ;)

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Neufassung vom 07.12.2010 (BGBl. I S. 1952).

Im wsentlichen §11, 36 und 37 so wie ich das im Moment zur späten Stunde sehe.

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/204.php


Kurz gesagt: Wenn der Student nicht genügend Geld hat, zahlen die Eltern. Können die nicht zahlen, zahlt der Staat.

Wird hier auch gut erklärt:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

bzw. als nettes Bild:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/Bilder/vorausleistung.gif
 
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Jurinator schrieb:
wie alt biste denn?
könnte noch 180€ kindergeld pro monat geben usw wenn du studierst und unter 21 bist glaube ich

btw.. wer tom dwan als profilbild hat sollte nebenbei genügend verdienen können ;)


Hammer Beitrag :D
auch ein lukrativer Nebenjob.
Kann ich nur empfehlen neben dem Studium ;)
 
Hast du dich jetzt extra in diesem Forum angemeldet, um einen 4 Jahre alten Thread hervorzukramen und dann nichtmal was zum Thema beizutragen? :D
 
AW: Re: Unterhalt der Eltern während dem Studium

Argh mal aufräumen mit den alten Threads :)! Und mir ist grad der Kragen geplatzt als ich das gelesen hab :o

Hoffe der Threadersteller hat bis heute gelernt dass man Geld auch für Essen ausgeben muss weil man ansonsten krepiert....:hammer_alt:
 
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