Sammelthread Fragen zu Führerschein und Versicherung (1. Beitrag beachten)

Selbstverständlich glaube ich, dass ein anderer Prüfer diese "Mängel" übersehen wird/kann.
Was nutzt es Dir wenn ein anderer Prüfer es übersieht, Du hast einen Bericht mit Mängeln bekommen, das Auto muss nach der Reparatur erneut bei der Stelle vorgeführt werden von dem die Mängel erkannt wurden, sonst wird das Fahrzeug stillgelegt. Liest Du eigentlich durch nicht was Du bekommen hast? Es nutzt also nichts wenn Du zu einem anderen Prüfer gehts ohne die Reparaturen gemacht zu haben, die Mängel müssen beseitigt werden sonst ist das Fahrzeug nicht mehr tauglich am Strassenverkehr teilzunehmen.
Ich finde nicht, dass das von mir Betrug ist denn man hat das Recht auf eine zweite Meinung/Überprüfung.
Auch wenn Du das Recht auf eine zweite Meinung hast, müsstest Du ja erst mal zu einem KFZ-Sachverständigen und danach den Mängelbericht anfechten, damit dieser unwirksam werden würde. Solange das nicht geschieht, müssen die Mängel innerhalb der gesetzten Frist behoben werden. Alles andere wäre in meinen Augen Betrug und kann für Dich selbst auch noch schwere Folgen haben, z.B. wird die Versicherung informiert und der Schutz entfällt, sollte ein Unfall passieren usw..., nicht auszudenken was da noch alles passieren kann, wird bestimmt teurer als die Mängel zu beseitigen.
Ob nun der TÜV und die Dekra die Daten austauschen weiss ich nicht, aber mit dem Strassenverkehrsamt klären sie das wohl ab.
 
Habe es auch über die Werkstatt gemacht.
Das Problem ist, dass jetzt eine "Vertretung" da war.

Edit
Naja, werde einen Termin für die Reparaturen ausmachen.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was sagt die Werkstatt nun dazu, Du hast doch den Wagen dort abgegeben damit sie den Wagen fertig machen und TÜV drauf machen sollen? Sonderkonditionen für die Reparatur? In meinen Augen riecht das förmlich nach "Klüngel". :lol:
 
Was ist das denn dann für ne Werkstatt? Denen würde ich was Husten, wenn der Wagen nicht übern TÜV kommt und die den vorher "fertig" gemacht haben. Das man für die Reparaturkosten in jedem Fall aufkommen muss ist klar, hätte man ja auch, wenn die Werkstatt vorher ihren Job richtig gemacht hätte. Aber die Gebühr für die Wiedervorstellung beim Tüv würde ich der Werkstatt versuchen aufzudrücken, schließlich ist es ja deren Fail, dass es trotz Auftrag von dir, nicht hin gehauen hat.
 
Sehe ich auch so, aber man weiss ja nicht wie genau der Auftrag aussah. Kenne es nur so, wenn Mängel vorhanden sind, unterschreibt die Werkstatt dafür das sie behoben werden und man bekommt die Plakette, ausser es wurden gravierende Mängel festgestellt. Die hätte aber die Werkstatt auch sehen müssen, sonst ist es keine gescheite Werkstatt. Vesrtehe ich es richtig, der Prüfer hat in der Werkstatt die Abnahme gemacht oder bist Du extra hingefahren?
 
Scheitel schrieb:
Wäre es dann für die Zukunft nicht einfacher, du läßt den TÜV direkt von der Werkstatt machen?
Gebe meinen Wagen auch immer ab, damit die Werkstatt den über den TÜV bringt, weils eben viel angenehmer ist.
Zumal die Werkstätten die Prüfer ja kennen und wenns dann doch mal nen Mangel ist, die den auch im "zweifel" nachher beheben können...

So mache ich das auch immer. Naja, hatte erst 2x TÜV bei meinem Neuwagen und hab mir ehrlich gesagt auch keine großen Sorgen gemacht. Zumal jeder Service bisher eingehalten worden ist. Preislich kostet es auch das selbe wie bei der Dekra.
 
werkam schrieb:
Was nutzt es Dir wenn ein anderer Prüfer es übersieht, Du hast einen Bericht mit Mängeln bekommen, das Auto muss nach der Reparatur erneut bei der Stelle vorgeführt werden von dem die Mängel erkannt wurden, sonst wird das Fahrzeug stillgelegt. Liest Du eigentlich durch nicht was Du bekommen hast? Es nutzt also nichts wenn Du zu einem anderen Prüfer gehts ohne die Reparaturen gemacht zu haben, die Mängel müssen beseitigt werden sonst ist das Fahrzeug nicht mehr tauglich am Strassenverkehr teilzunehmen.
Das stimmt definitiv nicht! Man muss das Auto weder bei der selben Stelle noch bei der selben Organisation vorführen! Ich hatte mein Mopped letztes Jahr bei KÜS. Der gute Mann meinte, dass das Lenkkopflager nicht mehr ok sei. Es hatte eine minimale Unsauberkeit im lauf. Also habe ich überlegt, ob ich einfach den Prüfer wechsle, dann aber entschieden, die Mehrkosten ins Lkl zu stecken. Der Werkstattinahebr (war nicht die Werkstatt bei der die Prüfung war) hat nur mit dem Kopf geschüttelt und vermutet, dass der Prüfer wohl Eheprobleme habe. So eine Pingeligkeit sei ihm in 20 Jahren noch nicht untergekommen. Die Nachprüfung wurde vom TÜV vorgenommen, für die geringere Nachprüfungsgebühr (unter Vorlage des alten Prüfberichts).
Die einzelnen Prüforganisationen tauschen meines Wissens nach auch keine Daten untereinander aus. Genauso bezweifle ich, dass die Versicherung deine Prüfdaten abruft, mit welchem Recht auch? Ggf wirst du einen Prüfbericht vorlegen müssen, aber das wars auch.
Und ebenso kannst du, wenn du willst auch einfach die Organisation wechseln und dort dein Glück versuchen. Kommt immer drauf an für wie relevant man den Mangel erachtet und ob der Preis dafür gerechtfertigt ist.
Und wenn ein anderer Prüfer keine für ihn schweren Mängel feststellt, dann sind auch keine da. Du hast ja nicht betrogen, zB indem du Teil an- und wieder abgebaut hast, was sich ja feststellen ließe.

Und über Mängel kann man sich ja gerne streiten. Hatte mal 1,5mm statt 1,6 drauf. Reifen lagen schon im Keller. Gut, wenn es daran scheitert, sehen die mich nie wieder und ich lass meine 60€ für 10min Prüfung bei nem anderen laden.
Dann wollte man mir mal den TÜV verweigern, weil die Bremsleitungen nicht eingetragen seien. Musste dem Prüfer dann im Netz zeigen, dass diese serienmäßig sind........ Das ist doch zT einfach Mist, den die verzapfen!
 
Natürlich kannst Du die Organisation wechseln wenn die Mängel beseitigt wurden. Die Versicherung bekommt Bescheid wenn der Wagen vom Amt zwangsstillgelegt wird.
Wie Du selbst schreibst hast Du den Mängelbericht doch dem anderen Prüfer vorgelegt als Du die Mängel beseitigen hast lassen. Er übernimmt dann ja auch die Verantwortung dafür das der Wagen ok ist sonst hättest Du ja keine Plakette bekommen. Der Mängelbericht und der neue Prüfbericht indem die Beseitigung der Mängel drin steht, ist ja den Fahrzeugpapieren beizulegen um den Nachweis zu erbringen das die Mängel beseitigt wurden. Geh doch mal zum Amt und lass ein Auto anmelden, die haben genau diese Berichte im Computer um Dir das Auto mit einer Plakette neu anzumelden, wenn Du zum Beispiel den letzten Bericht nicht belegen kannst.
Dann wollte man mir mal den TÜV verweigern, weil die Bremsleitungen nicht eingetragen seien.
Habe erst im Oktober auch dies Problem gehabt mit Felgen, die beim Kauf vom Hersteller des Neuwagen drauf waren. Angeblich fehlte eine Kennzeichnung des Hersteller die beweisen sollten das es sich um Originale handelt die nicht eingetragen werden müssen. Musste mir eine Bescheinigung vom Hersteller besorgen, einzig die Kosten fürs erneute Vorführen wurde mir erlassen, als ich diese vorgelegt habe. laut Aussage des Herstellers sind sie in der Datenbank bei TÜV&CO aber hinterlegt, der Prüfer konnte es aber nicht finden.
Egal, jeder muss ja selbst entscheiden wie er damit umgeht, ob er zu einer anderen Firma wechselt und evtl ein Risiko eingeht wenn er Mängel nicht beseitigen lässt. Kann nur meine 40 jährige Erfahrung in dem Bereich posten.
 
werkam schrieb:
Natürlich kannst Du die Organisation wechseln wenn die Mängel beseitigt wurden. Die Versicherung bekommt Bescheid wenn der Wagen vom Amt zwangsstillgelegt wird.
Wie Du selbst schreibst hast Du den Mängelbericht doch dem anderen Prüfer vorgelegt als Du die Mängel beseitigen hast lassen. Er übernimmt dann ja auch die Verantwortung dafür das der Wagen ok ist sonst hättest Du ja keine Plakette bekommen. Der Mängelbericht und der neue Prüfbericht indem die Beseitigung der Mängel drin steht, ist ja den Fahrzeugpapieren beizulegen um den Nachweis zu erbringen das die Mängel beseitigt wurden. Geh doch mal zum Amt und lass ein Auto anmelden, die haben genau diese Berichte im Computer um Dir das Auto mit einer Plakette neu anzumelden, wenn Du zum Beispiel den letzten Bericht nicht belegen kannst.
Nein, du kannst auch den Prüfer wechseln, ohne die Mängel beseitigen zu lassen. Nur musst du dann wieder eine komplette Abnahme machen lassen. Wenn es gut geht, dann ist die Karre durch, wenn nicht hat man doppelte Kosten.
Ebenso habe ich noch nie von einer Meldung des TÜV an die Zulassungsstelle gehört. Sonst müssten die ja immer wissen, welche Fahrzeuge keine gültige HU mehr besitzen. Ich habe aber noch nie Post bekommen, wenn meine HU abgelaufen war.
Bei einer Anmeldung deines Autos musst du ja auch immer einen Prüfbericht vorlegen. Wenn du keinen hast, musst du schauen, ob du eine Kopie bekommst oder eine neue Abnahme machen lassen. Wenn du Glück hast, dann reicht denen der Fahrzeugschein. Aber ohne iein Dokuemnt wird dir keine Zulassungsstelle dein Fahrzeug zulassen. Wäre das alles bei der Zulassungsstelle gespeichert, dann wäre die Vorlage eines Prüfberichts vollkommen unnötig.

Zwangsstilllegung gibt es meines Wissens nnach
- wenn die Versicherung an die Zulassungsstelle meldet, dass deine Versicherung abgelaufen ist und keine andere Versicherung einen Schutz meldet. Dann bekommst ein Schreiben etc.
- du zahlst deine KFZ-Steuer nicht. Dann gibts ebenfalls Post. Wenn du da nicht drauf reagierst, stehen die Jungs iwann vor deiner Tür und entsiegeln.
- andere Möglichkeit, die Polizei entdeckt dich, wenn du mit abgelaufenem TÜV rumgurkst. Wahlweise kann das aber auch jmd vom Ordungsamt oder ein Nachbar anzeigen. Wenn du Glück hast, legt man deine Karre dann nicht sofort still, sondern geleitet dich zum nächsten TÜV und gibt dir die Möglichkeit zur HU, natürlich inkl Anzeige.
 
Dann musst du den TÜV aber schon ziemlich lange überzogen haben. War mit meinem Motorrad auch mal 5-6 Monate drüber (konnte wegen ner Metallplatte im Fuß nicht fahren) und mehr als die erhöhte Gebühr musste ich auch nicht zahlen. Da hat nichmal jmd beim TÜV was zu gesagt.
Wenn die Zulassungsstellen alles an Daten hätten, könnte man auf den ganzen Papaierkrieg doch verzichten. Bis das mal soweit ist^^
 
Ich hab mal eine Verständnisfrage zum Führerschein Klasse B bzw BE:

Vorausgesetzt ist bei meinen Überlegungen immer, dass das Zugfahrzeug entsprechende Anhängelasten ziehen darf. /zGm = zulässige Gesamtmasse

Wenn ich B besitze, dann darf ich ja Fahrzeuge mit zGm bis 3500 kG führen.

desweiteren alle Anhänger bis 750 kG zGm

und

Anhänger über 750 kG zGm, solange die zGm der Kombination nicht 3500 kG überschreitet.

Also darf mein Gespann maximal eine zGm von 4250 kG aufweisen richtig? 3500 kG +750 kG = 4250 kg zGm

Bei B96 geht es ja darum, dass mein Gespann maximal eine zGm von 4250 kG haben darf, auch wenn mein Anhänger mehr als 750 kG wiegt.

Bspw. 2500 kG zGm Zugfahrzeug + 1750 kG zGm Anhänger = 4250 kG zGm


Bei Klasse BE darf ich dann Anhänger bis zu einer zGm von 3500 kG ziehen oder? Dann kann meine Kombination also maximal 7000 kG zGm aufweisen?

3500 kG zGm Zugfahrzeug + 3500 zGm Anhänger = 7000 kG zGm Kombination.


Ich hoffe das war verständlich dargestellt. Habe ich das soweit richtig verstanden?
 
Bei B nur bis zu 3500 KG zG, bei B96 darfst Du bis zu 4250 KG, wenn die Summe von Anh und PKW grösser als 3500 kg sind aber nicht mehr als 4250 KG betragen. Bei BE darfst Du auch Anh bis max 3500 KG ziehen, jedoch wirst Du kaum einen PKW finden der diese 3500 KG auch ziehen darf (Q7/ X5/6 usw..). Meist wird dazu doch z.B. ein Sprinter/Kombi benötigt der dann auch als LKW zugelassen wird und dafür wird C1E benötigt, wenn gewerblich gefahren wird muss man auch noch die Quali im Sinne des BKrFQG haben. Früher reichte es aus den Kl 3 zu haben, der galt bis 7,49t + dem 1,4 fachen als Anhängelast, wenn es z.B ein Tandemhänger war, dessen Achsen einen bestimmten Abstand nicht überschritten haben, konnte man damit schon fast 18 Tonnen bewegen (7,49 + 10,48 t).
 
Hey Leute,wisst ihr,ab wieviel Jahren man in NRW den Roller-Führerschein machen kann,ich meine diese 25 Kmh-Dinger ;)
 
15 Jahre
 
Ah,dann habe ich das ja schon längst erfüllt,die Frage war eh nicht für mich relevant
 
Warum hast Du dann gefragt?
 
Ist übrigens auch kein Führerschein sondern lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Das ist was anderes.

PS: Fr3dd4, deine Signatur ist unerträglich. In einem dunklen Raum verursacht sie bei mir Augenkrebs.
 
@Boarder-winterman
Sorry,ist nur Übergangslösung ;)
Ergänzung ()

@werkam
ich hatte mich falsch ausgedrückt,für mich war die Frage schon relevant,ich hatte sie noch mal bearbeitet und dabei "zerstört"
Ich habe die Frage für jemanden anderen gestellt
Ergänzung ()

Besser? ;)
 
Einer reicht auch aus. Bist Du schon 15 oder müssen wir noch lange warten?
 
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