the.expert
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 892
Hallo,
habe soeben den Artikel vom NDR gelesen, in dem es heißt, dass die Datenschützer in dem Einbinden von Facebook-Likes / -Fanpages ein "verstößt gegen gleich mehrere Gesetze" sehen.
Wie sieht das aus, wenn man nach anderen Rechten heraus publiziert? Also beispielsweise englische oder amerikanische Webseiten. Müssen diese dem gleichen Grundsatz der Datenschützer folgen? Falls nicht, wären deutsche Anbieter nicht in der Konkurrentfähigkeit beschnitten?
habe soeben den Artikel vom NDR gelesen, in dem es heißt, dass die Datenschützer in dem Einbinden von Facebook-Likes / -Fanpages ein "verstößt gegen gleich mehrere Gesetze" sehen.
Wie sieht das aus, wenn man nach anderen Rechten heraus publiziert? Also beispielsweise englische oder amerikanische Webseiten. Müssen diese dem gleichen Grundsatz der Datenschützer folgen? Falls nicht, wären deutsche Anbieter nicht in der Konkurrentfähigkeit beschnitten?