Kindergeld bis zum Studienbeginn

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Ramu91

Gast
Schönen guten Abend an alle.

Erstmal wie meine derzeitige Situation aussieht.

Ich hab dieses Jahr mein Abitur gemacht und will nächstes Jahr mit dem Studium beginnen (Sommer- oder Wintersemester).

Nun kam der Bescheid, dass ab November kein Kindergeld mehr kommt.

Und nun komme ich zu meiner Frage:

Gibt es eine Möglichkeit das Kindergeld weiterhin zu bekommen, bis das Studium beginnt? Eine Immatrikulationsbescheinigung würde da ja schon helfen, aber es geht auch um die Zeit bis ich überhaupt den Studienplatz bekomme.

Kann mir da einer von euch weiterhelfen (eigene Erfahrungen...etc)? Falls es wichtig ist: Ich lebe in Ba-Wü.

Vielen Dank allerseits und einen schönen Abend noch.
 
AAAAAAAAAAAAAAlso,

was willst du in dem Jahr machen? Chillen? ^^

Kindergeld bekommst du, wenn du dich "Arbeitssuchend" meldest, sprich du gehst zur Arge füllst wie gewöhnlich tsd. Dinge aus, und dann bist du als "Arbeitssuchend" gelistet. Während dieser "Suchezeit" hast du den Anspruch auf Kindergeld. So war es bei mir zumindest, als ich das nach 3 Monaten heruasgefunden hatte, und habe mir dir 3 Monate Kindergeld schön nachzahlen lassen :)

Habe aber nach 4 Monaten angedfangen zu Arbeiten vor meinem Studium und dann habe ich meinen Anspruch wieder verloren, bis vor kurzem, als ich wieder an die Familienkasse schreiben musste :)

In diesem Sinne

Peace
 
Normalerweise gibt es eine Übergangszeit zwischen Abi und Uni, in der Du weiterhin Kindergeld bekommst (bis zu 4 Monate). Arbeitslos melden o.ä. musst Du Dich nicht.
Wenn Du studierst kriegst Du Kindergeld, bis Du dann 25 bist.
 
immatrikulier dich doch einfach an einer uni in einem studiengang, der ersten zulassungsfrei ist und zweitens keine studiengebühren erfordert ...
 
das studium beginnt entweder mitte märz oder anfang oktober 2012.

und in der zeit gehe ich schon arbeiten und bereite mich was die ganze mathematik angeht schonmal drauf vor. nur geht das überhaupt mit dem als arbeitssuchend gelistet sein und dem arbeiten?
 
Wie in dem Thread bereits erwähnt, gilt die Übergangsfrist nur vier Monate. Bist du länger als vier Monate nicht beschäftigt, bekommst du gar nichts.
Du kannst dich allerdings 'Arbeitssuchend' nicht 'arbeitslos' melden, was allerdings damit verbunden ist Nachweise, dass du tatsächlich suchst, zu bringen.

Edit: Wenn du sowieso dazwischen arbeiten gehst, steht dir das Kindergeld zu, wenn du nicht mehr als 8.004€ im Jahr verdienst.
 
Zuletzt bearbeitet:
8004 netto ;-)..
 
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