Freiversuch Klausur Uni

bugmum

Lt. Commander
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Mai 2007
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Heyho,

vllt. könnt ihr mir weiterhelfen, in meiner Studienordnung gibt es folgendenen Abschnitt:

§ 9
Freiversuch
(1) Meldet sich ein/e Kandidat/in innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem
Studium zu einer Modulprüfung/teilprüfung des Vertiefungsstudiums an und besteht er/sie
diese Prüfung/Teilprüfung nicht, so gilt die Modulprüfung/teilprüfung als nicht unternommen
(Freiversuch). Diese Regelung gilt nicht für Modulprüfungen des Pflichtbereichs. Ein zweiter
Freiversuch ist ausgeschlossen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Prüfung/Teilprüfung aufgrund
eines ordnungswidrigen Verhaltens, insbesondere eines Täuschungsversuchs, für nicht
bestanden erklärt wurde.


Ich verstehe den so, das wenn ich die Klausur nicht schaffe, es so ist als ob sie nie gewesen ist, und danach meine Regulären Klausurversuche(3Stück) in Kraft treten.
Sollte ich die Klausur schaffen, kann ich sie trotzdem erneut schreiben um eine bessere Note zu erlangen.

Würdet ihr mir da zu stimmen?
 
Ob du sie erneut schreiben kannst um eine bessere Note zu erlangen weiss ich nicht. Aber ich versteh den Abschnitt auch so, dass wenn dus vermasselst es war als wäre nix gewesen..

edit: Frag doch einfach mal irgend n prof^^
 
hi,

ollte ich die Klausur schaffen, kann ich sie trotzdem erneut schreiben um eine bessere Note zu erlangen.

nope, nur bei nicht Bestehen hast du noch weitere Versuche
bestehst du steht die Note drin.

gruß
 
Das haben viele Unis... in Nürnberg hieß das früher Freischuss. Damit wird die Prüfung so gehandhabt als ob Du nie dagewesen bist.
 
Ok, das heißt wenn ich sie nicht bestehe, habe ich meine regulären 3 Versuche.

Meine Pflichtfächer waren die Fächer im Grundstudium, da ich jetzt im Hauptstudium (zum Bachelor hust hust) bin gibt es nur noch Wahlpflichtmodule, bzw. dann die Bachelorarbeit.

Vielen Dank, meine beiden zuständigen Profs. und unser Koordinator für Studium und Lehre ist leider im Urlaub, bzw. nicht per email zu erreichen.

Vielen Dank
 
Zuletzt bearbeitet:
frag doch mal bei deinem prüfungsamt nach bzw. mach einfach vom TE eine copy und dann per e-mail (paste) an den prüfungsamt deines fachbereichs schicken :-)
 
Bei mir ist das so geregelt:
Man hat bei jeder Klausur/Prüfung drei Versuche. Darüber hinaus kann man genau eine Prüfung noch einmal schreiben, und die bessere Note wird dann gewertet. Angesichts der Anzahl der Prüfungen, sollte man sich den Freiversuch für später aufheben.

Frag bei einem Prof. oder im Studentensekretariat nach, die wissen das genau. Leider ist die Studien- und Prüfungsordnung überall anders. :-/
 
Ja antwortet keiner -.-
Vllt. nehm ich den längeren Weg zur Uni doch mal auf mich.

Wir haben auch im normalfall 3Versuche, da aber der Freiversuch als "nicht existent" zählt wenn man ihn nicht schafft, war meine Frage ob dann normal die 3 Versuche zählen. Wenn ich diesen Abschnitt richtig verstanden habe ist dies so. Eine Verbesserung der Note durch neuschreiben kann ich da z.B. nicht herauslesen obwohl es diese Regelung bei und auch zu geben scheint. :-/
 
hab ich seit Tagen gemacht zu 3verschiedenen Leuten, schreinen wohl alle im Urlaub zu sein o.O

Oder die haben selber keine Ahnung xD
 
Da steht auch, dass man sein Studium unterbrochen haben muss und noch in der Regelstudienzeit liegen muss.
 
rofl... es ist noch zu früh am Morgen---> ist mal Kaffee holen xD
 
geil :D

So war grade bei meiner Klausur, mit dem Freiversuch hat man insgesamt 4 Möglichkeiten die Klausur zu bestehen.

War aber egal weil die Profs verpeilt haben das die Klausur heute war. Einer urlaub der andere beim Arzt. blubb
 
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