FSK/USK erhalten Zuständigkeit für Online-Medien

thommy86

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Die Kommission für Jugendschutz (KJM) beschloss in ihrer Sitzung am 14.09.11 die Anerkennung beider Institutionen für Jugendschutz, beide sind ab sofort auch für denn Jugendschutz Online verantwortlich.

Erfreulich ist das für Deutsche Seiten die (ab 12/16) Material anbieten und dieser aktuell zB. erst ab 22 Uhr freigeschaltet wird (siehe MSN Movie ), na ja jedenfalls sobald die von der KJM anerkannten Filterprogramme Vorhandensein sollten.

Problem an denn ganzen, das Internet ist irgendwie Global orientiert, aber das ist wohl noch nicht an denn entsprechenden Stellen angekommen. Vielleicht ändert die Piratenpartei etwas daran, so 2050.

Darüber hinaus lässt sich vermuten das dieses ganze vorhaben für die Betreiber der entsprechenden Seiten auch noch mit Kosten verbunden ist.

Quelle: http://www.pcgameshardware.de/aid,8...uch-fuer-Onlinemedien-zustaendig/Spiele/News/
Persönliches Fazit:

Jugendschutz ist wichtig keine Frage, aber ich zweifle hier an dem Nutzen, es entstehen nur kosten, Unsicherheit und Bürokratie.

Nachtrag: ich verstehe dem Zusammenhang nicht ganz, seit wann können eigentlich Kinder einen eigene Internet Zugang beantragen?

Ich kann nachvollziehen warum man Filme im Supermarkt auszeichnen muss, also als einfache Alterskontrolle an der Kasse.

Aber Um Verträge abzuschließen muss man 18 sein, somit ist Deutschlandweit jeder jugendliche der im Internet unterwegs ist ( ob mit Handy/UMTS/DSL.. ) mit der Einverständnis seiner erziehungsberechtigten dort *Punkt*

Wenn es also Handlungsbedarf geben sollte dann doch bei denn erziehungsberechtigten !
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Frage nach Verträgen unter 18:
Kein Gericht und kein Gesetz in Deutschland verbieten einem "Unter-18-jährigen" einen Vertrag abzuschließen. Weil aber jemand unter 18 noch nicht voll geschäftsfähig ist (man spricht von Teilgeschäftsfähigkeit ), sind die meisten Rechtsgeschäfte, die dieser abschließt "schwebend unwirksam". Der Netzbetreiber könnte also im Zweifelsfall eine bestimmte Vertragslaufzeit nicht durchsetzen - und deswegen werden die Verträge nicht angeboten.
Quelle: http://forum.inside-handy.de/vodafone/p306043-muss-man-volljaehrig-sein-fuer-vertrag/#post306043

Verträge sind im deutschen Gesetz sind ein bisschen schwammig:
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt keinen eigenen Abschnitt über Verträge. In kühler Abstraktion wird der Vertrag lediglich im ersten Buch, dem allgemeinen Teil, als spezieller Unterfall der allgemeinen Kategorie Rechtsgeschäft behandelt, im zweiten Buch als Schuldverhältnis.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsrecht#Deutscher_Rechtskreis

Was Minderjährige dürfen, kannst du ja mal nachgucken: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__106.html und die darin erwähnten Paragraphen.

Es auch schon mobiles Internet bei Alditalk mit Flatrate. Und wenn ein Schüler mit (15 oder) 16 zu Aldi geht und die 300€ für das Samsung Galaxy S bar auf den Tisch legt (mit dem Taschengeld darf er machen was er will. "Taschengeldparagraph": http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html) hat er Internetzugang ohne echten Vertrag. ;) (Eben nachgeguckt: Echte Schwierigkeiten scheint es da nicht zu geben, selbst, wenn man Minderjährig ist. Ab 16 mit Erlaubnis der Eltern bzw. auch ohne, wenn man drumrum kommt, wie man das auch macht. http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070904092333AA5rouK)

Und was du gesagt hast:
Jugendschutz ist wichtig keine Frage, aber ich zweifle hier an dem Nutzen, es entstehen nur kosten, Unsicherheit und Bürokratie.
Wenn du da eine zündende Idee hast, kannst du ja die entsprechenden Behörden anschreiben. Wenn man nichts tut, kommen die Jugendschutzverbände und alle anderen Verbände/Vertreter von Gruppen, die mit Minderjährigen zu tun haben.
Es geht halt darum, festzulegen, welche Institution/Behörde dafür zuständig ist. Sonst weiß man nie, wer diese Dinge bearbeiten soll, und es wird von Tisch zu Tisch geschoben. Ist das Aufgabe der Polizei? Oder des Jugendamtes? Der BPjS/BPjM? Jetzt wissen wir es: FSK und USK.

Und was für handfeste Vorteile das bietet, steht auch auf PCGH:
Effektiv bedeutet das, dass sich Online-Anbieter jetzt der FSK oder USK anschließen können, um so einen gewissen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeiten zu erhalten.
 
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Nachtrag: ich verstehe dem Zusammenhang nicht ganz, seit wann können eigentlich Kinder einen eigene Internet Zugang beantragen?

Müssen die ja nicht. Es gibt schon für unter 100 € WLan fähige Geräte und zig offene Hotspots:D
 
@Bart S.: Inzwischen finde ich nicht mehr so viele offene. Und viele sind schon mit WPA2 gesichert. Sehr schade, sowas. Vor allem in der Kneipe mitm Smartphone :D
 
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