GTX 570 mit Garantie Anonym verkaufen wie!?

K

Knopf

Gast
Ich will meine GTX 570 (gekauft von CONRAD) privat bzw. persönlich weiter verkaufen und mein Name und Anschrift auf der Rechnung unkenntlich machen. Die Grafikkarte hat noch gut 1 Jahr Garantie, ich hab keine Ahnung ob der oder diejenige dann noch Support bekommt falls mal was passieren sollte?

Wie soll ich das am besten machen?
Ich muss doch die Rechnung mitgeben oder wegen Garantie? Weil wer kauft schon eine GTX 570 ohne Garantie.
Ich hab noch so ein kleines Kassenzettel da steht auch das ich gekauft habe usw. (nur zahlen) reicht des etwa auch schon anstatt die Rechnung zu geben weil da steht ja nicht mein Name und Anschrift?
Tut mir echt leid wenn das so Amateur fragen sind, aber ich hab wirklich kein plan. :-/

Würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen könnte

Mit freundlichen Grüßen
Knopf
 
Normalerweise reicht auch nur der kleine beleg, da steht ja auch datum und artikel drauf.
Zur Not mal bei conrad anrufen und fragen ob der kleine beleg reicht ... sollte aber gehen ;)

MFG und willkommen bei CB
 
Dein Name und deine Anschrift werden sowieso auch auf dem Paket stehen, in das du die Karte packst und verschickst...von daher ist es nicht wirklich nötig, sinnvoll oder zielführend, auf der Rechnung diese Daten zu schwärzen ;).
 
Wenn du die Karte im Laden gekauft hast, reicht der Kassenzettel, ansonsten hättest du ja ne Rechnung auf deinen Namen.
Wenn man sonst mit irgendner Ware ein Problem hat, kann man ja auch nur mit Kassenzettel Gewährleistung oder Garantie beim Händler in Anspruch nehmen.
 
Du kannst den Namen und die Anschrift auf der Rechnung unkenntlich machen, dies hat keine Auswirkungen auf die Garantieleistung.

Willkommen auf CB.
 
Also der Kassenzettel sollte ausreichen, im Normalfall.
Garantie hast du nicht bei Conrad sondern bei dem Grafikkartenhersteller.
Die Gewährleistung ist gegenüber Conrad, allerdings ist diese soweit ich weiß nicht an dritte übertragbar. Interessiert im Normalfall aber keinen.
 
Trackerus schrieb:
Normalerweise reicht auch nur der kleine beleg, da steht ja auch datum und artikel drauf.
Zur Not mal bei conrad anrufen und fragen ob der kleine beleg reicht ... sollte aber gehen ;)

MFG und willkommen bei CB

Ja auf dem kleinen Beleg steht Datum und Preis und ich glaube Artikelnummer.
Okay ja das mit dem anrufen mache ich dann am besten.

Muss da nicht noch etwas dabei sein in der Verpackung, da wird doch glaube ich immer so wie eine Postkarte nen Garantiezettel mitgegeben bei mir gibts des nicht?
Ergänzung ()

Unu schrieb:
Dein Name und deine Anschrift werden sowieso auch auf dem Paket stehen, in das du die Karte packst und verschickst...von daher ist es nicht wirklich nötig, sinnvoll oder zielführend, auf der Rechnung diese Daten zu schwärzen ;).

Ich werde das Paket Persönlich dem Käufer überreichen.
Ergänzung ()

Virilian schrieb:
Wenn du die Karte im Laden gekauft hast, reicht der Kassenzettel, ansonsten hättest du ja ne Rechnung auf deinen Namen.
Wenn man sonst mit irgendner Ware ein Problem hat, kann man ja auch nur mit Kassenzettel Gewährleistung oder Garantie beim Händler in Anspruch nehmen.

Okay dann reicht also nur der kleine Kassenzettel.
Ergänzung ()

proko85 schrieb:
Du kannst den Namen und die Anschrift auf der Rechnung unkenntlich machen, dies hat keine Auswirkungen auf die Garantieleistung.

Willkommen auf CB.

Ja das klingt gut weil so hätte ich es glaub auch gemacht.
 
Hmmmmmmm
Ohne etwas behaupten zu wollen aber welcher Sinn könnte wohl sonst dahinter stecken ?
Grübel Grübel
 
dichter-karl schrieb:
Also der Kassenzettel sollte ausreichen, im Normalfall.
Garantie hast du nicht bei Conrad sondern bei dem Grafikkartenhersteller.
Die Gewährleistung ist gegenüber Conrad, allerdings ist diese soweit ich weiß nicht an dritte übertragbar. Interessiert im Normalfall aber keinen.

Was wenn CONRAD sagt ne wir reparieren es nicht usw. (fals mal was passieren sollte) wie hat dann der Käufer noch Garantie? Kann er dann einfach mit dem kleinen Kassenzettel zum Grafikkartenhersteller gehen?
Muss da eigentlich nicht noch eine Garantiekarte in der Verpackung dabei sein, so was wie eine Postkarte?
Ergänzung ()

manahmanah schrieb:
Und warum soll der nicht wissen wie du heisst? Ist die Karte defekt?

-Netrunner- schrieb:
Hmmmmmmm
Ohne etwas behaupten zu wollen aber welcher Sinn könnte wohl sonst dahinter stecken ?
Grübel Grübel

Nein mit der Grafikkarte ist nichts sie funktioniert! Ich will es vermeiden das wenn ich es verkauft habe und mal was passieren sollte hab ich kein Bock das mir der oder diejenige auf einmal vor die Haustür tanzt und mich belästigt. Deswegen will ich alles richtig machen und dem Käufer alle Möglichkeiten geben die er benötigt um es repariert zu bekommen „falls mal was passiert“ geht nur darum.
 
garantie ist nicht übertragung nur die gewährleistung und für die reicht irgend ein kaufbeleg name usw ist egal
 
Knuddelbearli schrieb:
garantie ist nicht übertragung nur die gewährleistung und für die reicht irgend ein kaufbeleg name usw ist egal

Okay ja vielen dank für die hilfreichen antworten, jetzt bin ich schlauer und brauche mir keine sorgen zu machen. Ich werde zusätzlich noch bei CONRAD anrufen und mein vorhaben schildern und ob das klar geht wenn ich nur Kassenzettel mitgebe usw.

Mit freundliche Grüßen
Knopf
 
Knopf schrieb:
Okay ja vielen dank für die hilfreichen antworten, jetzt bin ich schlauer und brauche mir keine sorgen zu machen. Ich werde zusätzlich noch bei CONRAD anrufen und mein vorhaben schildern und ob das klar geht wenn ich nur Kassenzettel mitgebe usw.

Mit freundliche Grüßen
Knopf

Das mit dem vorhaben schildern würde ich nicht machen, nur fragen ob der kassenbeleg reicht,
Händler kann nämlich bei deinem anruf deinen Namen notieren und dann anhand der Rechnung die Graka zuordnen ...
evtl ne bemerkung dazu schreiben das du sie verkaufst usw ... am ende ist sie defekt und hersteller macht nichts weil nicht übertragbar ...

achja was soll die denn kosten und wo wird sie angeboten ;)
 
Trackerus schrieb:
Das mit dem vorhaben schildern würde ich nicht machen, nur fragen ob der kassenbeleg reicht,
Händler kann nämlich bei deinem anruf deinen Namen notieren und dann anhand der Rechnung die Graka zuordnen ...
evtl ne bemerkung dazu schreiben das du sie verkaufst usw ... am ende ist sie defekt und hersteller macht nichts weil nicht übertragbar ...

achja was soll die denn kosten und wo wird sie angeboten ;)

Stimmt daran habe ich jetzt gar nicht gedacht, gut das du das geschrieben hast weil sonst hätte ich mich wahrscheinlich voll verplappert. :-/

Nächstes Wochenende bin ich bei einer LAN-Party wo mein Kumpel immer unterwegs ist und da findet ne Auktion statt, da werde ich das gute Stück dann los.

Preis mal schauen... ;-)
 
Aber sag mal.. wenn du das Paket verschickst, dann ist da doch deine Adresse drauf (Absender)? Der braucht nicht mal das Paket zu öffnen und er kann schon vor deiner Türe tanzen.

Sinnlose Aktion.

Edit: Post über mir überlesen.. Bei Ebay machste bestimmt mehr Gewinn ;)
 
Knopf schrieb:
Deswegen will ich alles richtig machen und dem Käufer alle Möglichkeiten geben die er benötigt um es repariert zu bekommen „falls mal was passiert“ geht nur darum.

Da Du eh nicht alle Eventualitäten vorhersehen kannst, wann und wie und warum die Karte beim Käufer mal kaputt gehen könnte und welche Schritte der dann einleitet, kannst Du Dir die Gedanken eigentlich gleich sparen. Zumal Dich in der Hinsicht eh keine Verantwortung trifft, außer Du verschweigst irgendwelche Fehler, von denen Du weißt.

So ganz klar ist es allerdings nicht, was Du noch mit der Original-Rechnung willst, wenn die dazu passende Karte und der Kassenzettelt längst anderswo sind, sofern auf besagter Rechnung nicht noch andere Artikel aufgeführt sind, die Du nicht verkauft hast.
 
Hey leute, Die karte ist doch OK und er will sie bei einer LAN-Party Auktion/Versteigerung los werden, also wird es kein Paket, Adresse, Namen geben.

Immer diese Spekulationen was wäre wenn ...

LG und viel spass bei der Lan-Party und Auktion ;)
 
In der Regel geben die Hersteller nur Garantie für den 'Erstkäufer' (so z.B. Gigabyte).

Ich würd mir da also nicht so viel Gedanken machen, die Garantie ist wahrscheinlich eh hinüber, wenn Du verkaufst. Auf dem Marktplatz wird immer mit "Restgarantie" geworben - die meisten wissen einfach nicht, dass diese idR nicht übertragbar ist.

Grüße
gt
 
Was hindert den Käufer dadran mit dem Kassenzettel in den Shop zu gehen, und anhand der Daten (Kaufdatum/Uhrzeit/Artikelnummer) um eine Rechnungskopie zu bitten?

Und schon hat er deine Adresse!


Axo,.... gehört das nicht in die Abteilung Recht? Oder was hat das gerade mit Grafikkarten Fachgesprächen zu tun?
 
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