Abnahmeprüfzeugnis 3.1 erstellen - welche Anforderungen,...?

von Schnitzel

Captain
Registriert
Apr. 2008
Beiträge
3.903
Hi zusammen,
bin neu in nem kleinen metallverarbeitenden Betrieb und hab die Aufgabe bekommen, herauszufinden ob wir APZ nach 3.1 (B) ausstellen dürfen.
Was muss dafür erfüllt sein - z.B: welche Prüfungen müssen wir ablegen, welche Zulassungen, welche - was auch immer - Rahmenbedingungen?

Iwi find ich nix Konkretes.

Thx im Voraus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zunächst einmal: APZ nach 3.1 (B) gibt es schon seit 2005 nicht mehr; spuckt aber leider immer noch in den Köpfen vieler Einkaufbeauftragten herum; die heißt jetzt nur noch 3.1 ; 3.1 (A) + 3.1 (C) sind dagegen jetzt in der 3.2 zusammengefasst !

Die DIN EN 10204 legt die verschiedenen Arten von Prüfbescheinigungen fest, die dem Besteller in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen bei der Bestellung für die Lieferung von metallischen Erzeugnissen wie z.B. Edelstahl zur Verfügung gestellt werden können. Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bestätigt die Übereinstimmung des gelieferten Produktes mit der Bestellung unter Angabe von Ergebnissen spezifischer Prüfungen.

Die DIN EN 10204-3.1 legt also weder fest was, noch wie geprüft werden soll, dies unterliegt allein den Anforderungen, die der Kunde an den Lieferanten stellt; die DIN regelt nur die Art und Weise, wie das Prüfzeugnis ausgestellt werden muss, setzt also nur den formalen Standard für das Zeugnis.

Und ja, euer Unternehmen kann bzw. muss das Zeugnis sogar selbst ausstellen, da es immer durch den Lieferanten des gelieferten Produktes ausgestellt wird ! Dazu muss Euer Unternehmen einen entsprecheden Abnahmebeauftragten haben. Dieser muss unabhängig von der Fertigungsabteilung sein. Die Unabhängigkeit bezieht sich dabei auf die fachliche Entscheidungsbefugnis in Abnahmefragen.

Das Zeugnis muss beispielsweise Messergebnisse aus der gelieferten Charge enthalten, ein Werkszeugnis des Vorlieferanten muss nicht zwingend beigelegt werden. Entscheidend sind die mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen; gibt es keine, nehmt ihr am besten euren eigenen Prüfstandard oder, wenn ihr euch nicht sicher seid, sprecht mit dem Kunden - wobei der dann vermutlich seine Maximalforderung zum Standard erklären möchte.


Alles weitere findest Du in der:

DIN EN 10204-3.1


.
-
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die Hilfe, das hat mir echt gut weitergeholfen; genau das was ich wissen wollte^^.
 
Zurück
Oben