@ Fidelzastro:
Ich weiß nicht, warum es immer gleich so patzig sein muss? Ich habe es mir schon gedacht, dass sich jemand an dieser Formulierung aufgeilt und genau so ein Gegenargument bringt.
Zur Sache: Dein Urteil (welches damals durch die ganzen Medien ging) bezieht sich auf eine Dame, die seit ihrem 19. Lebensjahr 30 Jahre in dem Unternehmen angestellt war und zwei Bons im Wert von 0,48 € und 0,82 € mitgehen lies, welches auch ihr einziger Verstoß war. Dieser Sachverhalt ist meines Erachtens nicht mit gegeben zu vergleichen, da FastFood zehn Jahre beschäftigt ist und in Regelmäßigkeit seine Stunden fälscht, was letztendlich mehrere Hundert € ausmacht. Außerdem stellt der 1. Leitsatz vom Urteil noch einmal deutlich klar, dass das Urteil kein Freibrief ist.
Und bevor man sich auf Urteile bezieht, muss sowieso erst der Einzelfall sachlich und formal geprüft werden und hier hat Fastfood definitiv zu wenig Angaben gemacht, da hier nicht eine Datumsangabe erwähnt ist und auch nicht, in welchem Ausmaß die Kündigung erfolgte, also ob auch andere betroffen waren.
Wenn du meinst, ich klugscheiße hier nur rum, dann bitte. Aber mein Dozent war Richter am Arbeitsgericht, unser BGB-Lehrer hat sogar Gemeinden vertreten und Personalsachbearbeiter haben teilweise dieselbe Ausbildung wie ich. Wenn man für alles gleich einen Anwalt und Gewerkschaften benötigt, dann bräuchten wir ja keine Personalsachbearbeiter mehr, würde ja heißen, die können das alle nicht. Und irgendwo gibt es auch Gesetze, die solche Sachverhalte regeln und daran hat man sich zuerst zu orientieren. Übrigens habe ich mich das letzte halbe Jahr sehr ausführlich mit außerordentlichen Kündigungen beschäftigt und habe über 400,- € ausgegeben für mehrere Informationen bei Fachanwälten für Arbeitsrecht. Außerdem habe ich staatliche Einrichtungen genutzt um mich zu informieren, die in ihren Datenbanken auch Urteile eingesehen haben.
Ich kann mich nur wiederholen, diesen Sachverhalt kann hier niemand beurteilen. Außerdem reichen manchmal auch Urteile vom AG oder OLG, es muss nicht immer gleich das Bundesarbeitsgericht sein. Außerdem war seine Frage, ob jemand etwas weiß und Vergleichbares erlebt hat. Ich hab ihm hier die Rechtsgrundlage genannt, auf die sich der Arbeitgeber bezog und ich hab ihm ähnliche Beispiele genannt, also mach mich nicht an! Ich würde gern mal wissen, woher du deine ganzen Kenntnisse hast, wahrscheinlich vom Hören/Sagen.
Und mal ein Hinweis zur Rechtsschutz! Selbst wenn man eine hat, prüft diese erst mal im Vorfeld den Sachverhalt auf Erfolg! Und wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, dann übernimmt sie die Kosten auch nicht. Diese Aussage habe ich vom Fachanwalt vom Arbeitsrecht!
So jetzt könnt ihr wieder zu meinem Beitrag alles besser wissen