News IPCom klagt gegen HTC-Händler

Patrick

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Zwei Wochen nach der Aufforderung an den Handel, den Vertrieb von HTC-Smartphones einzustellen, hat IPCom nun gegen mehr als 20 Händler und Ketten Unterlassungsklage eingereicht. Damit will der in München ansässige Patentverwerter die weitere Verletzung eines Patents verhindern.

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Die einen bekriegen sich mit Waffen, die anderen mit Patenten. Hört das des nie auf?
 
Scheint jetzt in Mode zu kommen die Verklagerei. Ich verklag jetzt meinen Vater, warum ich net als Kind eines Multimilliardärs auf die Welt gekommen bin...
 
Jetzt gehts aber los....
 
Auch diesem Artikel fehlt es mal wieder an wichtigen Fakten, nämlich das IPCom ausschliesslich ein vollstreckbares Urteil für #100 hat, sich aber in den Briefen auf #100a bezieht für die sie eigentlich kein vollstreckbares Urteil haben dürften....
 
4cc schrieb:
Auch diesem Artikel fehlt es mal wieder an wichtigen Fakten, nämlich das IPCom ausschliesslich ein vollstreckbares Urteil für #100 hat, sich aber in den Briefen auf #100a bezieht für die sie eigentlich kein vollstreckbares Urteil haben dürften....
Das ist so wohl nicht ganz richtig. UNter Experten gilt es als gesichert, dass das Urteil bezüglich #100 sich auch auf #100a bezieht. Denn letzteres stellt lediglich eine Art genauere Beschreibung dar, die eigentlich schützenswerten Inhalte sind wohl auch in #100 enthalten.
 
Der Bezug ist schon klar, jedoch lassen sich Vollstreckungstitel nicht einfach so auf "ähnliche" Dinge anwenden, und das im Urteil #100a genannt wurde wäre mir neu.
Ohne vollstreckbaren Titel ist auch die Meinung vieler Experten juristisch nicht weiter relevant und die angeschriebenen Läden müssen auf den Brief genausowenig reagieren wie wenn ich einen Brief in dem "Apple ist doof, verkauft keine iphones !" steht hinschicke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Juristen verwenden eine eigene Sprache, Codierung und Systematik, die für Außenstehende nicht, wirklich gar nicht erkennbar ist. Das merkt man aber erst, wenn man wirklich Jura studiert.

Man kann immer alles auf viele Arten interpretieren und auslegen, wörtlich oder inhaltlich oder zielorientiert und Lücken können und müssen ausgefüllt werden. Verschiedene Gesetze, Urteile und Definitionen können zudem kreuz und quer gegeneinander ausgespielt werden, auch solche, die eigentlich gar nicht relevant sind.
Zudem gibt es zu jeder Streitfrage und zu jedem Sachverhalt immer mehrere Meinungen, die gleichzeitig gültig sind und von verschiedenen Gerichten unterschiedlich vertreten werden. Und dann muss alles noch moralisch in Ordnung sein, weil es sonst ungültig ist...

Das unfaire an Abmahnungen ist, dass man schon regieren muss, weil sonst daraus schnell ein vollstreckbarer Titel werden kann, egal ob gerechtfertigt oder nicht. Verrücktes System. Aber hier geht es ja um Unterlassungsklagen, viele Händler werden da das erhebliche Kostenrisiko nicht eingehen wollen und die Produkte vom Markt nehmen, egal, ob gerechtfertigt oder nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Darum wäre es schön wenn die Redakteure zu dem Thema vielleicht einen Experten befragen würden. Ein wenig investigativer Journalismus schadet ja nicht.
 
4cc schrieb:
Der Bezug ist schon klar, jedoch lassen sich Vollstreckungstitel nicht einfach so auf "ähnliche" Dinge anwenden, und das im Urteil #100a genannt wurde wäre mir neu.
Ohne vollstreckbaren Titel ist auch die Meinung vieler Experten juristisch nicht weiter relevant und die angeschriebenen Läden müssen auf den Brief genausowenig reagieren wie wenn ich einen Brief in dem "Apple ist doof, verkauft keine iphones !" steht hinschicke.
IPCom bezieht sich grundsätzlich auf das Urteil vom Landgericht Mannheim von Anfang 2009. Demnach verstossen alle UMTS-fähigen Geräte von HTC gegen das Patent. Und das Gericht hat IPCom nun einmal die Möglichkeit gegeben, den Vertrieb verbieten zu lassen. Wäre der Patentverwerter nun also auf dem Holzweg, hätte HTC doch längst juristisch dagegen vorgehen können. Aber das Gegenteil ist ja der Fall. Erst kündigt man an, dass man das Patent umgehen können, zeigt diese Möglichkeit aber keinem Gericht, um eben das Vertriebsverbot zu umgehen. Es muss also schon was am Vorgehen IPComs dran sein. Generell ist es aber auch ein wenig unglücklich, dass überall nur von Patent #100 und #100a die Rede ist. Denn insgesamt geht es um den in Deutschland gültigen Teil des Europäischen Patents 1186189. Und darunter fallen nach allgemeinen Verständnis sowohl #100 als auch #100a.
 
lol alte news 10000 years es gibt antwort von htc


Nun hat sich HTC dazu zu Wort gemeldet und unterstreicht damit erneut, dass man der Auffassung sei, keine Patente von IPCom zu verletzen. In ungewohnt deutlichen Worten verurteilt HTC das Vorgehen der Lizenzverwalter bzw -vertreter, direkt an die Kunden heranzutreten und so weiter Druck auszuüben.
In der Tat geht IPCom extrem aggressiv vor. Dass Händlern rechtliche Konsequenzen im Falle von HTC-Handy-Verkäufen angedroht werden, könnte durchaus bei einem oder anderen Unternehmen ohne große Rechtsabteilung Wirkung zeigen. Es dürfte also spannend werden wie HTC darauf reagiert. Wenn man allerdings das nachfolgende, offizielle Statement liest, das uns vorliegt, dürften Gegenmaßnahmen nicht allzu lange auf sich warten lassen:
HTC ist am Dienstag (6.12.2011) darüber informiert worden, dass IPCom deutsche Groß- und Einzelhändler angeschrieben und aufgefordert hat, den Verkauf von 3G-Mobiltelefonen von HTC einzustellen. HTC ist erneut bestrebt, den Sachverhalt richtigzustellen:
Das Schreiben an Händler in Deutschland unterstellt, dass zahlreiche HTC Mobiltelefone das so genannte Patent #100a verletzen. Fakt ist, dass HTC vergangene Woche den Einspruch bei dem Patent #100 zurückgezogen hatte. Bei dem Patent #100a handelt es sich um eine abgewandelte Form des Patents #100; IPCom hat keinen Beweis dafür, dass HTC das Patent #100a verletzt hat, es liegt auch keine einstweilige Verfügung vor und soweit es HTC bekannt ist, hat IPCom kein neues Verfahren gegen HTC wegen der Verletzung dieses Patents eingeleitet.

Das Patent #100a wird aktuell in einem Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt behandelt, und es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass es in der Anhörung am 24. April 2012 aufgehoben wird.

Wir heben nochmals unseren Standpunkt hervor, dass sich die originäre einstweilige Verfügung im Falle Patent #100 auf ein einziges, veraltetes Mobiltelefon bezieht, das nicht mehr in Deutschland verkauft wird. HTC’s Position wird gestützt von früheren Urteilen des Berufungsgerichts Karlsruhe in anderen Verfahren gegen IPCom. Wir haben vorsorglich eine alternative Implementierung des Standards im Einsatz, die nicht die Interpretation des #100 durch das Landgericht Mannheim oder eine wie auch immer geartete Interpretation des Patents #100a verletzt.

HTC respektiert die Rechte am geistigen Eigentum Dritter und hat zahlreiche Lizenzabkommen mit Inhabern essentieller Patente geschlossen. Es ist sehr bedauerlich, dass IPCom seine Bereitschaft demonstriert hat, bis ans Äußerte zu gehen, dazu gehört auch das Kontaktieren unserer Kunden, um Forderungen zu stellen, die wir als unverhältnismäßig und ungerechtfertigt erachten. Wir werden weiterhin unsere geschäftlichen Interessen sowie die Interessen unserer Kunden und Partner aufs Schärfste verteidigen.
Ergänzung ()

HTC hat einen wichtigen Meileinstein im Kampf gegen den Patent-Troll IPCom erwirkt. Wie wir in den letzten Wochen bereits immer wieder berichtet haben, liefert sich der Patent-Verwerter mit Sitz in München einen erbitterten Kampf mit dem taiwanesischen Smartphone-Hersteller.
IPCom wirft HTC dabei vor, dass es einige seiner Patente missbrauchen würde und forderte zuletzt ein Verkaufsverbot für die Smartphones der Taiwanesen hier Deutschland. Dabei ging der Patent-Troll soweit, dass sogar Händler von HTC-Geräten abgemahnt wurden. HTC wehrte sich dagegen und sagte immer wieder, dass man keinerlei IPCom-Rechte verletzen würde.
HTC hat eben einen wichtigen Erfolg vor Gericht errungen. Das Landgericht Düsseldorf erließ eine einstweilige Verfügung gegen IPCom. Das Statement von HTC hierzu lautet wie folgt:
"Das Landgericht Düsseldorf hat heute eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der es dem deutschen Patentverwerter IPCom untersagt wird, irreführende Abmahnschreiben an Vertreiber von HTC Handys zu versenden. HTC wiederholt seine Position, dass die in den massenhaft verbreiteten Abmahnschreiben erhobenen Vorwürfe jeder Grundlage entbehren. HTC wird gleichzeitig nicht zögern, rechtliche Schritte zu ergreifen, um die Interessen seiner Kunden zu schützen."
Damit dürfte der IPCom-Abmahn-Wahnsinn so kurz vor Weihnachten erstmal ein Ende haben. Nun kann man nur hoffen, dass diese ganze Auseinandersetzung ein baldiges Ende findet.
 
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