| AnyDVD / AnyDVD HD | |
|---|---|
| Entwickler: | SlySoft |
| Aktuelle Version: | 6.4.6.2 (22. August 2008) |
| Betriebssystem: | Windows 98 SE aufwärts |
| Kategorie: | Programm |
| Lizenz: | proprietär (Shareware) |
| Deutschsprachig: | ja |
| Website: | www.slysoft.com/de/anydvd.html |
AnyDVD ist der Name eines Software-Programmes für das Betriebssystem Microsoft Windows. Es befreit Video-DVDs unter anderem von Kopierschutzmechanismen wie zum Beispiel ARccOS oder Macrovision, Regionalcodes und weiteren Nutzungseinschränkungen. AnyDVD wird von dem auf Antigua und Barbuda ansässigen Unternehmen SlySoft weiterentwickelt und vertrieben, seitdem es im Juli 2003 alle Rechte daran von dem schweizerischen Unternehmen Elaborate Bytes erworben hat.
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Das Programm arbeitet als Gerätetreiber (Filtertreiber) im Hintergrund. Das Betriebssystem erkennt die DVD somit als nicht kopiergeschützt an und ermöglicht anderen Anwendungen deren entsprechende Nutzung. Seit der im Februar 2007 erschienenen Version 6.1.2.3 wird das Programm auch mit einer optionalen, kostenpflichtigen Erweiterung namens AnyDVD HD angeboten. Diese ermöglicht zusätzlich das Umgehen des HDCP- bzw. AACS-Kopierschutzes von HD-DVDs. Eine Unterstützung von Blu-Ray wurde erst einige Wochen später in der Anfang März 2007 veröffentlichten Version 6.1.3.0 nachgerüstet. Seit der Version 6.1.8.4 verfügt AnyDVD über ein sogenanntes KI-Modul, wobei eine Künstliche Intelligenz in der Software den Kopierschutz selbstständig analysiert und entscheidet wie er zu umgehen ist. Die Version 6.4.0.0 ermöglicht es, auch den Blu-ray-Schutzmechanismus BD+ zu umgehen.[1][2]
AnyDVD ermöglicht es auch, den Kopierschutz einiger Audio-CDs zu umgehen – bei den meisten Audio-CDs hängt die Wirksamkeit des Kopierschutzes jedoch ausschließlich vom verwendeten CD- oder DVD-Laufwerk ab bzw. davon, ob die automatische Wiedergabe eventuell auf den Medien enthaltener Programme unterdrückt wird.
In vielen europäischen Ländern, auch in Deutschland, darf das Programm weder beworben noch verkauft oder verliehen werden. Der Besitz selbst ist jedoch unter anderem in Deutschland nicht strafbar.
Der Heise-Verlag, der in einer Meldung vom 19. Januar 2005 in seinem Nachrichtenportal heise online einen Hyperlink auf die Entwicklerwebsite von AnyDVD gesetzt hatte, wurde von mehreren Unternehmen der Musikindustrie verklagt und vom Landgericht München I zur Entfernung des Links verurteilt; dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht München am 28. Juli 2005 bestätigt. Der Heise-Verlag legte daraufhin beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde wegen Verletzung der Pressefreiheit ein. Nach deren Zurückweisung aus formalen Gründen hat der Verlag das Hauptsacheverfahren angestrengt. Mit Urteil vom 14. November 2007 - 21 O 6742/07 - hat das Landgericht München I seine bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vertretene Rechtsauffassung bestätigt. Dem Urteil messen Experten eine sehr große Tragweite für die Berichterstattung von Online-Medien bei.