Der Banking Communication Standard (BCS) ist ein Standardverfahren zur Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten.
Grundlage des Banking Communication Standard ist das sogenannte DFÜ-Abkommen des ZKA. In Deutschland bildete der BCS zusammen mit dem Btx-Homebanking die ersten Formen des Electronic Banking, speziell für den Zahlungsverkehr.
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Zu den wichtigsten Funktionen gehört der
Ferner ist es möglich eine sehr feine Zugriffssteuerung zu definieren. d.h. Der Kunde kann bei den Partnern (z.B.: Banken) unterschiedliche Personen mit unterschiedlichen Berechtigungen einrichten lassen. Die Rechte für die elektronische Unterschrift (EU) werden in der Regel analog der Vertretungsberechtigung vergeben:
Eine Einschränkung der EU gegenüber der Vertretungsberechtigung ist möglich, eine Ausweitung gegenüber der Vertretungsberechtigung nur mit einer separaten Vollmacht mit Legitimationsprüfung, da die Bank ansonsten gegen die Abgabenordnung (AO 1977 § 154 – Kontenwahrheit) verstößt.
Die Übertragung der Dateien kann mittels verschiedener DFÜ-Verfahren erfolgen: Für FTAM benötigt man in den meisten Fällen (bankabhängig) eine vollwertige ISDN Verbindung (lokal oder über (Remote-)CAPI). Bei manchen Banken wird ein alternativer FTP-Zugang angeboten. Im Gesundheitswesen ist alternativ – zumindest teilweise – ein skalierbarer TCP/IP-Zugang möglich. Die bekanntesten Programme zur FTAM-Nutzung sind S-Firm32, MultiCash oder ProfiCash (Bankwesen) bzw. Multicom (Gesundheitswesen). Meist berechnen die Banken eine Gebühr für die Nutzung des Dienstes FTAM. Die Gebührensätze liegen i. d. R. zwischen 2–25 Euro / Monat und Konto. Im Gesundheitswesen erfolgt der Transfer kostenfrei über freie Ortsrufnummern und nicht per Sonderrufnummer.
Der Hauptvorteil der Kontoauszüge über FTAM liegt in der direkten Weiterverarbeitbarkeit der Daten in nachgelagerte Finanzbuchhaltungssysteme. (DATEV, SAP, etc.)
Im Onlinebanking per HBCI und FinTS sind ebenso wie im FTAM verschiedene Vollmachtsarten sowie Inlands- und Auslandszahlungsverkehr möglich. Über FTAM gibt es keine Kontoauszüge, sondern Kontoumsätze (der Unterschied ist die rechtliche Verbindlichkeit). Diese bekommt man in allen Onlinebanking-Verfahren. Ein Export zur Weiterverarbeitung (MT940 oder andere) hängt nicht vom Onlinebanking-Verfahren ab, sondern von der eingesetzten Software.
Eine Verschlüsselung der Daten ist im FTAM Verfahren möglich. Bank und Kunde bedienen sich hierzu eines asymmetrischen Verfahrens mittels private-key und public-key (PKI). Die Verschlüsselung wird kundenseitig in Betrieb genommen, indem der Kunde den public-key der Bank abholt, ein eigenes Schlüsselpaar generiert und anschließend seinen public-key zur Bank überträgt. Die Freischaltung erfolgt durch ein Initialisierungsprotokoll, das der Bank zugeschickt wird.
Siehe auch Electronic Data Interchange