Mit dem Begriff Guthabenkarte (in Österreich auch „Wertkarte“) wird die Nutzung von Dienstleistungen über vorausbezahlte Guthabenkonten umschrieben, die im Telekommunikationsbereich verbreitet ist. Die häufig verwendete Bezeichnung „Prepaidkarte“ leitet sich aus dem englischen „prepaid“ für „vorausbezahlt“ und dem aus Pappe oder Kunststoff bestehenden Datenträger ab.
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Die Zugangsinformationen zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen wird in der Regel auf Karten im Format einer EC-Karte (85,60 mm × 53,98 mm) gespeichert, die aus Kunststoff oder Pappe hergestellt werden und ihre Daten in aufgedruckter oder geprägter Schrift, einem Magnetstreifen oder in einem elektronischen Speicherchip oder Prozessor enthalten. Wenn die Karte lediglich als Informationsträger für aufgedruckte Zugangscodes und PIN-Codes dient, ist es prinzipiell möglich, sich nach dem Kauf die Ziffernkombinationen der Karte zu merken, die Karte zu vernichten und mit der gemerkten Zahlenkombination den Dienst weiterhin zu nutzen.
Die Zugangsinformationen der Karte gewähren dem Besitzer Zugriff auf sein Guthabenkonto, welches namentlich oder anonym beim Kartenherausgeber geführt wird und von dem die fälligen Beträge (z. B. für geführte Telefongespräche oder Nutzung von Warenverkaufsautomaten) heruntergebucht werden. Der Wert des verbliebenen Guthabens wird nur bei wenigen Anwendungen direkt auf der Karte gespeichert. Solche sind häufig einfach aufgebaute Systeme für geschlossene Benutzergruppen wie z. B. Wertkarten für Fotokopierer oder Heißgetränkeautomaten, bei denen das Lesegerät über keine Onlineverbindung zu einer Clearingstelle verfügt und allenfalls offline Sperrlisten von kompromittierten Karten vorgehalten werden. Beim System der Geldkarte wird das Guthaben ebenfalls direkt auf der Karte gespeichert, sämtliche Buchungen werden jedoch über ein Schattenkonto nachgehalten, unter anderem um nach Kartenbeschädigung exakt regulieren zu können. Die Zugangsinformationen berechtigen, unabhängig davon, ob sie in einem Chip abgespeichert oder auf der Karte aufgedruckt sind, den Eigentümer zur Nutzung. Bei Verlust der Karte/Karteninformation wird nur bei wenigen Kartenherausgebern eine Kartensperre und die Stellung von Ersatz angeboten.
Auch wenn Erwerb, Einzahlung und Nutzung anonym erfolgen, der Anbieter die Personendaten des Nutzers also nicht kennt, kommt zwischen Kunde und Anbieter ein Vertragsverhältnis zustande, bei dem „die Karte“ lediglich als Zahlungsmittel genutzt wird, vergleichbar mit der Nutzung von Briefmarken als Briefporto oder zu entwertenden Fahrscheinen. Bei Mobilfunk-Prepaidkarten verlangen die Anbieter die explizite Anerkennung ihrer AGB und sind durch die Telekommunikations-Überwachungsverordnung gesetzlich verpflichtet, die Personendaten der Kunden zu speichern. Bestandteil vieler AGB sind Klauseln, die Kunden bei Pflichtverletzung zur Zahlung von hohen Beträgen [1] verpflichten.
Game Time Codes dienen bei Account-gestützten Computerspielen, etwa MMORPGs, zur Freischaltung von zusätzlicher Spielzeit. Sie fallen unter den Typ der Guthabenkarten mit aufgedrucktem Code.
Für das „Aufladen“ der Karte nach Verbrauch des Startguthabens werden verschiedene Zahlungsmethoden angeboten:
Wenn die Nutzung bestimmter Dienste, wie z. B. „Telefonieren im Ausland“ (Roaming), an die Nutzung der automatisch Aufladung per Abbuchungsermächtigung vom Bankkonto gebunden ist, handelt es sich um eine Mischform aus Prepaid- und Postpaidkarte.
Das Konzept der Guthabenkarte hat für den Anbieter den Vorteil, dass er seine Dienstleistungen zur Verfügung stellen kann, ohne dem Kunden Kredit gewähren zu müssen (siehe Postpaid). Darüber hinaus gewährt der Kunde dem Kartenherausgeber in Form des Guthabens ein zinsloses Darlehen, welches Gutscheinen ähnlich bei einigen Anbietern bei Nichtnutzung verfällt.
Als Ersatz für Bargeld, z. B. in Kantinen oder Warenverkaufsautomaten ermöglichen die Guthabenkarten dem Anbieter die Handhabung von Münzgeld einzusparen, somit den Verkauf zu beschleunigen und insbesondere bei Kaufautomaten auf Münzprüfung und Wechselgeldbevorratung zu verzichten.
Die Entscheidung eines Kunden für einen Prepaidtarif kann mehrere Gründe haben wie z. B. wenn sich der Kunde ein festes Kostenlimit setzen, der korrekten Abrechnung von Gesprächen bei Mobiltelefonlaufzeitverträgen misstraut, von den häufig günstigeren Tarife im Vergleich zu einem herkömmlichen Mobiltelefonlaufzeitverträgen profitieren oder eine übliche Mindestvertragslaufzeit bei Mobiltelefonlaufzeitverträgen umgehen will.
Da gemäß „Taschengeldparagraphen“ im BGB Mobilfunkverträge mit Jugendlichen unter 18 Jahren unwirksam sind und gezahlte Rechnungsbeträge zurückgefordert werden könnten, wird ein solches Risiko mit diesem System ausgeschlossen.
Die „Unkompliziertheit“, die auch Spontankäufe begünstigt, und die Tatsache, dass Prepaidkarten für Kunden ohne eigenes Einkommen oder mit negativen Schufa-Einträgen häufig die einzige Möglichkeit zur Mobilfunknutzung darstellen, ermöglicht es Anbietern, für identische Leistungen bei Prepaid-Systemen höhere Preise in Rechnung zu stellen als bei der Rechnungslegung in Laufzeitverträgen.
Der Anbieter kann seine Kosten minimieren bei der Verwaltung der Kundenbeziehung durch die Reduzierung auf das von der Telekommunikationsüberwachungsverordnung gesetzlich vorgeschriebene Maß. In der Regel werden für Prepaiddienste keine Kundenrechnungen angeboten.
Personen ohne Bankverbindung oder Kreditkarte wegen negativer Bonitätseinträge bei Wirtschaftsauskunfteien können Kreditkarten auf Guthabenbasis nutzen. Wie bei anderen Kreditkartentypen steht dem Vorteil einer Kosten-/Ausgabenkontrolle der Nachteil gegenüber, stets für ausreichend Deckung sorgen zu müssen und damit auch eine oft unnötig hohe Geldbindung in Kauf zu nehmen.
In der Mobilfunkbranche sind Startpakete mit Mobiltelefon, SIM-Karte und Startguthaben üblich, wobei die Telefone im Regelfall mit einem Sim-Lock gegen die Nutzung anderer Sim-Karten gesperrt sind. Der erste europäische Mobilfunkanbieter, der Prepaid-SIM-Karten anbot, war das belgische Unternehmen Mobistar[2]. Seit 2005 verzeichnen Mobilfunk-Discounter in Deutschland Marktzuwächse, die SIM-Karte und Startguthaben ohne subventioniertes Telefon anbieten.
Da nur die zeitabhängigen Gesprächskosten, aber keine Grundgebühr verrechnet wird, sind die Zeittarife in der Regel höher als bei Verträgen mit nachträglicher Abrechnung. Insbesondere bei Mobilfunk-Discountern ist dies häufig nicht der Fall, so dass häufig Prepaidtarife von Mobilfunk-Discountern günstiger sind als Laufzeitverträge.
Weltweit waren im Juli 2006 über 1,5 Milliarden Mobilfunkverträge ein Prepaidvertrag. Dabei sind vor allem Afrika mit >90 Prozent und Südamerika und Osteuropa mit je ca. 80 Prozent führend.[3] In Deutschland haben 37,7% der Handybesitzer eine Prepaid-Karte.[4]
Ist das Guthaben vertelefoniert, ist die Rufnummer trotzdem noch eine gewisse Zeit lang erreichbar (zwischen 2 und 15 Monaten). Wird das Guthaben in diesem Zeitraum nicht erneuert, wird die Karte gesperrt. Es wird hier zwischen Guthabengültigkeit („PhoneTime“ – zwischen 3 und 24 Monaten) und anschließender Erreichbarkeit („MessageTime“) unterschieden.
Die Mobilfunkbetreiber betreiben Guthabensysteme üblicherweise über ein Intelligentes Netz (IN). Im IN-Netzknoten SCP/SMP werden sowohl die Kartendaten gespeichert als auch die Gesprächskosten berechnet.
Ein Teil der Mobilfunkanbieter bieten Vorauszahlsysteme parallel zu Verträgen mit Anmeldung an, ein anderer Teil MVNOs vertreibt ausschließlich Prepaid-Karten.
Kartenangebote der deutschen Mobilfunkanbieter heißen unter anderem: CallYa (Vodafone), Free & Easy (E-Plus), LOOP (O2) und Xtra (T-Mobile). Billigangebote, sogenannte No-Frills-Angebote gibt es direkt im Internet (z. B. blau.de, callmobile, CHE MOBIL, FONIC, simyo) oder bei Handelsketten z. B. Aldi (ALDI-TALK), Lidl (FONIC), Penny (PENNYMOBIL), Rewe (rewecom), Schlecker (smobil), Tchibo (TchiboMobil), siehe Mobilfunk-Discounter.
Nach zwei Urteilen hoher Gerichte dürfen bei den Mobilfunkbetreibern O2 Germany und Vodafone Deutschland die Guthaben nicht mehr verfallen, weder nach Ablauf einer Nachfrist noch nach vorzeitiger Vertragsbeendigung. Allerdings darf für die Rückgabe des unverbrauchten Guthabens eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden.
Kartenangebote österreichischer Mobilfunkanbieter sind: B-Free (A1 – Mobilkom Austria), Drei Reload (Drei), Klax (T-Mobile Austria), Orange Wertkarte (Orange (Unternehmen); vormals TAKE ONE ONE) und Mücke (Tele.ring). Die Mobilfunkgesellschaften eety und YESSS! bieten ausschließlich Guthabenkarten-Karten in Supermärkten (Hofer [Deutschland: Aldi]) an.
Auf dem Schweizer Mobilfunkmarkt sind momentan folgende Prepaid-Angebote verfügbar:
Prepaid-Karten der Mobilfunkbetreiber:
Prepaid-Karten von Service-Providern: