IEEE 802.11 (auch: Wireless LAN (WLAN), WiFi) bezeichnet eine IEEE-Norm für Kommunikation in Funknetzwerken. Herausgeber ist das Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE). Die erste Version des Standards wurde 1997 verabschiedet. Sie spezifiziert den Mediumszugriff (MAC-Layer) und die physikalische Schicht (vgl. OSI-Modell) für lokale Funknetzwerke.
Für die physikalische Schicht sind im ursprünglichen Standard zwei Spreizspektrumverfahren (Übertragung per Radiowellen) und ein Verfahren zur Datenübertragung per Infrarotlicht spezifiziert, wobei eine Übertragungsrate von bis zu 2 MBit/s (brutto) vorgesehen ist. Zur Datenübertragung per Radiowellen wird das lizenzfreie ISM-Band bei 2,4 GHz verwendet. Die Kommunikation zwischen zwei Teilnehmern kann direkt im so genannten Ad-hoc-Modus erfolgen oder im Infrastruktur-Modus mithilfe einer Basisstation (Access Point).
1999 folgten zwei Erweiterungen: 802.11a spezifiziert eine weitere Variante der physikalischen Schicht, die im 5-GHz-Band arbeitet und Übertragungsraten bis zu 54 MBit/s ermöglicht. 802.11b ist ebenfalls eine alternative Spezifikation der physikalischen Schicht, die mit dem bisher genutzten 2,4-GHz-Band auskommt und Übertragungsraten bis zu 11 MBit/s ermöglicht. Die 2003 verabschiedete 802.11g-Erweiterung, die ebenfalls im 2,4-GHz-Band arbeitet, erhöht die maximale Übertragungsrate auf 54 MBit/s. Die kommende Erweiterung 802.11n schließlich wird eine Übertragungsrate von bis zu 540 MBit/s erlauben.
Dadurch, dass das 2,4-GHz-Band in den meisten Ländern lizenzfrei genutzt werden darf, haben Produkte nach dem Standard 802.11b/g eine weite Verbreitung gefunden. Produkte, die standardkonform arbeiten und die Interoperabilität mit Produkten anderer Hersteller gewährleisten, können von der Wi-Fi-Alliance zertifiziert werden.
Für den Einsatz ist zu beachten, dass die Latenzzeiten, die verstreichen, bis ein Kanal aufgebaut ist oder ein Access Point gewechselt hat, für bewegte Objekte unter diesen Access Points zu merklichen Wartezeiten führen können. Weiter ist die gleichzeitig mögliche Population von aktiven Teilnehmern durch die Verweildauer in den einzelnen Kanälen eng beschränkt. Ein neuer Teilnehmer kann erst dann aktiv werden, wenn der vorherige Benutzer den Kanal wieder freigibt. Diese Übertragung des Konzepts von drahtgebundenen Netzwerken ist eher hinderlich.
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802.11 ist eine Normen-Familie für WLANs. Die Definition der IEEE-802-Normen, die zunächst ganz allgemein den Netzwerkzugriff beschreiben, begann im Februar 1980, daher wurde die Bezeichnung 802 gewählt. Zur Zeit besteht die Familie aus 11 Normen: 802.11, 802.11a, 802.11b, 802.11c, 802.11d, 802.11e, 802.11f, 802.11g, 802.11h, 802.11i, 802.11j.
Zusätzliche Erweiterungen von 802.11:
Neben diesen gibt es proprietäre Erweiterungen, die andere Übertragungsraten erlauben: PBCC mit bis zu 22 MBit/s im 2,4-GHz-Band, 802.11b+ mit bis zu 44 MBit/s durch Kanalbündelung, 802.11g++ je nach Hersteller mit bis zu 108 MBit/s, bzw. 125 Mbit/s. Das sind aber keine offiziellen IEEE-Standards.
Maximal zulässige Sende- bzw. Strahlungsleistungen (Effective isotropic radiated power (EIRP) - Antennengewinne sind also zu berücksichtigen):
Kompatibilitäten:
Um einen gemeinsamen Zugriff von mehreren Geräten auf das Medium zu ermöglichen, wird innerhalb des 802.11-Standards verpflichtend der CSMA/CA-Mechanismus benutzt. Optional sind CSMA/CA RTS/CTS und CSMA/CA PCF.
Da bei Funkkommunikation eine höhere Fehlerrate auftritt, existiert bei 802.11 ein eigener Mechanismus zu Übertragungswiederholung. Bei einer korrekten Übertragung bestätigt der Empfänger die Datenübertragung, bei einer fehlerhaften Übertragung müssen die Daten erneut gesendet werden.
Die einzelnen Netze werden über ihre Netzwerknamen (Extended Service Set Identifier (ESSID), siehe Service Set Identifier) identifiziert.
2,4-GHz-Vorteile
2,4-GHz-Nachteile
5-GHz-Vorteile
5-GHz-Nachteile
Die Frequenzen im 2,4 GHz Band wurden in Kanäle aufgeteilt; einige Länder erlauben nur bestimmte Kanäle. In Deutschland ist für die Frequenzvergabe die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) zuständig.
| Kanal Nummer | Mittenfrequenz (GHz) | Erlaubt in | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| 1 | 2,412 | USA FCC, Europa ETSI, Japan | |
| 2 | 2,417 | USA FCC, Europa ETSI, Japan | |
| 3 | 2,422 | USA FCC, Europa ETSI, Japan | |
| 4 | 2,427 | USA FCC, Europa ETSI, Japan | |
| 5 | 2,432 | USA FCC, Europa ETSI, Japan | |
| 6 | 2,437 | USA FCC, Europa ETSI, Japan | |
| 7 | 2,442 | USA FCC, Europa ETSI, Japan | |
| 8 | 2,447 | USA FCC, Europa ETSI, Japan | |
| 9 | 2,452 | USA FCC, Europa ETSI, Japan | |
| 10 | 2,457 | USA FCC, Europa ETSI, Japan | Ehemals nicht in Spanien und Frankreich |
| 11 | 2,462 | USA FCC, Europa ETSI, Japan | Ehemals nicht in Spanien und Frankreich |
| 12 | 2,467 | Europa ETSI, Japan | Ehemals nicht in Frankreich |
| 13 | 2,472 | Europa ETSI, Japan | Ehemals nicht in Frankreich |
| 14 | 2,484 | Japan |
In Spanien und Frankreich sind inzwischen auch alle Kanäle gültig, die im Rest Europas gültig sind.
Während der Kanalabstand (außer bei Kanal 14) 5 MHz beträgt, benötigt eine Funkverbindung eine Bandbreite von 22 MHz. Um Störungen zu vermeiden, müssen sich geographisch überlappende Funkzellen disjunkte Frequenzbereiche wählen, nach obigem Schema also zwischen zwei benutzten Kanälen mindestens vier Kanäle ungenutzt lassen. Für überlappende Funkzellen werden daher bevorzugt die Kanalkombinationen (1,6,11), (1,6,12), (2,7,12) usw. verwendet.
Aufgrund der geringen Frequenzbreite der FCC werden US-Karten auch als „World“-Karten bezeichnet. Dies soll unterstreichen, dass sie in den meisten Ländern eingesetzt werden dürfen.
| Kanal Nummer | Frequenz (GHz) | Erlaubt in |
|---|---|---|
| 36 | 5,180 | EU, USA, Japan |
| 40 | 5,200 | EU, USA, Japan |
| 44 | 5,220 | EU, USA, Japan |
| 48 | 5,240 | EU, USA, Japan |
| 52 | 5,260 | EU, USA |
| 56 | 5,280 | EU, USA |
| 60 | 5,300 | EU, USA |
| 64 | 5,320 | EU, USA |
| 100 | 5,500 | EU |
| 104 | 5,520 | EU |
| 108 | 5,540 | EU |
| 112 | 5,560 | EU |
| 116 | 5,580 | EU |
| 120 | 5,600 | EU |
| 124 | 5,620 | EU |
| 128 | 5,640 | EU |
| 132 | 5,660 | EU |
| 136 | 5,680 | EU |
| 140 | 5,700 | EU |
| 147 | 5,735 | USA |
| 151 | 5,755 | USA |
| 155 | 5,775 | USA, Deutschland BFWA |
| 159 | 5,795 | Deutschland BFWA |
| 163 | 5,815 | Deutschland BFWA |
| 167 | 5,835 | USA, Deutschland BFWA |
| 171 | 5,855 | Deutschland BFWA |
Mit Ausnahme der USA, wo die Kanäle 52-64 auch im Freien verwendet werden dürfen, ist der 802.11a-Standard weltweit nur für den Gebrauch in geschlossenen Räumen zugelassen. In Europa sind jedoch durch den 802.11h-Standard erweiterte Nutzungsmöglichkeiten gegeben.
Die angegebenen BFWA-Kanäle sind für "Broadband Fixed Wireless Access" von der Bundesnetzagentur in Deutschland für gewerbliche, öffentliche Netze freigegeben und meldepflichtig. Sie erlauben bis zu 4W Sendeleistung.[1]
Update:
Nach Neuregelung der Bundesnetzagentur 08/2006 darf der 802.11a-Standard ab 5470 MHz (Kanal 100) mit einer Sendeleistung von bis zu 1000 mW in Deutschland auch in Außenbereichen genutzt werden.[2]
Weitere Standards zur Datenübertragung per Funk im Nahbereich sind HIPERLAN/1 und HIPERLAN/2, HomeRF und Bluetooth. Von diesen drei Standards hat aber nur Bluetooth praktische Bedeutung erlangt.