Unter dem Begriff Informationstechnisches System versteht man jegliche Art elektronischer datenverarbeitender Systeme. Darunter fallen zum Beispiel Computer, Mobiltelefon, Handheld sowie digitale Anrufbeantworter.
Der Begriff wurde am 22. August 2007 in einem Fragenkatalog des deutschen Bundesministeriums der Justiz im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen als Rechtsbegriff verwendet.[1]
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