Offene Standards sind Standards, die für alle Marktteilnehmer besonders leicht zugänglich, weiterentwickelbar und einsetzbar sind. Jeder Standard muss einigermaßen offen sein, um überhaupt als Standard funktionieren zu können. Insofern könnte man das Attribut offen für redundant halten. Es besteht jedoch häufig ein regulatorisches Interesse daran, besondere Offenheitsanforderungen zu definieren, die ein förderungswürdiger Standard erfüllen soll, und dementsprechend nur solche Standards als offen zu bezeichnen, die diese Anforderungen erfüllen.
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Das Europäische Interoperabilitätsrahmenwerk[1] enthält eine Definition von Offenen Standards für den elektronischen Behördenverkehr und den öffentlichen Sektor in der Europäischen Union:
Ähnliche Definitionen gibt es in der Gesetzgebung mehrerer europäischer Länder.
Beispiele für das reibungslose Zusammenspiel vieler verschiedener Umsetzungen offener Standards finden sich unter anderem in der Technik des Internets. Die Internet-Standards genügen üblicherweise allen Offenheitsanforderungen.
Das Format MP3 ist zwar offen dokumentiert, eine Implementation kann aber nur gegen Zahlung von aufwendig abzurechnenden oder sehr hohen Gebühren auf den Markt gebracht werden. Inwieweit dies dann als offener Standard gilt, ist umstritten.
Telefoniestandards unterliegen aufgrund der Patentsituation ebenfalls regelmäßig Gebührenregelungen. Auch diese können sich im Grad ihrer Offenheit unterscheiden. CDMA etwa unterliegt einschneidenderen Beschränkungen als GSM.