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Onlinevertrag

24. Mär 2007, 10:17

Als Online-Vertrag (Internet-Vertrag, Web-Vertrag) bezeichnet man Verträge, die, im Gegensatz zum gewohnten Weg, über das Internet abgeschlossen werden. Bei Mobilfunk- und anderen Verträgen erfolgt dann auch die monatliche Rechnungsstellung auf elektronischem Weg. Für das Unternehmen fallen dadurch unter anderem geringere Service-Kosten an, da z. B. ein Anspruch auf Service in Filialen vor Ort ausgeschlossen werden kann. Denn entscheidend für den Serviceweg ist der Distributionsweg.

siehe auch: Distributionslogistik

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