Der Personalausweis ist ein vom Staat ausgegebenes Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises als Identitätsnachweis seiner Bürger.
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In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise (PersAuswG) und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass (Ausweispflicht) besitzen, § 1 PAuswG. Eine Mitführungspflicht besteht nur in seltenen Ausnahmen (z. B. beim Führen bestimmter Waffen). Das Lichtbild unterliegt bestimmten Vorgaben (→ Passbild).
Personalausweise können seit dem 1. November 2007 bereits ab der Geburt eines Kindes – also auch für Jugendliche unter 16 Jahren – beantragt werden. Hierzu wird die Geburtsurkunde beziehungsweise der bisherige Kinderausweis, Kinderreisepass oder Reisepass benötigt.
Bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre § 2 PAuswG, danach zehn Jahre. Die Ausstellungsgebühr beträgt 8 Euro, bei Namensänderung 13 Euro. Der erste Personalausweis ist gebührenfrei, wenn der Inhaber ihn vor dem 21. Lebensjahr beantragt hat.
Ein vorläufiger Personalausweis kann nur ausgestellt werden, wenn gleichzeitig der endgültige Personalausweis beantragt wird. Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel direkt vor Ort ausgestellt, seine Gültigkeitsdauer beträgt maximal drei Monate. Die Gebühren für einen vorläufigen Personalausweis werden durch das Landespersonalausweisgesetz geregelt und können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch ausfallen.
Der Gültigkeitsbereich des Personalausweises erstreckt sich auf alle Länder der Europäischen Union. Weiterhin wird er in Andorra, Bosnien und Herzegowina [1], Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro (bis zu 30 Tage [2]), Norwegen, San Marino, der Schweiz, der Türkei (bis zu 90 Tage [3]), der Vatikanstadt und Ägypten (im Rahmen einer Pauschalreise, ein Lichtbild ist mitzunehmen, das für eine Begleitkarte benötigt wird) als Reisedokument anerkannt. Im Gegensatz hierzu verlangen die meisten Staaten außerhalb der EU einen Reisepass und teilweise zusätzlich ein Visum. Dort genügt die Vorlage des Personalausweises bei der Einreise nicht.
Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.[4] Jegliche nichtamtliche Veränderung ist strafbar.[5]
Ungültige Personalausweise können von der Polizei beschlagnahmt werden.[6]
Zur Wahrnehmung von Bürgerrechten und Bürgerpflichten ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses notwendig, beispielsweise für:
Insbesondere im privaten Rechtsverkehr, d. h. bei Abschluss von Kauf- oder sonstigen Verträgen, wollen beide Vertragsparteien Gewissheit haben, dass der jeweilige Vertragspartner tatsächlich existiert und der Vertrag nicht unter falschem Namen geschlossen wurde. Der Nachweis erfolgt dabei häufig durch die Vorlage des Personalausweises. Damit dient der Personalausweis auch der Erleichterung und Beschleunigung des privaten Rechtsverkehrs.
Darüber hinaus muss bei manchen Rechtsgeschäften im Privatverkehr aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Identität der Person festgestellt werden, besonders bei notariellen Verträgen, aber beispielsweise auch zur Eröffnung eines Girokontos bei einer Bank. Ohne die Vorlage eines Personalausweises oder eines vergleichbaren amtlichen Personaldokumentes darf die Bank kein Konto eröffnen.
Der Personalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.[7]
In Deutschland wird die im Melderegister geführte Anschrift des Inhabers auf dem Personalausweis, nicht aber auf dem Reisepass dokumentiert. Bei einer Änderung des Wohnsitzes wird kein neuer Personalausweis beantragt. Stattdessen wird rückseitig ein Aufkleber im oberen Bereich (das Feld wird durch vier kleine Winkel begrenzt) mit der neuen Adresse von der zuständigen Meldestelle aufgeklebt, wobei dieser Aufkleber gesiegelt und von einigen Meldestellen (nicht von allen) mit einer selbstklebenden transparenten Folie überklebt wird. Manche Personalausweisbehörden versehen diesen mit dem Tagesdatum. Durch dieses Aufkleberverfahren werden bei häufigen Adressänderungen die Kosten für den Bürger reduziert, weil nicht jeweils ein neuer Personalausweis beantragt werden muss.
Der Personalausweis ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.[8]
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Am 23. Juli 2008 hat das Bundeskabinett die Einführung des elektronischen Personalausweises beschlossen, der ab 1. November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen soll (Gesetzentwurf[9]). Neu ist das Scheckkartenformat, ein Chip mit PIN (einmalige Zusatzgebühr[10]) und die digitale Speicherung der Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers, wobei der Bürger die Wahl haben soll, ob seine Fingerabdrücke gespeichert werden.[11] Damit unterscheidet sich der ePA klar vom ePass, in dem die Abgabe des Fingerabdrucks Pflicht ist. Neu gegenüber den bereits im ePass (→ Reisepass) gespeicherten Daten ist jedoch, dass diese Daten auch von den gemeindlichen Meldebehörden geändert werden können. Dies ist beispielsweise bei einem Umzug notwendig, damit kein neuer Personalausweis beantragt werden muss.
Weiterhin wird der Ausweis einen elektronischen Identitätsnachweis bieten, der es ermöglicht, sich mit dem Ausweis und einem besonderen Lesegerät über das Internet elektronisch auszuweisen. Zusätzlich kann eine qualifizierte elektronische Signatur auf den Chip des Ausweises nachgeladen werden.
Es ist keine Umtauschpflicht für dann noch gültige Personalausweise geplant. Erst bei Ausstellung eines neuen Personalausweises wird dieser dann nur noch in der neuen Form ausgegeben. Die Einführung eines elektronischen Personalausweises wird bereits seit mehreren Jahren erwogen, wie eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag aufzeigt.[12]
Die Einführung eines elektronischen Personalausweises ermöglicht es, den Geschäftsverkehr im Internet auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen. Mittels qualifizierter elektronischer Signatur in Verbindung mit einem Personalausweis wird für beide Vertragsparteien Rechtssicherheit bzgl. seiner Vertragspartner erreicht. Das Datenschutzrecht [13] soll nach Medienberichten eingehalten werden.
Der Personalausweis soll mit einem (kontaktlosen) RFID-Chip (wie beim ePass → ISO/IEC 14443) versehen werden. Nach Ansicht von Datenschützern birgt die Verwendung eines RFID-Chips die Gefahr von Datenschutzverletzungen bereits in sich. Damit soll es dem einzelnen Bürger nicht mehr möglich sein, den Abruf seiner personenbezogenen Daten zu kontrollieren und zu steuern. Entsprechende Probleme ergeben sich generell bei der drahtlosen Identifikation (hier: RFID): Daten wie Adressangaben, Passbild und Fingerabdrücke können unbemerkt von Dritten mit tragbaren Lesegeräten ausgelesen werden, wenn kein entsprechender Schutz implementiert ist.
Im Januar 2006 hat ein Hacker die verschlüsselten Daten berührungslos aus einem elektronischen Reisepass ausgelesen. Dazu musste er die anschließend auszulesenden Daten kennen und als Zugriffsschlüssel verwenden (Basic Access Control). Daraufhin konnte er die vorher eingegebenen Daten wieder auslesen und bekam zusätzlich Zugriff auf das Passbild. Möglicher Missbrauch sind z. B. Ausweisfälschungen, wenn auch die restlichen Sicherheitsmerkmale gefälscht werden.
Nach anderer Ansicht bestehen datenschutzrechtlich keine Bedenken. Angeführt wird, dass die Daten auf dem Chip kryptografisch verschlüsselt sein sollen. Ein Auslesen der Daten mittels Basic Access Control ist zwar möglich, soll aber dem Sinn der RFID-Nutzung dienen.[14]
Welche Angaben der Personalausweis enthalten muss und enthalten darf, bestimmen § 1 Abs. 2 bis 5 PAuswG. Dabei regeln Abs. 2 die Angaben in Klarschrift, Abs. 3 die Vorgaben für die maschinenlesbare Zone und Abs. 4 und 5 die fakultativen biometrischen Daten. Abs. 5 Satz 2 regelt, dass (anders als bei der elektronischen Gesundheitskarte) keine zentrale Datei der biometrischen Daten angelegt werden darf.
Der Personalausweis weist vielfältige Sicherheitsmerkmale auf.[16]
Seit November 2001 sind neue, unter dem geschützten Sammelbegriff „Identigram“[17] zusammengefasste zusätzliche Sicherheitsmerkmale auf der Vorderseite des Personalausweises eingearbeitet: Das Lichtbild und die maschinenlesbare Zone sind zusätzlich holografisch versetzt zu den gedruckten Daten dargestellt. Im untersten Viertel des Lichtbildbereiches ist seit einiger Zeit bei Ansicht unter flachem Betrachtungswinkel ein zusätzliches, als „kreisrunder roter Punkt“ wahrnehmbares Merkmal zu erkennen (ø ca. 5 mm). Rechts auf der Karte – über dem gedruckten Lichtbild und dem Bundesadler – liegen kinegrafische Strukturen, die unter einer Punktlichtquelle (z. B. direktes Sonnenlicht oder Halogenspot) sichtbar werden.
→ Hauptartikel: Maschinenlesbare Zone
Die maschinenlesbare Zone besteht aus zwei Zeilen:
| Multiplikator | 7317 | 31731 | 73 | 17 | 31 | 73 | 17 | 31 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziffern | wwww | NNNNN | n | D | yy | MM | dd | X | yy | MM | dd | X | N | |||
| Bedeutung | Kennzahl Erstwohnsitz laufende Nr. Prüfsumme Staatsangehörigkeit |
Geburtsjahr Geburtsmonat Geburtstag Prüfsumme |
Ablaufjahr Ablaufmonat Ablauftag Prüfsumme |
Prüfsumme aller Ziffern | ||||||||||||
Berechnung der Prüfsumme:
Anhand dieser Ausweisnummer bzw. der Geburtstagsdaten kann mit Hilfe des sogenannten „Altersnachweissystems“ herausgefunden werden, ob eine Person bereits volljährig ist (z. T. im Internet als „Beweisführung“ für Volljährigkeit verwendet). Da es jedoch sehr leicht möglich ist, eine gültige Nummer zu erzeugen, wird dieser Test als unsicher angesehen.
Gleichzeitig mit der Einführung des Fingerabdrucks im ePass – die allerdings für den Personalausweis zunächst keine Relevanz haben – traten auch Änderungen für die Personalausweise in Kraft: So entfällt das Feld Ordens- oder Künstlername. Weiterhin wird die Gültigkeitsdauer für Personalausweise jüngerer Antragsteller unter 24 Jahren von fünf auf sechs Jahre angehoben. Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr erhalten einen für zehn Jahre gültigen Personalausweis (bislang 26. Lebensjahr). Die Seriennummer wird auf der Rückseite des Ausweises aufgedruckt. Auf der Vorderseite werden die beiden schwarzen Linien innerhalb der maschinenlesbaren Zone als Mikroschriftzeilen mit dem Text „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ dargestellt.[18] Im Gegensatz zu früher können Personalausweise seit dem 1. November 2007 bereits für Kinder jeden Alters beantragt werden, da Kinderreisepässe künftig maximal bis zum 12. Geburtstag gelten, gleichzeitig die Möglichkeit des Kindereintrags im Elternpass entfällt und für Reisen innerhalb Europas ab dem 12. Lebensjahr somit ein Reisepass notwendig würde.[19].
Der Personalausweis ist in Österreich unüblich, da keine Ausweispflicht besteht und er erst 2002 im Scheckkartenformat eingeführt wurde. Die zuvor ausgegebenen Personalausweise waren – wie die damaligen Führerscheine – erheblich größer, aus Papier und somit wesentlich empfindlicher als Reisepässe oder Personalausweise aus Kunststoff. Ein weiterer Grund für die geringe Verbreitung liegt darin, dass auf dem Personalausweis keine Meldeadresse eingetragen ist. Auf den bis 2006 ausgestellten österreichischen Reisepässen und Führerscheinen war der Wohnort eingetragen, sodass in allen Fällen, in denen ein Adressnachweis benötigt wurde, zusätzlich zum Personalausweis ein Meldezettel vorgelegt werden musste, was einen erheblichen Nachteil gegenüber dem Reisepass oder Führerschein darstellte.
Der Personalausweis ist daher in Österreich nicht so verbreitet wie in Deutschland und vielen Österreichern ist dieses Dokument in seiner neuen Form unbekannt. Im Jahr 2004 wurden 45.035 Personalausweise bei vergleichsweise 428.879 Reisepässen ausgestellt.[26]
Außer für Kinder unter 12 Jahren gilt der Personalausweis zehn Jahre. Personendaten können seit der Umstellung auf das Scheckkartenformat am 9. Januar 2002 nicht mehr verändert werden, es ist eine kostenpflichtige Neuausstellung erforderlich.
Nicht zu verwechseln ist der österreichische Personalausweis mit dem Identitätsausweis, der kein Reisedokument ist.
Die Ausstellung des Personalausweises kostet 56,70 Euro. Er ist in folgenden Staaten Europas als Reisedokument gültig:
Andorra, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien*), Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (mit Ausnahme von Nordzypern)
→ Hauptartikel: Identitätskarte
Identitätskarten der Schweiz sind als Passersatz in der EU (mit Ausnahme des türkischen Teils Zyperns), EWR sowie Kroatien zugelassen.[28][29]
In Belgien werden an die Bevölkerung sukzessive elektronische Personalausweise mit Kartenchip – die sogenannte „eID“ – im Scheckkartenformat ausgegeben. Auf dem Chip sind neben den Informationen, die sich auch in gedruckter Form auf der eID befinden, lediglich die Adresse des Inhabers (nicht aufgedruckt) und eine elektronische Signatur gespeichert. Zur eindeutigen Identifikation im Internet können passende Kartenlesegeräte erworben werden. Gezielt werden diese neuen Ausweise zunächst an Erstbesitzer, also vornehmlich Jugendliche, ausgegeben. Sie werden mit Jugendschutzfunktionen kombiniert. So sollen etwa Chaträume eingerichtet werden, die nur von Chipkarteninhabern mit einem bestimmten Alter benutzt werden können. Die eID ist fünf Jahre gültig und wird für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei abgegeben. Derzeit (Stand: August 2007) sind knapp fünf Millionen eID in Benutzung.
In Estland gibt es Personalausweise seit Anfang 2002. Davor musste man auch zum Ausweisen im Inland den Reisepass benutzen. Beim Personalausweis handelt es sich um eine Chipkarte, die auch noch für andere Zwecke einsetzbar ist. So kann man damit beispielsweise (wenn man am PC einen Kartenleser hat) rechtskräftige Verträge mit digitaler Signatur unterschreiben, was bisher weltweit einzigartig ist. Der Personalausweis gilt ebenso als Nachweis der Krankenversicherung. Des weiteren kann man den Chip in Tallinn in öffentlichen Verkehrsmitteln als Nachweis für das Vorhandensein von Fahrkarten benutzen. Die Fahrkarte wird durch das Bezahlen des fälligen Betrages und das Mitteilen der Personenidentifikationsnummer (nicht zu verwechseln mit der Ausweisnummer) erworben. Für estnische Staatsbürger berechtigt der Personalausweis zu Reisen in die übrigen EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz und nach den Mitteilungen der kroatischen Botschaft auch nach Kroatien, für alle anderen Länder ist der Reisepass mitzunehmen. Für Personen unter 18 Jahren wird der Ausweis für fünf Jahre ausgestellt und ab 18 Jahren für zehn Jahre. Ausländern wird als Nachweis für das Vorhandensein der Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung statt eines Passaufklebers der Ausweis ausgehändigt. Da dieser Ausweis diese Personengruppe aber nicht zum Reisen ins Ausland berechtigt, wird in diesem Ausweis im maschinenlesbaren Teil statt der Seriennummer „not valid as travel document“ (kein gültiges Reisedokument) eingetragen.
Bis 2005 gab es in Schweden keinen Personalausweis (schwedisch legitimationshandling, meist verkürzt zu legitimation, seltener auch ID-kort) im Sinne eines Reisedokuments. Da Banken aber eine Form der Identitätsüberprüfung benötigen, gab es schon davor Ausweiskarten, die von der jeweiligen Bank oder der Post ausgestellt wurden. Diese erfüllen den von der schwedischen Normierungsorganisation SIS vorgegebenen Standard. Zum Reisen berechtigt dieser Ausweis prinzipiell nicht, auch wenn dies innerhalb der Nordischen Passunion üblicherweise kein Problem darstellt. Diese Karten haben sich, obwohl offiziell eigentlich nicht verpflichtend und auch nicht von den staatlichen Melde- oder Polizeibehörden ausgegeben, mit der Zeit zu einem De-facto-Personalausweis entwickelt. Bei bestimmten Tätigkeiten wie dem Eröffnen eines Bankkontos, dem Ablegen einer Führerscheinprüfung, dem Abholen eines Pakets, dem Bezahlen mit Karte oder dem Besuch eines Arztes ist das Vorzeigen eines solchen Ausweises erwünscht oder sogar gefordert. Für in Schweden lebende Ausländer stellt dies oft ein Problem dar, da ihr Personalausweis oder Pass in bestimmten Fällen (z. B. beim Arztbesuch) nicht akzeptiert wird. Daher bemühen sich auch Ausländer oft um einen solchen Ausweis.
Neben den SIS-standardisierten Karten ist es in der Regel auch möglich, den Führerschein als Personalausweis zu verwenden.
Seit 2005 gibt es zusätzlich noch den nationalen Personalausweis (nationellt id-kort), der wie die Pässe auch von der Polizei ausgegeben wird. Er berechtigt zum Reisen innerhalb des Schengenraums und anderen Ländern, die einen solchen Personalausweis akzeptieren. Die neu eingeführten Karten werden aber nur sehr zögerlich angenommen, da für sie bislang keinerlei Werbung gemacht wurde und die allermeisten Schweden ohnehin einen Reisepass besitzen. Daher wurden bislang nur rund 100.000 Personalausweise ausgegeben (Stand: Ende 2007). Pro Jahr werden nur rund 6.000 Personalausweise ausgestellt, während jeden Monat ungefähr genauso viele Pässe ausgestellt werden.[30]
Seit Anfang 2007 ist es für in Schweden wohnende Ausländer schwierig, einen Ausweis zu beantragen, da Banken oft die Ausstellung eines Ausweises verweigern und der Svensk Kassaservice, ein Tochterunternehmen der schwedischen Post, die Regelungen zunächst verschärfte und zum 1. Mai 2008 die Ausstellung von Ausweisen ganz eingestellt hat, da er ohnehin Ende 2008 abgewickelt wird. Als Umweg zu einem Ausweis bot sich in Einzelfällen nur der Umtausch des ausländischen Führerscheins in einen schwedischen Führerschein an.
Das Problem gelangte schon im März 2007 in die Öffentlichkeit. Verschärft wurde es noch dadurch, dass die Situation einen potenziellen Verstoß gegen EU-Recht darstellte. Daher führte die Regierung eine Untersuchung durch. Der damit befasste Richter legte im Dezember 2007 seine Vorschläge vor. Ab 2009 soll die Polizei die Ausgabe von Ausweisen an Ausländer vornehmen, da hier schon die Infrastruktur besteht. Dieser Typ Ausweis soll im Gegensatz zum nationalen Personalausweis aber nicht zum Reisen berechtigen. Um Ausländer nicht zu diskriminieren, sollen auch Schweden diesen Ausweis beantragen können. Die Regierung prüft die Vorschläge.[31][32]
In Spanien ist der Personalausweis (spanisch DNI = Documento Nacional de Identidad) ab dem 14. Lebensjahr verpflichtend. Zusätzlich ist die Ausweisnummer eine der wichtigsten Personaldaten, noch vor dem Geburtsdatum, und erscheint in allen amtlichen Schriftstücken. Spanier sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Ausweisnummer bei vielen Gelegenheiten, etwa auch bei Bankgeschäften, anzugeben. Bei der Beantragung wird der Fingerabdruck erfasst. Bei älteren Versionen des DNI war der Fingerabdruck auch auf dem Ausweis abgedruckt. Die nächste Generation wird den Fingerabdruck in einem hoch gesicherten Chip auf der Karte speichern. Das Erfassen der Fingerabdrücke aller Spanier wurde während der Franco-Diktatur eingeführt.
Bis zum 30. Lebensjahr gilt der Personalausweis fünf Jahre, bis zum 70. Lebensjahr zehn Jahre, Personen über 70 Jahre erhalten einen Personalausweis von unbegrenzter Gültigkeit.
Immer wieder tauchen Fälle von doppelt vergebenen Ausweisnummern auf.
In den Vereinigten Staaten gibt es keinen Personalausweis im eigentlichen Sinn. Als Ersatz dient der Führerschein mit Foto, der auf Wunsch auch für Nicht-Autofahrer ausgestellt wird (ID card). Im behördlichen Umgang erfüllt die Social Security Card bzw. die Sozialversicherungsnummer in der Regel die Funktion eines eindeutigen Identifikationsmerkmals. Die Sozialversicherungsnummer ist jedoch, wie der Name bereits sagt, nur eine Nummer. Eine Identifikation wie bei einem Personalausweis mit Namen und Foto ist also nicht gegeben, d. h. die eigentliche Identifikation einer Person leistet die Social Security Number nicht. Vielmehr vertraut man darauf, dass sofern die Person in Kenntnis dieser Nummer ist, es sich auch tatsächlich um diese Person handelt. Dies erklärt auch, warum strikt empfohlen wird, die Nummer nur Behörden oder vertrauenswürdigen Institutionen (Bank, Arbeitgeber) zu nennen.
Seit 2008 gibt es neben dem Reisepass eine Passport Card. Die neue Passport Card wird vom Außenministerium ausgestellt und kann von US-Staatsangehörigen für Reisen innerhalb von Nordamerika und der Karibik verwendet werden.
Siehe auch: Ausweis (Vereinigte Staaten)
In Italien wird der Personalausweis Carta d’Identità genannt und ist zehn Jahre gültig. Für die sprachlichen Minderheiten in Norditalien werden dabei zweisprachige Ausweise ausgegeben (in Friuli-Venezia Giulia nur auf Antrag). Es gibt drei doppelsprachige Versionen:
Je nach Sprachversion hat das Dokument verschiedene Farben: Grün für Südtirol, Blau für Aosta, Dunkelgrün für Friuli-Venezia Giulia und Braun für italienisch. Der Ausweis wird von den Gemeinden und Konsulaten für Italiener und in Italien lebende Ausländer (mit Angabe ihrer Staatsangehörigkeit) ausgestellt.
Derzeit besteht in Deutschland – im Gegensatz zum elektronischen Reisepass – noch kein Zwang zu biometrietauglichen Passbildern für den Personalausweis.
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