Personenkennzeichen sind Kombinationen alphanumerischer Zeichen, die einer bestimmten Person zugeordnet sind. Dieser Begriff ist vor allem in Zusammenhang mit Datenschutz relevant. In der Theorie sollten Personenkennzeichen – wie ihre Pendants aus der Kfz-Welt – die Unterscheidbarkeit von allen anderen Menschen einer möglichst großen Gruppe, meistens eines Staates, bewirken. In der Praxis ist dies allerdings nicht so leicht möglich, da Datenzwillinge die eindeutige Unterscheidbarkeit erschweren und die Zuordnung von Person und Personenkennzeichen somit nicht immer eindeutig ist. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind Personenkennzeichen problematisch, da sie die Zusammenführung von unterschiedlichen Lebensbereichen und somit die Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile erlauben. Die Intensität des grundrechtlichen Eingriffs steigt mit dem Umfang des Verwendungsbereichs des Personenkennzeichens.
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Alle deutschen Soldaten und Zivildienstleistende bei der Bundeswehr oder dem Bundesamt für den Zivildienst sind mit einer Personenkennziffer (abgekürzt PK) verzeichnet.
Zum 1. Juli 2007 wird für jeden Einwohner eine unveränderbare Steuer-Identifikationsnummer angelegt. Sie gilt von der Geburt an und wird erst 20 Jahre nach dem Ableben der Person gelöscht.
Darüber hinaus ist jeder Erwerbstätige über die sogenannte Versicherungsnummer der Rentenversicherung identifizierbar.
In der DDR war jeder Einwohner ab dem 1. Januar 1970 über die Personenkennzahl registriert.
In den 1970er Jahren gab es auch in der Bundesrepublik Pläne für eine Personenkennziffer; diese sollte Verwaltungsvorgänge rationalisieren indem sie die Personendaten sämtlicher Einwohner in einer Zentraldatei zusammengeführt hätte. Die Pläne wurden allerdings nicht umgesetzt.
Vor dem Personenkennzeichen der DDR hatte es bereits die Reichspersonalnummer gegeben, welche eine 12-stellige Ziffernfolge zur individuellen Personenerfassung im Deutschen Reich darstellte.
Obwohl die österreichische Rechtsordnung kein explizites Verbot von Personenkennzeichen kennt, ist die Verwendung von Personenkennzeichen nach der herrschenden Lehre aus Datenschutzgründen unzulässig. Trotzdem bestehen in der österreichischen Rechtsordnung etliche Quasi-Personenkennzeichen, wobei die Sozialversicherungsnummer auf Grund ihres hohen Verbreitungsgrads als echtes Personenkennzeichen zu betrachten ist.
Mit BGBl. I Nr. 10/2004 kam es zur Einführung des E-Government-Gesetzes, das eine neue, datenschutzkonforme Lösung der Personenkennzeichenproblematik herbeiführt.
In der Schweiz soll demnächst eine neue Sozialversicherungsnummer in Form einer verwaltungs- und registerübergreifenden Personenidentifikationsnummer (PIN) eingeführt werden. Sowohl die Sozialversicherer als auch die staatliche Behörden sollen mit der PIN arbeiten. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat Bedenken gegen diese Planungen angemeldet. Er befürchtet, dass die Verwendung der PIN den Persönlichkeits- und Datenschutz beeinträchtigen wird.
In Schweden, wie in ganz Skandinavien, gibt es eine personnummer, die aus dem achtstelligen Geburtstag in der Form JJJJMMDD gefolgt von 4 Ziffern, die unter anderem das Geschlecht kodieren, besteht. Diese Nummer wird sowohl von öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Stellen als Schlüssel verwendet.
In den Vereinigten Staaten von Amerika wird im allgemeinen die Sozialversicherungsnummer schon seit vielen Jahren als Personenkennzeichen verwendet.