SIM-Lock ist ein Begriff aus dem Mobilfunkbereich und beschreibt die Einschränkung der Nutzbarkeit des Mobilfunkgerätes auf SIM-Karten, die bestimmte Kriterien erfüllen. Zur Zeit können Mobiltelefone so gesperrt werden, dass sie nur SIM-Karten von bestimmten Ländern und/oder Anbietern und/oder Netzen und/oder SIM-Typen akzeptieren.
Anzutreffen war ein SIM-Lock in Deutschland fast ausschließlich in Prepaid-Paketen, zeitweise aktivierte T-Mobile bei vielen Vertragsgeräten auch den Netlock (Sperre fürs T-Mobile D-Netz, siehe unten). In Österreich ist der SIM-Lock bei Vertragshandys immer aktiviert. Gelegentlich kann es jedoch vorkommen, dass Geräte – da extern zugekauft oder weil sie rasch auf den Markt kommen sollen – aus Zeitmangel ohne jegliche Sperrung sind. Dies wird jedoch seit den letzten Jahren zunehmend seltener.
Hintergrund ist es, zu verhindern, dass die von den Dienstanbietern (ugs. "Service Provider") oder den Netzbetreibern selbst subventionierten Mobiltelefone oder Smartphones vor der rechnerischen Amortisation der Subvention mit anderen Tarifen desselben Dienstanbieters oder gar mit Karten anderer Dienstanbieter oder Netzbetreiber benutzt werden können. Die Amortisation ist je nach Paket oder Dienstanbieter frühestens nach 12 oder 24 Monaten (bzw. Rechnungsläufen) gegeben.
Durch SIM-Lock entsteht eine Bindung des Gerätes an genau einen Dienstanbieter und nicht, wie bei Netlock, an irgendeinen Dienstanbieter desselben Netzbetreibers. Vertragskarten eines anderen Dienstanbieters desselben Netzbetreibers sind bei gesperrten Geräten nicht benutzbar.
Viele Länder haben Gesetze, die SIM-Lock verbieten, zum Beispiel Finnland. In anderen Ländern, wie in Ungarn ist der SIM-Lock Standard, und das Entsperren der Telefone ist verboten. In den meisten Ländern fällt die Regelung irgendwo dazwischen. Sie erlauben die Sperre, aber nur für die Dauer des aktuellen Vertrags des Kunden.
In Österreich wurde ein Rechtsstreit zwischen T-Mobile und YESSS! geführt, da YESSS! Links zu kostenlosen Entsperrdiensten veröffentlicht hatte. Der Rechtsstreit wurde zugunsten von YESSS! entschieden, somit wurde die Legalität zumindest teilweise bestätigt.