Als Techniker bezeichnet man allgemein eine Person, die in einem technischen Beruf tätig ist. Oft werden pauschal auch "Diplomingenieure" oder beispielsweise "Betriebstechniker" und "Servicetechniker" oder Berufe wie z. B. "Zahntechniker" oder "Radio- und Fernsehtechniker" als Techniker bezeichnet. Im eigentlichen Sinne sind Techniker jedoch Personen, welche eine staatliche Prüfung an einer (höheren) Fachschule für Technik abgelegt haben und dadurch die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Techniker“ führen dürfen. Im deutschsprachigen Raum lauten die Bezeichnungen Staatlich geprüfter Techniker oder Diplom-Techniker (FS/HF/TS).
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Um die geschützte Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Techniker" führen zu dürfen, muss man einen entsprechenden Weiterbildungsstudiengang an einer Fachschule für Technik absolviert und das abschließende, staatliche Examen bestanden haben. Die meisten Technikerschulen sind staatliche Fachschulen, jedoch gibt es auch private Organisationen welche diesen Weiterbildungsstudiengang anbieten.
Erforderlich zum Besuch einer Fachschule für Technik ist in Deutschland:
Beispiel: Regelung in Niedersachsen
Die niedersächsische BbS-VO sieht folgende Zulassungsvorraussetzung für die staatliche Technikerprüfung vor:
oder
Die Fortbildung umfasst insgesamt mindestens 2.400 Unterrichtsstunden und kann sowohl in Vollzeit (4 Semester), in Teilzeit (7-8 Semester) als auch in Form eines Fernlehrgang mit flexibler Zeiteinteilung absolviert werden.
An staatlichen Schulen durchgeführt, ist der eigentliche Lehrgang unter Umständen kostenfrei, wobei an diesen Fachschulen für Technik teilweise auch Semester- und Prüfungsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro anfallen können.
Gerade in der Vollzeitform fallen Lebenshaltungskosten an, welche aufgrund des Vollzeitstudiums nicht mehr durch die zuvor üblicherweiße ausgeübte berufliche Tätigkeit gedeckt werden können. Es besteht darum die Möglichkeit der Förderung, welche umgangssprachlich als Meister-BAföG bezeichnet wird. Tatsächlich geschieht diese nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, also dem AFBG, in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Eine weitere Möglichkeit der Förderung besteht in Form des Schüler-BAföG.
Neben den fachbezogenen Ausbildungsinhalten der jeweiligen Fachrichtung werden auch viele fachübergreifende Unterrichtsinhalte vermittelt, die für den beruflichen Alltag wichtig sind.
Zum Fachübergreifenden Bereich gehören:
Im Rahmen des Studiums muss eine Technikerarbeit erstellt werden. Dies kann entweder eine wissenschaftliche Arbeit, oder aber die Lösung eines gestellten praktischen Problems sein, zu der sämtliche notwendige Berechnungen und Entscheidungen ersichtlich in einer umfangreichen Facharbeit dokumentiert werden müssen. Im Anschluss daran muss eine Verteidigung des bearbeiteten Projektes vor einem Ausschuss und zum Teil auch öffentlichen Publikum absolviert werden. Die Bewertung der Projektarbeit wird auf dem Abschlusszeugnis aufgeführt.
Der Weiterbildungsstudiengang endet mit einem staatlichen Examen, welches sich aus vier Prüfungen zusammensetzt, die verschiedene Schwerpunkte aus der Fachausbildung abdecken müssen. Hierbei können mehrere Fachbereiche in einer Examensarbeit kombiniert werden. Zum Bestehen der Prüfung muss der Gesamtnotenschnitt aus allen vier Staatsprüfungen 4,0 oder besser sein, wobei nur eine Leistung mit "mangelhaft" bewertet sein darf. Die Vornoten aus den vorhergegangenen Semestern werden nicht mehr ins Prüfungsergebnis eingerechnet bzw. einbezogen. Sie sind nur ausschlaggebend für die Prüfungszulassung. Die Prüfung wird als Einzelleistung gewertet.
Nach Abschluss des vierten bzw. achten Semesters (Vollzeit- bzw. Teilzeitstudium) besteht in vielen Bundesländern die Möglichkeit, durch eine Zusatzprüfung die Fachhochschulreife zu erhalten, welche zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. In einigen Bundesländern wird die Fachhochschulreife automatisch mit erfolgreichem Abschluss erworben. Die Absolventen der zweijährigen Fachschule Technik in Niedersachsen erhalten zusätzlich zur Fachhochschulreife die Hochschulzugangsberechtigung für das Land Niedersachsen.
In Deutschland gibt es derzeit zwei Abschlüsse zum "staatlich anerkannten Techniker" zu erlangen. Den "staatlich anerkannten Ledertechniker" und den "staatlich anerkannten Techniker für Betriebswissenschaft". Es handelt sich bei diesen Abschlüssen um Fachschulabschlüsse die an privaten, staatlich anerkannten Fachschulen (die Ergänzungsschulen sind) zu erwerben sind. Diese Abschlüsse stehen den Abschlüssen an staatlichen und privaten Fachschulen (die Ersatzschulen sind) gleich. Zu differenzieren ist hier, dass bei den Abschlüssen zum "staatlich geprüften Techniker" nach einer vom Staat konzipierten Ausbildungs- und Prüfungsordnung ausgebildet und geprüft wird, während hingegen bei den "staatlich anerkannten Technikern" die Schule selbst die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erstellt, welche von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (Oberschulamt) genehmigt werden müssen. Die Abschlussprüfungen selbst werden unter Vorsitz des Oberschulamtes abgenommen. Die Zugangs- und Ausbildungsvoraussetzungen entsprechen hierbei den Anforderungen des Beschlusses der KMK - Zugang: mindestens Hauptschulabschluss, abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung und mindestens zweijährige Berufserfahrung; Dauer der Weiterbildung: mindestens 2400 Std. bei zwei Jahren Vollzeitunterricht.
Der Abschluss als "Staatlich geprüfter Techniker" ersetzt in allen Handwerken gleicher oder gleich gestellter Fachrichtung die "Meisterprüfung" und erlaubt die Eintragung in die Handwerksrolle, die bei der Handwerkskammer geführt wird.
Die Industrie wertet die Qualifikation eines "Staatlich geprüften Technikers" zwischen Meister und Dipl.-Ing., wobei der Techniker durch seine meist vorausgegangene praktische Berufsausbildung sofort ohne lange Einarbeitung in der Wirtschaft eingesetzt werden kann. Auch sein praktisches Denken ist in vielen Bereichen von Vorteil.
Er wird in der Industrie oft in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen eingesetzt. Des Weiteren umfasst sein Einsatzgebiet die Arbeitsvorbereitung in der Produktion sowie die Abteilungs-, Produktions- und Betriebsleitung. Außerdem besitzt er Kenntnisse und Fähigkeiten, welche in der betrieblichen Qualitätssicherung benötigt werden.
Einige Zweige (mit den im Laufe der Ausbildung zu wählenden Schwerpunkten) sind:
In der Schweiz ist der Titel Dipl.-Techniker "TS"/"HF" ein geschützter Name. Diesen Titel bekommt man erst nach dem erfolgreichen Abschluss einer eidgenössischen, anerkannten Diplomarbeit zum Techniker TS/HF (6 Semester/Teilzeit an einer Höheren Fachschule HF).
Die Ausbildung umfasst eine Gesamtstundenzahl von mindestens 2.000 Stunden. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufslehre in der gewählten Techniker-Fachrichtung.
Es gibt in der Schweiz verschiedene Fachrichtungen des Technikers, z.B.:
In der Sowjetunion bekam man den Titel Dipl.-Techniker erst nach dem erfolgreichen Abschluss des 5-jährigen Studiums an einer staatlichen Hochschule und nach der anerkannten und verteidigten Diplomarbeit zum Techniker (5 Studienjahre oder 10 Semester an einer sog. polytechnischen Institut oder an einer Akademie). Die Untertitel waren ganz unterschiedlich: Hydrotechniker, Elektrotechniker etc.