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Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

19. Sep 2008, 20:30

Die WEEE-Richtlinie (von engl. Waste Electrical and Electronic Equipment, deutsch Elektro- und Elektronikalt-/schrottgeräte) ist die EG-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung für die Produkte.

Die EU-Richtlinie ist im Januar 2003 in Kraft getreten. Bis 18. August 2005 sollten die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationale Gesetze umgesetzt und ein nationales Rücknahmesystem aufgebaut haben. Ab Dezember 2006 sollen mindestens 4 kg Elektronikschrott pro Einwohner und Jahr rezykliert werden. In Deutschland trat am 16. März 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft, das neben der WEEE auch die EU-Direktive RoHS (Mengenbeschränkung bestimmter Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) in deutsches Recht umsetzte.

Die WEEE-Direktive der EU unterscheidet folgende Produktgruppen:

  1. Große Haushaltgeräte (Backofen, Kühlschrank usw.)
  2. Kleine Haushaltgeräte (Toaster, Staubsauger usw.)
  3. Büro und Kommunikation (PC, Drucker, Telefon, Fax usw.)
  4. Unterhaltungselektronik (TV, HiFi, portabler CD-Player usw.)
  5. Leuchtmittel (vor allem Fluoreszenzröhren)
  6. E-Werkzeug (Bohrmaschine, Rasenmäher usw.)
  7. Spiel- und Freizeitgeräte (Modelleisenbahn, Fitnessmaschine usw.)
  8. Medizinische Geräte und Instrumente
  9. Überwachungsgeräte
  10. Automatische Ausgabesysteme (Fahrkartenautomat usw.)

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