Das Zitieren von Internetquellen wirft gegenüber dem Zitieren von gedruckten Veröffentlichungen besondere Probleme auf.
Als Zitat werden wörtliche oder sinngemäße Übernahmen von Textstellen sowohl in wissenschaftlichen und Fachpublikationen als auch in anderen Zusammenhängen (Journalismus, öffentliche Debatte usw.) bezeichnet. Hier geht es vor allem um den ersten Aspekt.
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Werden aus urheberrechtlich geschützten Werken (kleine) Teile entnommen, so ist dies unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das umfassende Recht des Urhebers wird durch das Zitatrecht eingeschränkt – man spricht daher von einer Schrankenbestimmung. Im deutschen Recht darf nur dann zitiert werden, wenn die Quelle deutlich angegeben wird (§ 63 UrhG) – siehe Quellenangabe. Außerdem sind Zitate nur zulässig „in einem durch den Zweck gebotenen Umfang“, und nur dann, wenn „einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden“ oder „Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden“ oder „einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.“
Die Forderung nach Quellenangabe bezieht sich auch auf die Angabe der genauen Fundstelle (auch Angabe der Seitenzahl), soweit dies zumutbar und branchenüblich ist. So wird man etwa in Zeitungsartikeln meist vergeblich nach einer genauen Quellenangabe von wörtlichen Zitaten suchen. Bestimmte formale Vorgaben für die Art der Quellenangabe macht das Gesetz nicht. Wird ohne Kennzeichnung aus geschützten Texten abgeschrieben, spricht man von einem Plagiat.
Unwahre Zitate können gegen das Persönlichkeitsrecht desjenigen verstoßen, dem sie zugeschrieben werden. Auch gegen Verfälschungen kann juristisch vorgegangen werden. Es ist nicht zulässig, Zitate aus ihrem Zusammenhang zu reißen, wenn damit ihr Sinn erheblich geändert wird. Ebenso können nicht gekennzeichnete Kürzungen problematisch sein.
Einer der Grundsätze der Wissenschaftsethik, die unter anderem in fachspezifischen Ethikcodes ihren Ausdruck findet, lautet: Benutzte Vorlagen sind in angemessener Weise anzugeben. Wer einer Fachpublikation wichtige Anregungen entnimmt, dies aber verschweigt und sie nicht zitiert, verstößt gegen diesen Grundsatz. Ein solches wissenschaftliches Fehlverhalten kann im Extremfall insbesondere an Universitäten arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Da es auch für gedruckte Literatur unterschiedliche fachspezifische Zitierrichtlinien (englisch: Citation Styles) gibt, existieren auch keine allgemein anerkannten Vorgaben für das Zitieren von Internetquellen. Grundsätzlich wird meist empfohlen, Internetpublikationen in Anlehnung an das für das Zitieren gedruckter Veröffentlichungen gewählte Muster (Autor, Titel, Jahr) mit Internetadresse und Tagesdatum des Abrufs zu zitieren. Wird ein Tagesdatum angegeben, so könnte es sich sowohl um das Datum der Erstellung oder letzten Änderung als auch um das Datum des letzten Zugriffs durch den Zitierenden handeln.
Hat sich keine fachspezifische Zitierweise fest etabliert, ist es ratsam, durch klarstellende Zusätze Missverständnisse zu vermeiden und die jeweilige Internetseite bestmöglich auszuwerten:
In vielen Internetquellen ist weder ein Autor, noch irgendein Datum angegeben, so dass diese Zusatzinformationen entfallen müssen. Oft wird mittlerweile auch generell eine vereinfachte Zitierweise in wissenschaftlichen Arbeiten benutzt:
Für Zitate von Seiten der Wikipedia ist es aufgrund der technischen Besonderheiten möglich, automatisch eine Zitatvorlage zu erzeugen: links unter Werkzeuge auf Seite zitieren klicken und die Zitatangabe mit allen Angaben herauskopieren:
Fachspezifische Formerfordernisse müssen ggf. zusätzlich berücksichtigt werden, wie z. B. ein Punkt als Abschluss einer Fußnote in einer juristischen Arbeit.